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Privater Gestaltungsplan Bahnhofplatz (Bahnhof West)

BEKANNTMACHUNG DES INKRAFTTRETENS

Der Private Gestaltungsplan «Wohn- und Gewerbeüberbauung Bahnhofplatz» in Effretikon wurde vom Grossen Gemeinderat mit Beschluss vom 30. Januar 2020 und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0473/20 vom 29. Juni 2020 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 26. August 2020 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Private Gestaltungsplan «Wohn- und Gewerbeüberbauung Bahnhofplatz» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

3. September 2020
Stadtrat Illnau-Effretikon


GENEHMIGUNG DES GESTALTUNGSPLANES

Der Grosse Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan «Wohn- und Gewerbeüberbauung Bahnhofplatz» in Effretikon mit Beschluss vom 30. Januar 2020 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0473/20 vom 29. Juni 2020 den privaten Gestaltungsplan «Wohn- und Gewerbeüberbauung Bahnhofplatz» genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 17. Juli bis 16. August 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

16. Juli 2020
Abteilung Hochbau

Genehmigung Baudirektion des Kantons Zürich vom 29. Juni 2020
Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 30. Januar 2020 mit Rechtskraftbescheinigung

Situationsplan 1:500
Bestimmungen
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV und § 7 PBG
Bericht zu den Einwendungen
Richtprojekt
Schlussbericht Richtprojekt; Beurteilung des Begleitgremiums
Diverse Beilagen
Städtebaulicher Vertrag


BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES

An seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 hat der Grosse Gemeinderat dem Privaten Gestaltungsplan Bahnhofplatz Effretikon zugestimmt (Gesch-Nr. 2019/057).


VORLAGE ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2019 dem Grossen Gemeinderat das Geschäft zur Behandlung überwiesen.


EINWENDUNGEN ZUM PRIVATEN GESTALTUNGSPLAN BAHNHOFPLATZ EFFRETIKON

Beim Areal des privaten Gestaltungsplans Bahnhofplatz, Effretikon, handelt es sich um das Baufeld B des Masterplangebietes Bahnhof West, welches im Besitz der Bereuter Totalunternehmung AG, Volketswil, ist. Das Baufeld liegt direkt gegenüber dem Bahnhof zwischen Bahnhof-, Bruggwiesen- und Gartenstrasse, erstreckt sich über sechs Grundstücke und misst insgesamt 4'085 m2.

Der Masterplan schreibt vor, dass an dieser Stelle ein Bahnhofplatz ausgebildet werden muss, ein Mindestanteil von 35 % Gewerbe/Dienstleistung einzuhalten ist und im Erdgeschoss zum Bahnhofplatz nur publikumsorientierte Nutzungen zulässig sind. Die maximal zulässige Baumassenziffer darf im Vergleich zur Grundordnung von 4.2 auf 7.0 m3/m2 erhöht werden.

Unter Einhaltung dieser Bedingungen beabsichtigt die Grundeigentümerin eine Neuüberbauung zu realisieren, die ca. 40 Wohnungen und 2‘300 m2 gewerblich genutzte Fläche umfasst. An der Bahnhofstrasse entsteht ein ca. 600 m2 grosser Bahnhofplatz. Daran anschliessend steht ein Gebäude, dessen Erdgeschoss Nutzungen wie Restaurant, Metzgerei und Bäckerei beinhalten soll. Darüber sind zwei Geschosse mit gewerblicher Nutzung und vier Geschosse mit Wohnungen geplant. Zur Gartenstrasse kommt ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit vielfältiger Fassadenabwicklung zu stehen. Zwischen diesen beiden Volumen entsteht auf dem Sockel mit den öffentlichen Nutzungen ein attraktiver Dachgarten für die Bewohner. Die Tiefgarage im 1. Untergeschoss fasst 88 Abstellplätze. Optional werden in einem 2. Untergeschoss 38 zusätzliche Abstellplätze ausgewiesen.

Der Entwurf des Gestaltungsplans lag vom 10. Januar bis 12. März 2019 öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist war jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern. Der Stadtrat hat in Aussicht gestellt, dass er seine Stellungnahme nach Ablauf der öffentlichen Auflage abgeben wird.

Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen, wovon vier Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) sich ebenfalls haben vernehmen lassen. Der Stadtrat erachtet den Entwurf des privaten Gestaltungsplanes als gelungen und hat nur wenige Einwendungen vorzubringen. Ihm ist es insbesondere wichtig, dass das übergeordnete Freiraumkonzept umgesetzt sowie ein Energiekonzept eingereicht wird.

Die Einwendungen, der Vorprüfungsbericht des Kantons sowie die stadträtliche Stellungnahme werden der Grundeigentümerin zur Weiterbearbeitung übergeben. Die Kompetenz zur Festsetzung des privaten Gestaltungsplanes liegt beim Grossen Gemeinderat.

Medienmitteilung des Stadtrates vom 22. April 2019


NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG

ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 20. Dezember 2018 beschlossen:

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans Wohn- und Gewerbeüberbauung Bahnhofplatz, Effretikon, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Der Gestaltungsplanentwurf der Bereuter Totalunternehmung AG, Volketswil, umfasst das Gebiet direkt gegenüber dem Bahnhof Effretikon zwischen Bahnhof-, Bruggwiesen- und Gartenstrasse. Die Grundeigentümerin beabsichtigt eine Neuüberbauung mit Wohnungen und Gewerbefläche zu realisieren sowie einen ca. 600 m2 grossen Bahnhofplatz.

Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 10. Januar und endet am 12. März 2019. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf auf dieser Website eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.

Einwendungen sind bis spätestens 12. März 2019 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

10. Januar 2019
Stadtrat Illnau-Effretikon

Zugehörige Objekte