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Gesamtrevision Kommunaler Richtplan

TEILWEISE NICHTGENEHMIGUNG DURCH DIE BAUDIREKTION

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 12. Januar 2020 mit Verfügung Nr. 1264/19 verfügt:

I. Die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans, welche mit Volksabstimmung vom 25. November 2018 festgesetzt wurde, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II genehmigt.
II. Die Festlegungen für die kommunalen Erholungsgebiete Reitsportzentrum Vogelsang und Bisikon und Pferdesportanlage Horben sowie die noch zu klärende Standortfestlegung für die geplante Waldhütte Vogelsang in Effretikon als öffentliche Baute und Anlage werden nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich).
III. Mit der Genehmigung der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans wird der mit RRB Nr. 2047 vom 24. September 1997 genehmigte kommunale Richtplan, bestehend aus Verkehrsplan (Strassen/Bus), Verkehrsplan (Radwege/Fusswege), Versorgungsplan und der Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen, aufgehoben.

Hinweis zur späteren Anfechtbarkeit von Richtplanfestlegungen: Gemäss § 19 Abs. 2 PBG kann die Recht- und Zweckmässigkeit der Festlegungen der Richtpläne bei der Nutzungsplanung im Rechtsmittelverfahren angefochten und im Genehmigungsverfahren überprüft werden.

Die kantonale Verfügung und die dazugehörigen Festsetzungsakten liegen während 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet im Stadthaus, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Gegen die Verfügung der Baudirektion (Genehmigung) kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteil der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


DOKUMENTE:

Verfügung Kantonale Baudirektion vom 12. Januar 2020, Teilweise Nichtgenehmigung
Kommunaler Richtplan, Teilplan Siedlung, Landschaft, Ver- und Entsorgung, Öffentliche Bauten und Anlagen
Kommunaler Richtplan, Teilplan Verkehr
Kommunaler Richtplan, Richtplantext
Kommunaler Richtplan, Erläuternder Bericht

23. Januar 2020


VOLKSABSTIMMUNG VOM 25. NOVEMBER 2018

Am Sonntag, 25. November 2018, hatten die Stimmberechtigten die Gelegenheit, über den kommunalen Richtplan abzustimmen.

Die Vorlage des Stadtrates wurde mit 60 % Ja-Stimmen angenommen. Die Version des Grossen Gemeinderates lehnten die Stimmberechtigten ab.

zur Abstimmungsvorlage


REFERENDUM ZUR FESTSETZUNG DES REVIDIERTEN KOMMUNALEN RICHTPLANES

Am 14. Juni 2018 setzte der Grosse Gemeinderat den revidierten kommunalen Richtplan mit 18 : 14 Stimmen fest. Gegenüber dem stadträtlichen Antrag wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Darauf ergriffen 14 Mitglieder des Grossen Gemeinderates das Referendum gemäss § 7, Ziffer 3 der Gemeindeordnung. Der Stadtrat hat daraufhin entschieden, von seinem Recht Gebrauch zu machen und seine ursprüngliche Vorlage den Stimmberechtigten ebenfalls vorzulegen.

Darum stimmen die Stimmberechtigten am 25. November 2018 an der Urne über die beiden Vorlagen ab. Alle Unterlagen zur Abstimmung finden Sie hier.


BERATUNG IM GROSSEN GEMEINDERAT

Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2018 die Gesamtrevision des kommunalen Richtplanes mit zahlreichen Änderung gegenüber dem Antrag des Stadtrates fefstgesetzt.

Der Beschluss wurde am 21. Juni 2018 publiziert und untersteht dem fakultativen Referendum.


ANTRAG DES STADTRATES ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES; PARLAMENTARISCHE BERATUNG DES KOMMUNALEN RICHTPLANES (FESTSETZUNG)

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat den im Revisionsprozess begriffenen kommunalen Richtplan. Das Stadtparlament ist für dessen Festsetzung zuständig (GGR-Geschäft-Nr. 155/17).

Die Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit der eigens dafür eingesetzten Ortsplanungskommission erarbeitet.

Das Geschäft gelangt nun zur parlamentarischen Vorberatung in die Geschäftsprüfungskommission, bevor sich das Gesamtparlament dazu äussert.

Dokumente:
Antrag des Stadtrates
Richtplantext (inkl. Zentrumsrichtplankarten)
Richtplankarte Siedlung, Landschaft, Ver- und Entsorgung, Öffentliche Bauten und Anlagen
Richtplankarte Verkehr
Erläuternder Bericht
Dokumentation und Auswertung der öffentlichen Auflage, Anhörung und kantonalen Vorprüfung


ÖFFENTLICHE AUFLAGE ZUM RICHTPLANENTWURF BEENDET

Am 29. November endete die Anhörung von Privaten, Parteien und Vereinen zum Entwurf des Kommunalen Richtplanes (siehe unten). Insgesamt gingen rund 120 Einwendungen von Privaten ein. Einige Ortsparteien, ein Verein, die Nachbargemeinden sowie der Zweckverband Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) nahmen Stellung.

Nun übermittelt der Stadtrat der Ortsplanungskommission (OPK) sämtliche Unterlagen sowie seine eigene Stellungnahme. Auf Grund dessen wird die OPK die Vorlage überarbeiten und den definitiven kommunalen Richtplan dem Stadtrat, und dieser in der Folge dem Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. Dieser Prozess sollte bis Mitte 2017 beendet sein.

Parallel dazu arbeitet die OPK an der der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Es wird davon ausgegangen, dass der gesamte Prozess in den Jahren 2018/19 abgeschlossen wird.


GESAMTREVISION KOMMUNALER RICHTPLAN, ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 22. September 2016 beschlossen:

Der Entwurf der Gesamtrevision des Kommunalen Richtplans wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Der Entwurf des Kommunalen Richtplans besteht aus Text und Richtplankarten. Er beinhaltet die Kapitel Siedlung, Landschaft, Verkehr, Versorgung und Entsorgung sowie Öffentliche Bauten und Anlagen.

Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 30. September 2016 und endet am 29. November 2016. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf der städtischen Website eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.

Einwendungen sind bis spätestens 29. November 2016 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

Kommunaler Richtplan, Teilplan Verkehr
Kommunaler Richtplan, Teilplan Siedlung, Landschaft, Ver- und Entsorgung, Öffentliche Bauten und Anlagen
Kommunaler Richtplan, Richtplantext
Kommunaler Richtplan, Erläuternder Bericht


ÖFFENTLICHE INFORMATIONSVERANSTALTUNG

DIENSTAG, 4. OKTOBER 2016, 19.30 UHR, STADTHAUSSAAL, EFFRETIKON

Präsentation zur Informationsveranstaltung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung Illnau-Effretikon schreitet voran: Die breit zusammengesetzte Ortsplanungskommission (siehe unten) hat einen Entwurf des kommunalen Richtplans erarbeitet. Der Richtplan zeigt auf, wie sich die Stadt in den kommenden 15 Jahren entwickeln soll. In den Entwurf eingeflossen sind auch die Rückmeldungen aus den öffentlichen Veranstaltungen sowie den Quartierbegehungen. Am 4. Oktober 2016 wird der Richtplanentwurf der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veranstaltung bildet den Auftakt für die 60-tägige öffentliche Auflage, im Rahmen derer sich alle Interessierten zum Richtplanentwurf äussern können.


ORTSPLANUNGSKOMMISSION

Die heute gültige kommunale Richt- und Nutzungsplanung ist in die Jahre gekommen. Es hat sich einiges verändert. Nach längerer Stagnation steigt die Bevölkerungszahl in Illnau-Effretikon wieder an. Die Eingemeindung von Kyburg lässt die Stadt in ihrer Fläche zwar um 30 % zuwachsen – ein grosser Teil der Baulandreserven ist inzwischen aber überbaut. Die Einzonung neuer Siedlungsgebiete ist spätestens seit der Kulturlandinitiative kaum mehr möglich. Da die Stadt nicht mehr «in die Breite» wachsen kann, sind neue Lösungen gefordert: Bauen in die Höhe - sogenanntes Verdichtetes Bauen. In den Weilern, die sich in der Landwirtschaftszone befinden, wird zum Teil die Forderung nach Umnutzung von Gebäuden laut.

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat beantragt, mit einer Gesamtrevision der Ortsplanung die kommunale Richt- und Nutzungsplanung den neuen Gegebenheiten anzupassen und diese an den Entwicklungszielen der Zukunft auszurichten. Der Grosse Gemeinderat stimmte an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2015 der Vorlage und damit dem Kredit über Fr. 400'000.- und der Ernennung einer Ortsplanungskommission zu. Diese besteht aus folgenden Personen:

Ueli Müller Präsident
Marco Nuzzi, Illnau Vertretung Stadtrat
Erik Schmausser, Illnau Vertretung Stadtrat
Salome Wyss, Illnau Vertretung Stadtrat
Katharina Morf, Effretikon Vertretung GGR
Matthias Müller, Effretikon Vertretung GGR
Brigitte Röösli, Effretikon Vertretung GGR
Paul Rohner, Illnau Vertretung GGR
David Zimmermann, Illnau Vertretung GGR
Sigrid Hausherr, Illnau Vertretung STEK
Christopher Koch, Effretikon Vertretung STEK
Jonathan Roider, Zürich Vertretung STEK
Dieter Fuchs Stadtingenieur mit beratender Stimme
Ivana Vallarsa Stadtarchitektin mit beratender Stimme

Fragen der räumlichen Entwicklung gehen alle Einwohnerinnen und Einwohner etwas an. Wie Illnau–Effretikon das anhaltende Bevölkerungswachstum und die damit verbundenen Entwicklungen bewältigt, soll zum breit diskutierten Thema werden: Die Bevölkerung ist eingeladen, an den verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, thematischen Workshops und Quartierbegehungen mitzuwirken. Zusammen sollen die vergangene und künftige Entwicklung der Stadt und ihrer Quartiere diskutiert werden.


ERGEBNISPROTOKOLLE

Von den öffentlichen Veranstaltungen wurden von der Firma Ernst Basler + Partner Protokolle erstellt:

Ergebnisprotokoll Workshop I vom 22. März 2016: Siedlung
Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Verkehr, Landschaft, Ver- und Entsorgung, Energie

Am Donnerstag, 16. Juni von 19.00 - 20.30 Uhr findet im stadthaussaal.ch, Effretikon die Ergebniskonferenz mit folgenden Programmpunkten statt:

– Ergebnisse aus den Workshops Siedlung, Verkehr, Landschaft, Energie
– Ergebnisse und Empfehlungen aus den acht Quartierbegehungen
– Übergabe der Empfehlungen an die Ortsplanungskommission
– Informelle Gespräche beim Apéro


VERGANGENE ANLÄSSE

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN IM STADTHAUSSAAL

Nach der Informationsveranstaltung vom 25. Februar 2016 standen Workshops und Quartierbegehungen an:

Dienstag, 22. März 2016, 18.30 - 21.00 Uhr Workshop Siedlung

Dienstag, 5. April 2016, 18.30 - 21.00 Uhr Workshop Verkehr, Landschaft, Ver- und Entsorung, Energie

Moderierte Quartierbegehungen des Forum21

Samstag, 5. März 2016, 09.30 - 12.00 Uhr, Vogelbuck, Effretikon
Samstag, 5. März 2016, 14.00 - 16.30 Uhr, Wattbuck, Effretikon

Samstag, 19. März 2016, 09.30 - 12.00 Uhr, Agasul (stellvertretend für Aussenwachten)
Samstag, 19. März 2016, 14.00 - 16.30 Uhr, Chelleracher, Illnau

Samstag, 2. April 2016, 09.30 - 12.00 Uhr, Hagenwies, Illnau
Samstag, 2. April 2016, 14.00 - 16.30 Uhr, Weiherstrasse, Effretikon

Samstag, 9. April 2016, 09.30 - 12.00 Uhr, Ober-Illnau
Samstag, 9. April 2016, 14.00 - 16.30 Uhr, Tannstrasse, Effretikon


WEITERE UNTERLAGEN:

Leitbild Stadtentwicklung
Pläne (Veränderung/Verdichtung)

Weitere Informationen finden Sie unter www.forum21.ch.

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