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Datenschutz/Adresssperre/Datensperre

Einwohnerinnen und Einwohner können anhand eines schriftlichen Gesuches die Bekanntgabe ihrer Personendaten des Einwohnerregisters sperren lassen (§ 22 Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG).

Meldeformular Datensperre

Für eine Sperrung Ihrer Steuerdaten setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Steuern in Verbindung.

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