Sperrgut
Als Sperrgut bezeichnet man brennbare Gegenstände aus Holz, Plastik, Stoff usw., welche nicht in den Gebührensack passen.
Die Objekte dürfen 50 kg und 2.0 x 2.5 m pro Gegenstand nicht überschreiten.
Brennbares Sperrgut kann wöchentlich mit Sperrgutmarken versehen der Kehrichtabfuhr, gemäss Abfuhrplan, mitgegeben werden. Bereitstellung bitte vor 07.00 Uhr.
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Wichtig
Sperrgutgebühr: pro 5 kg Sperrgut eine Sperrgutmarke à Fr. 1.80.
Informationen zur Anzahl benötigter Sperrgutmarken finden Sie hier.
Für grosse Mengen besteht die Möglichkeit der Direktanlieferung bei verschiedenen privaten Anbietern.
Sammelstellen
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Ausserordentliche Sammeltermine
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