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Sperrgut

Als Sperrgut bezeichnet man brennbare Gegenstände aus Holz, Plastik, Stoff usw., welche nicht in den Gebührensack passen.

Die Objekte dürfen 50 kg und 2.0 x 2.5 m pro Gegenstand nicht überschreiten.

Brennbares Sperrgut kann wöchentlich mit Sperrgutmarken versehen der Kehrichtabfuhr, gemäss Abfuhrplan, mitgegeben werden. Bereitstellung bitte vor 07.00 Uhr.

Zum Merkblatt Sperrgut

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Tipps

Demontieren Sie nach Möglichkeit nicht brennbare Bestandteile.

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Wichtig

Sperrgutgebühr: pro 5 kg Sperrgut eine Sperrgutmarke à Fr. 1.80.
Informationen zur Anzahl benötigter Sperrgutmarken finden Sie hier.

Für grosse Mengen besteht die Möglichkeit der Direktanlieferung bei verschiedenen privaten Anbietern.

Sammelstellen

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

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