Abstimmungen
Welche Vorlagen gelangen zur Abstimmung? Wie haben die Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon abgestimmt? Wie lauten die Endresultate?
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Vorlagen der Stadt Illnau-Effretikon, des Kantons Zürich und des Bundes. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse werden direkt bei der jeweiligen Vorlage eingeblendet.
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Welche Formen Ihnen zur Stimmabgabe offenstehen und wie Sie vorgehen, wenn Sie die Stimm- und Wahlunterlagen allenfalls nicht oder unvollständig erhalten haben, erfahren Sie hier.
ANORDNUNGEN 24. NOVEMBER 2024
ZWECKVERBANDSABSTIMMUNG KEZO
Der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) unterbreitet den Verbandsgemeinden zur Urnenabstimmung vom 24. November 2024 eine Abstimmungsvorlage zur Genehmigung eines Planungskredites von 24'500'000 Franken (exkl. MWST). Damit soll ein Ersatzneubau finanziert werden.
Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat dem Planungskredit am 13. Juni 2024 zugestimmt und das Geschäft zuhanden der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden verabschiedet.
Mit Beschluss Nr. 2024-121 vom 10. Juli 2024 hat der Gemeinderat Hinwil als wahlleitende Behörde für den Zweckverband KEZO die Urnenabstimmung über vorerwähnte Vorlage auf Sonntag, 24. November 2024, angesetzt.
Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Der Zweckverband umfasst die Gemeinden Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Egg, Erlenbach, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifensee, Grüningen, Herrliberg, Hinwil, Hittnau, Hombrechtikon, lllnau-Effretikon. Küsnacht, Männedorf, Maur, Meilen, Mönchaltorf, Oetwil a/See, Pfäffikon, Rapperswil- Jona, Russikon, Rüti, Seegräben, Stäfa, Uetikon a/See, Uster, Volketswil, Wald, Weisslingen, Wetzikon, Zollikon und Zumikon.
Zur amtlichen Publikation
Weitere Informationen (Beleuchtender Bericht usw.)
Abstimmungsleitende Behörde ist die Gemeinde bzw. der Gemeinderat Hinwil.
RESULTAT:
Die Vorlage wurde durch sämtliche Zweckverbandsgemeinden angenommen.
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ZWECKVERBAND SOZIALES BEZIRK PFÄFFIKON
Der Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon (ZV Soziales -bp) unterbreitet den Verbandsgemeinden zur Urnenabstimmung vom 24. November 2024 eine Abstimmungsvorlage zur Genehmigung eines eines jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 280‘318.- für die Zusammenlegung der Räumlichkeiten des Sozialdienstes Bezirk Pfäffikon.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre
Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat
Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten.
Bezüglich gesetzlicher Bestimmungen und Stimmberechtigung verweisen wir auf das zugestellte
Stimmmaterial.
Abstimmungsleitende Behörde ist die Gemeinde bzw. der Gemeinderat Pfäffikon ZH.
Datum der Publikation: 20. September 2024
RESULTAT:
Die Vorlage wurde durch sämtliche Zweckverbandsgemeinden angenommen.
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ERSATZWAHL BEZIRKSGERICHT PFÄFFIKON
FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2020 - 2026, 1. WAHLGANG
Aufgrund des Rücktrittes von Bezirksrichterin Yvonne Mauz ordnete der Bezirksrat Pfäffikon zur Schliessung der Vakanz eine Ersatzwahl zur Besetzung eines vollamtlichen Mandates als Mitglied des Bezirksgerichtes Pfäffikon an an.
Nach Ablauf der zweiten Vorschlagsfrist sind folgende Kandidierende öffentlich zur Wahl vorgeschlagen:
Schlegel, Livia; 1993, MLaw, Rechtsanwältin
Gerichtsschreiberin am Handelsgericht, Ersatzrichterin Bezirksgerichte Meilen, Winterthur und Zürich
wohnhaft in Zürich, SP, neu
Zuber, Stefan; 1978, MLaw
Gerichtsschreiber am Obergericht, Ersatzrichter Bezirksgerichte Pfäffikon und Zürich,
wohnhaft in Pfäffikon ZH, Grüne, neu
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über ein abgeschlossenes, juristisches Studium verfügt.
Die Stimmberechtigten erhalten nebst dem Wahlzettel ein Beiblatt, auf dem die obenerwähnten Kandidaturen erwähnt sind.
RESULTAT:
Gewählt ist Stefan Zuber.
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