Friedensrichteramt
Kontakt
Friedensrichteramt Illnau-Effretikon
Ursula Wieser
Jakob Stutz-Strasse 40
8335 Hittnau
Tel. 044 950 36 93
friedensrichteramt@ilef.ch
Telefonische Erreichbarkeit zu Bürozeiten.
Besprechungstermine vor Ort werden keine angeboten.
Tätigkeitsbereich
Die Friedensrichterin vermittelt bei Zivilstreitigkeiten.
Sie ist Ansprechperson für allgemeine Beratungen und erteilt Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei einem Schlichtungsverfahren betreffen.
Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsberater / eine Rechtsberaterin oder an die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle.
Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die Ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für
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Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
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arbeitsrechtliche Streitigkeiten
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Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
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Unterhaltsklagen
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Nachbarschaftsklagen
Die Friedensrichterin kann auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.- entscheiden.
Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.- kann sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einrichtung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: www.vfzh.ch/formulare
Direkt an die jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
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Scheidungsklagen: beim Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon
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Ehrverletzungsklagen: mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
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Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern: bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon
Weitere Informationen finden Sie unter www.vfzh.ch/ und www.gerichte-zh.ch.