Zusatzleistungen
AHV-ZWEIGSTELLE
Die AHV-Zweigstelle ist für die Bevölkerung in Belangen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV, IV, EO/MSE, FamZG) die Anlaufstelle und ist zudem das Bindeglied zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA Zürich). Die Mitarbeiterinnen erteilen Auskünfte rund um die Beitragspflicht und Leistungen.
Formulare und Merkblätter können bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden, oder sie finden sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich www.svazurich.ch.
Falls Sie eine Firma gründen, finden Sie alle wegweisenden Hilfsmittel rund um den Gründungsprozess und Informationen zu den Sozialversicherungen auf der Webseite www.gruenden.ch.
ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV
Mit den Zusatzleistungen zur AHV/IV erschliesst sich ein Themenfeld, das unter anderem auch durch folgende Schlagworte ein Begriff ist:
Ergänzungsleistungen – kantonale Beihilfen – kantonale Zuschüsse – städtischer Gemeindezuschuss)
Die Zusatzleistungen haben den Zweck, AHV/IV-Rentnern, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern. Sie dienen auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten.
Bei der Anspruchsberechnung werden die Einnahmen, die Ausgaben sowie das Vermögen berücksichtigt. Sind die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen.
Zusatzleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Rentnerinnen und Rentner mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Illnau-Effretikon, Lindau oder Weisslingen richten das Gesuch um Zusatzleistungen an:
Stadt Illnau-Effretikon
Abteilung Gesellschaft, Zusatzleistungen zur AHV/IV
Märtplatz 29, Postfach
8307 Effretikon
Mit Hilfe des Selbstberechnungsblattes können Sie ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Berechnung gilt als provisorisch.
ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN FÜR ÄLTERE ARBEITSLOSE
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
zum Merkblatt
Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Illnau-Effretikon, Lindau oder Weisslingen richten den Antrag an die Zusatzleistungen der Stadt Illnau-Effretikon.
Weitere Informationen sind unter nachstehenden Links abrufbar:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich
Pro Senectute
Pro Infirmis
Pro Juventute
Kontakt
Stadt Illnau-EffretikonZusatzleistungen
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Tel. 052 354 24 37
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Nach Voranmeldung beraten wir Sie auch gerne ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für individuelle Besprechungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
ABWEICHENDE ÖFFNUNGSZEITEN
Bei Feier- und Ruhetagen können unsere Öffnungszeiten abweichen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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800.01.01 | Verordnung über die Gewährung von Gemeindezuschüssen zur AHV/IV | 1. Juni 2021 |