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Wasserversorgung

Aufgaben- und Themenfelder

Die Wasserversorgung stellt die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Illnau-Effretikon und Tagelswangen mit Trinkwasser sicher. Die Kontaktangaben finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Detaillierte Informationen über das Trinkwasser finden Sie in diesem Bericht.

 

TRINKWASSER «BEDENKENLOS ZU KONSUMIEREN»

Seit dem Verbot von Chlorothalonil sind dessen sämtliche Abbauprodukte von Releveanz. Sie unterliegen dem gleichen tiefen Grenzwert wie bereits die Sulfonsäure R417888. Vor allem ein Abbauprodukt von Chlorothalonil - das so genannte R471811 - belastet das Trinkwasser. Das Kantonale Labor Zürich hält fest, dass das Trinkwasser der Stadt Illnau-Effretikon «bedenkenlos konsumiert» werden kann.

15. September 2020

 

WASSERHERKUNFT

Woher stammt das Illnau-Effretiker Frischwasser?

75 % Grundwasser
25 % Quellwasser
0 % Seewasser

Das Quellwasser wird mit UV-Anlagen entkeimt, Grundwasser benötigt keine Aufbereitung.

 

WASSERHÄRTE

Gesamthärte: 26 - 38 französische Härtegrade
Kalzium: 71 - 121 mg pro Liter
Magnesium: 19 - 28 mg pro Liter
Nitrat: 6 - 25 mg pro Liter

Links:
www.trinkwasser.ch
www.svgw.ch

 

WASSERVERSORGUNG GEBIET HORBEN/MESIKON UND BISIKON

Das Gebiet Horben/Mesikon wird durch die private Wasserversorgung Horben/Mesikon betreut. Der Stadtteil Bisikon wird durch die Wasserversorgung Volketswil versorgt.

Wasserversorung Horben/Mesikon
Andreas Minder
Horben 5
8308 Illnau
Tel. 079 485 17 56

Kontakt

Stadt Illnau-Effretikon
Wasserversorgung
Pfäffikonerstrasse 47
8307 Effretikon 

Tel. 052 354 25 70
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Dienstag bis Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag 07.00 - 14.00 Uhr durchgehend  


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Nach Voranmeldung beraten wir Sie auch gerne ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für individuelle Besprechungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
 

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Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
900.01.01 Verordnung über die Wasserversorgung 1. Januar 2015
900.01.02 Verordnung über die Gebühren für die Wasserversorgung 1. Januar 2015
900.01.02.01 Tarifblatt Wasserversorgung 1. Januar 2015