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Sitzung des Stadtparlamentes

12. Dezember 2024
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

17. SITZUNG VOM 12. DEZEMBER 2024
AMTSDAUER 2022-2026
3. AMTSJAHR 2024/2025
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK

 


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2024/066

Antrag des Stadtrates betreffend Projektgenehmigung und Kreditbewilligung für die Zweiteinspeisung Wasserversorgung Kyburg (Abschnitt Hinterdorfstrasse bis Quellwasserpumpwerk Allmend)

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2024/069

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Objektkredites für die Beschaffung von interaktiven Wandtafeln in den Primarschulen

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr. 2024/071

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Budgets 2025, mit Festsetzung des Steuerfusses, sowie Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2024-2030

BESCHLUSS:
Budget nach Bereinigung und unter Vornahme von Änderungen gegenüber dem stadträtlichen Antrag genehmigt.

ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand                                                 Fr.           142'926'600.-
Ertrag                                                      Fr.           142'874'600.-

INVESTITIONSRECHNUNG VERWALTUNGSVERMÖGEN
Ausgaben                                               Fr.           30'125'000.-
Einnahmen                                             Fr.             2'599'000.-

INVESTITIONSRECHNUNG FINANZVERMÖGEN
Ausgaben                                               Fr.           1'080'000.-
Einnahmen                                             Fr.           2'265'000.-

Festsetzung des Steuerfusses auf 113 % der einfachen Staatssteuer.

Entnahme aus der Finanzpolitischen Reserve von Fr. 2'700'000.-

Belastung des Aufwandüberschusses der Erfolgsrechnung von Fr. 52'000.- auf dem Eigenkapital.

Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2024 – 2028 und der Langfristperspektive 2029 - 2030.
 

B. VERTAGE GESCHÄFTE

1.
Geschäft-Nr. 2024/068

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Objektkredites für die Erweiterung der Kapazitäten bei den Fussballfeldern

BESCHLUSS
Sistierung der Beratung.
Fortsetzung an einer künftigen Sitzung.

 

2.
Geschäft-Nr. 2023/032
Postulat Alexander Salim, FDP, Simone Wegmann, Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Aufwertung und Neugestaltung Tschuttiwiese Längg

Geschäft mittels Ordnungsantrag von der Traktandenliste abgesetzt.

 

3.
Geschäft-Nr. 2024/065
Interpellation Daniel Kachel, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Hausärztemangel auf unserem Stadtgebiet 

Geschäft infolge vorgerückter Stunde vertagt.

 

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Die Beschlüsse unter Ziffer A.1 und A.2 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.3 und B.1 ist das Referendum ausgeschlossen.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 19. Dezember 2024.

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Simon Binder, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär