Kopfzeile

Inhalt

Umsetzung kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau»

7. Januar 2025
Stadt unterliegt. Bundesgericht weist Beschwerde ab.

Die Stimmberechtigten äusserten sich am 29. November 2020 im Rahmen einer Volksabstimmung zur kommunalen Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau». Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Um den Volksentscheid umsetzen zu können, ist der Rückbau der Gebäude Usterstrasse 23 und 25 notwendig. Dies ist nur möglich, wenn das Gebäude Usterstrasse 23 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wird. Der Stadtrat hat in der Folge am 8. September 2022 die Entlassung aus dem Inventar beschlossen. Der Stadtrat machte dabei das überwiegende öffentliche Interesse an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau geltend. Der Entscheid wurde durch den Verein Zürcher Heimatschutz (ZVH) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich angefochten. Das Baurekursgericht stützte mit Entscheid vom 8. März 2023 den Antrag des Zürcher Heimatschutzes und hob den stadträtlichen Beschluss über die Inventarentlassung auf. Gegen diesen Entscheid des Baurekursgerichtes erhob der Stadtrat beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde. Mit Urteil vom 16. November 2023 wies das Verwaltungsgericht diese Beschwerde ab. Um dem Volksentscheid doch noch zum Durchbruch zu verhelfen, erhob der Stadtrat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Bundesgericht. Mit Entscheid vom 18. November 2024 wies das Bundesgericht die Beschwerde letztinstanzlich ab und stützte den Entscheid des Verwaltungsgerichtes.

Der Stadtrat nimmt vom eröffneten Urteil mit Bedauern Kenntnis. Damit kann der Entscheid der Volksabstimmung vom 29. November 2020 nicht umgesetzt werden. Auf dieses Risiko hat der Stadtrat bereits in der Abstimmungszeitung / Weisung zur Urnenabstimmung hingewiesen. Der Stadtrat wird in den nächsten Monaten über das weitere Vorgehen für das zentrale Areal in Illnau entscheiden.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Stadtrat; Stellungnahme zum Entscheid des Bundesgerichtes (PDF, 86.21 kB) Download 0 Medienmitteilung Stadtrat; Stellungnahme zum Entscheid des Bundesgerichtes
Bundesgericht; Entscheid vom 18. November 2024 (PDF, 1.66 MB) Download 1 Bundesgericht; Entscheid vom 18. November 2024