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Sitzung des Stadtparlamentes

5. Februar 2025
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

18. SITZUNG VOM 30. JANUAR 2025
AMTSDAUER 2022-2026
3. AMTSJAHR 2024/2025
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK

Binder
Parlamentspräsident Simon Binder, SVP, eröffnet die Sitzung mit dem Schlag auf die Parlamentsglocke.


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr.
2024/074
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Objektkredites für die Zwischennutzung Stadtpolizei Rikonerstrasse 15, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr.
2024/075
Antrag des Stadtrates betreffend Teilrevision des Organisationsreglementes

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr.
2023/032
Postulat Alexander Salim, FDP, Simone Wegmann, Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Aufwertung und Neugestaltung Tschuttiwiese Längg – Beantwortung / Erledigung

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme der Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates; Geschäft erledigt.

 

4.
Geschäft-Nr.
2023/046
Postulat Beat Bornhauser, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Naturnetz Winterthur und Umgebung – Beantwortung / Erledigung

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme der Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates; Geschäft erledigt.

 

 

B. WEITER BEHANDELTES GESCHÄFT

1.
Geschäft-Nr.
2024/065
Interpellation Daniel Kachel, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Hausärztemangel auf unserem Stadtgebiet – Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielten die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

 

C. VERTAGTES GESCHÄFT

1.
Geschäft-Nr.
2024/078
Postulat Simone Schädler, EVP, und Mitunterzeichnende, betreffend Deutschkurse bis Niveau C1 – Begründung / Überweisung

Geschäft infolge Abwesenheit der Postulatsurheberin vertagt.

 

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Die Beschlüsse unter Ziffer A.1 und A.2 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.3 bis A.4 ist das Referendum ausgeschlossen.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 6. Februar 2025.

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Simon Binder, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär