Klimaschutzstrategie mit Netto-Null-Ziel
Mit seinem Schwerpunktprogramm zur Amtsdauer 2022 – 2026 auferlegte sich der Stadtrat in Schwerpunkt 3 «Dem Klimawandel aktiv begegnen» die Ausarbeitung einer Strategie zur Erreichung des Klimaschutzzieles «Netto-Null». Das Netto-Null-Ziel soll bis 2040, spätestens 2050, angestrebt und im Zeitraum bis zum Jahr 2030 Zwischenziele definiert und erreicht werden. Der Stadtrat hat nun die von einer Projektgruppe erarbeitete Klimaschutzstrategie genehmigt.
Die Projektgruppe setzte sich wie folgt zusammen: Rosmarie Quadranti, Stadträtin Ressort Hochbau (Vorsitz), Marco Nuzzi, Stadtpräsident, Ivana Vallarsa, Stadtplanerin, Rachelle Röllin, Leiterin Immobilien, Reto Loosli, Leiter Umwelt, Christoph Häberli, Gemeindeverantwortlicher für Landwirtschaft, und Alex Herzog, Fachverantwortlicher Energie (Projektleiter).
Der Strategiebericht legt die geplanten Systemgrenzen und die Eingrenzung des Begriffs «Netto-Null» und des Zieljahres fest. Als Vorarbeit wurde eine Ist-Analyse durchgeführt, die für eine Bilanzierung notwendig ist. Die Zielsetzung ist in allgemeinen Grundsätzen ausformuliert. Mit Hilfe von Leitsätzen wurden diese für das Stadtgebiet und zusätzlich für die Stadtverwaltung konkretisiert.
Der Bericht zeigt auf, wo die Stadt über die grössten Einflussmöglichkeiten verfügt, um Treibhausgase zu reduzieren. Eine konkrete Liste mit 43 Massnahmen zeigt auf, was zur Senkung der Treibhausgasemissionen unternommen wird.
Die Massnahmen sind in fünf Handlungsfelder aufgeteilt, unter Angabe der Kosten, der Zuständigkeiten und einer zeitlichen Priorisierung. Zur Erfolgskontrolle wird ein Monitoring eingeführt, um frühzeitig zu erkennen, ob die Stadt auf Netto-Null-Zielkurs ist.
SYSTEMGRENZE
Die Systemgrenze definiert den Perimeter, in welchem Emissionen betrachtet und in der Bilanzierung berücksichtigt werden. Für die Bilanzierung von Städten und Gemeinden bestehen verschiedene Standards, um die Systemgrenzen zu definieren. Die Projektgruppe hat die unterschiedlichen Betrachtungsweisen berücksichtigt und folgende Systemgrenze festgelegt:
- Bereich A:
rein energiebedingte Treibhausgasemissionen über die ganze Prozesskette für Gebäudeheizungen, Industrieprozesse und Mobilität - Bereich B:
nicht-energiebedingte Treibhausgasemissionen innerhalb des Stadtgebiets (direkte Emissionen, z.B. Landwirtschaft, Abfall und Abwasser) - Bereich C:
Importbedingte Treibhausgasemissionen ausserhalb des Stadtgebiets (indirekte Emissionen ohne Energie, z.B. Konsumgüter und Baumaterialien)
Für den Absenkpfad mit Netto-Null-Ziel werden «nur» die Bereiche A und B berücksichtigt. Diese umfassen alle direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet und zusätzlich für die energiebedingten Emissionen auch noch die vorgelagerten Emissionen ausserhalb des Stadtgebietes.
Der Bereich C summiert alle indirekten, nicht energiebedingten Emissionen ausserhalb des Stadtgebietes. Dies beinhaltet hauptsächlich Themen des persönlichen Konsums der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt kann hier vor allem durch Kommunikation, Beratung und Sensibilisierung Einfluss nehmen. Auch wenn die Handlungsmöglichkeiten der Stadt sehr beschränkt sind, sollen aus Transparenzgründen für den Bereich C das Ausmass und der Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen aufgezeigt werden.
GRUNDSÄTZE UND BEDEUTUNG «NETTO-NULL»
Die Projektgruppe definierte sechs Grundsätze. Diese beschreiben Bekenntnisse zu:
- Netto-Null bis 2040, spätestens bis 2050 im Stadtgebiet
- Vorbildfunktion Stadtverwaltung
- Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien
- Kreislaufwirtschaft und Graue Energie
- Kommunikation und Mitwirkung
- Klimaschutz im Stadtgebiet (Zertifikate und Kompensation)
Die Forderung «Netto-Null» bedeutet, dass es ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Quellen und -Senken gibt. Anthropogene, also durch den Menschen verursachte Treibhaugasemissionen sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Emissionen, die unvermeidbar sind, müssen vollständig durch technische oder natürliche Senken (negative Emissionen) ausgeglichen werden. Diese Betrachtung gilt für die definierte Systemgrenze mit den Bereichen A und B.
Das Zwischenziel für 2030 stimmt mit dem Absenkpfad des Bundes überein. Bis ins 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 50 % gegenüber dem Wert von 1990 gesenkt werden.
Abbildung 2:
Absenkpfad Illnau-Effretikon für das Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030
HANDLUNGSFELDER
Aufgrund der Resultate der Ist-Analyse und der daraus resultierenden klimapolitischen Zielsetzungen werden in der Klimaschutzstrategie fünf Handlungsfelder definiert. Diese orientieren sich an den wesentlichen Themen:
- Erneuerbare und effiziente Energienutzung
- Nachhaltige Mobilität
- Abfall und Landwirtschaft
- Kreislaufwirtschaft und Graue Energie
- Kommunikation, Mitwirkung und Organisation
MASSNAHMEN UND KOSTENSCHÄTZUNG
Zur Erreichung des Zieles wurden 43 Massnahmen definiert und in zwei Umsetzungsperioden unterteilt: von 2025 bis 2028 sowie ab 2029. Die Kosten für die Umsetzung von Massnahmen werden im Rahmen des bisherigen Budgets für das Aktionspaket «Energiestadt» erwartet. Etwa ein Drittel des Aufwandes sind für energetische Betriebsoptimierungen und Energiesparmassnahmen eingeplant, welche sich innert weniger Monate in tieferen Betriebskosten bemerkbar machen werden.
UMSETZUNG, WIRKUNGSÜBERPRÜFUNG UND MONITORING
Der Strategiebericht definiert auch das Vorgehen in Bezug auf die Umsetzungs- und Wirkungsüberprüfung und legt ein Monitoring mit Teilzielen fest. Für die Erfolgskontrolle wird alle zwei Jahre die Treibhausgas- und Energiebilanz aktualisiert. Dabei ist vorgesehen, u.a. die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und pro Person und Jahr zu beurteilen.
ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2025-24
ZUR KLIMASCHUTZSTRATEGIE UND ZUR MASSNAHMENLISTE
www.ilef.ch/klimaschutzstrategie