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Sitzung des Stadtparlamentes

7. März 2025
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

19. SITZUNG VOM 6. MÄRZ 2025
AMTSDAUER 2022-2026
3. AMTSJAHR 2024/2025
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2024/068
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Objektkredites für die Erweiterung der Kapazitäten bei den Fussballfeldern

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2024/078
Postulat Simone Schädler, EVP, und Mitunterzeichnende, betreffend Deutschkurse bis Niveau B2
– Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 6. März 2026

 

3.
Geschäft-Nr. 2024/073
Antrag des Stadtrates betreffend Kreditabrechnung für den Ersatzbau Kindergarten Rosswinkel

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

4.
Geschäft-Nr. 2024/077
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Kreditabrechnung zum Projektierungskredit und Bewilligung des Nachtragskredites für den Neubau Feuerwehr- und Werkgebäude

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Der Beschluss unter Ziffer A.1 untersteht dem fakultativen Referendum.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.2 bis A.4 ist das Referendum ausgeschlossen.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 13. März 2025.

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Simon Binder, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär