Zuzug
Sind Sie neu nach Illnau-Effretikon gezogen? Herzlich willkommen! Entdecken Sie Ihren neuen Wohnort - mitten im Kanton Zürich. Einige Vorzüge Ihres neuen Zuhauses haben wir hier für Sie hervor gehoben.
Wir bitten Sie, sich persönlich oder via eUmzugCH innert 14 Tagen (max. 30 Tage im Voraus) bei uns zu melden. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER
- Heimatschein (zur Wohnsitznahme)
- Aufenthaltsausweis (zum Wochenaufenthalt)
- sofern vorhanden: Familienbüchlein/Familienausweis
- aktueller Versicherungsausweis der obligatorischen Krankenversicherung von allen sich anmeldenden Personen
- Mietvertrag/Wohnungsausweis (bei Untermiete den Untermietsvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters / Logisgebers)
AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis oder «Zusicherung zum Aufenthalt»
- sofern vorhanden: Familienbüchlein, Eheschein und Geburtsschein
- aktueller Versicherungsausweis der obligatorischen Krankenversicherung von allen sich anmeldenden Personen
- Mietvertrag/Wohnungsausweis (bei Untermiete den Untermietsvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters / Logisgebers)
Anmeldegebühr zur Niederlassung für jede erwachsene Person Fr. 20.-.
Anmeldegegebühr für Wochenaufenthalte Fr. 100.-.
Für Ausländerinnen und Ausländer fällt zusätzlich die Gebühr des Migrationsamtes an.
Sie befinden sich im Menü Zuzug, Umzug, Wegzug. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Umzug, Wegzug, Umzug online melden
Kontakt
Datenschutz/Adresssperre/Datensperre
Einwohnerinnen und Einwohner können anhand eines schriftlichen Gesuches die Bekanntgabe ihrer Personendaten des Einwohnerregisters sperren lassen (§ 22 Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG).
Für eine Sperrung Ihrer Steuerdaten setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Steuern in Verbindung.
Empfangsgebühren für Radio/TV
Informationen zu den Empfangsgebühren für Radio/TV erhalten Sie unter www.serafe.ch.
Nächtliches Dauerparkieren
Nachts ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen gebührenpflichtig.
Parkierverordnung
Anmeldung nächtliches Dauerparkieren
Abmeldung nächtliches Dauerparkieren
Weisse Zonen
In den Quartierzonen kann maximal 4 Stunden mittels Anbringen der Parkscheibe und Einstellen der Ankunftszeit parkiert werden. Anwohner/innen und weitere Berechtigte können eine Parkkarte für das zeitlich unbeschränkte Parkieren erwerben.
Alle weiteren Informationen, die im Zusammenhang mit dem Parkieren von Motorfahrzeugen in der Stadt Illnau-Effretikon zu beachten sind, finden Sie in der Broschüre «Parkieren in Illnau-Effretikon»
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
07 Sicherheit | 052 354 24 24 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbüro | 052 354 24 24 | Kontaktformular |