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Zivilschutz

Aufgaben

SCHUTZDIENSTPFLICHT

In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer bei der Rekrutierung – die gemeinsam mit der Armee durchgeführt wird – für zivilschutztauglich befunden wird. Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird. Für Mannschaft und Unteroffiziere dauert die Schutzdienstpflicht 14 Jahre, längstens bis zum Ende des Jahres in dem Sie 36 Jahre alt werden oder wenn Sie 245 Diensttage absolviert haben. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht bis zum Ende des Jahres in dem Sie 40 Jahre alt werden, unabhängig der geleisteten Diensttage.


WOHNORTSWECHSEL (MELDEPFLICHT)

Beim Wegzug aus Ihrer Wohngemeinde müssen Sie Ihr Zivilschutz-Dienstbüchlein und falls gefasst Ihre persönliche Ausrüstung bei der Zivilschutzstelle Illnau-Effretikon abgeben.


SCHUTZRÄUME - UNTERHALT

Damit in einem Ernstfall alle Schutzräume den ihnen zugedachten Zweck umfassend erfüllen, werden sie durch die Firma EWP AG gemäss den gesetzlichen Vorgaben alle sechs Jahre auf ihre Tauglichkeit hin überprüft. Die Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaftenwerden schriftlich orientiert, wenn ihr Schutzraum geprüft wird.


SCHUTZPLATZZUTEILUNG

Wenn Sie keinen Schutzraum im Hause haben, können Sie jederzeit via obenstehende Kontakte Ihren aktuellen Schutzplatz anfragen.


Militär

Die Funktion der Militärsektion wurde aufgehoben.

Der Quartiermeister ist zuständig für den Unterhalt und die Vermietung der militärischen Schutzbaute (ALST) und koordiniert zusammen mit interessierten militärischen Stellen die Unterbringungen von Truppen bzw. Gesuchstellenden.

Auskünfte erteill gerne die untenstehende Person.


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Schiessdaten im Kanton Zürich
Aufgebotsdaten der Armee


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