Privater Gestaltungsplan Rütlistrasse (Bahnhof Ost)
BEKANNTMACHUNG DES INKRAFTTRETENS
Der Private Gestaltungsplan «Rütlistrasse» in Effretikon wurde vom Grossen Gemeinderat mit Beschluss vom 5. November 2020 und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0073/21 vom 12. April 2021 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 8. Juni 2021 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Private Gestaltungsplan «Rütlistrasse» tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
17. Juni 2021
Stadtrat Illnau-Effretikon
GENEHMIGUNG DER BAUDIREKTION
Der Grosse Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan «Rütlistrasse» in Effretikon mit Beschluss vom 5. November 2020 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0073/21 vom 12. April 2021 den privaten Gestaltungsplan «Rütlistrasse » genehmigt. Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 23. April bis 23. Mai 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie unter www.ilef.ch zur Einsichtnahme auf.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Grossen Gemeinderates sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende
Partei zu tragen.
22. April 2021
Abteilung Hochbau
Beschluss des Grossen Gemeinderates
Genehmigung Baudirektion
Aktualisiertes Richtprojekt
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV und § 7 PBG
Bestimmungen
Bericht zur Mitwirkung
Situation 1:500
GENEHMIGUNG DURCH DEN GROSSEN GEMEINDERAT
Auf Antrag des Stadtrates hat der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. November 2020 den Gestaltungsplan genehmigt.
EINWENDUNGEN ZUM PRIVATEN GESTALTUNGSPLAN RÜTLISTRASSE, EFFRETIKON
Die Zürich Anlagestiftung beabsichtigt, an der Rütli- und Brandrietstrasse in Effretikon eine neue Wohnüberbauung zu erstellen. Dieses sieht zwei U-förmig angelegte, fünfgeschossige Baukörper mit ca. 150 Wohnungen und zwei Tiefgaragen mit insgesamt 107 Parkplätzen vor.
Da in der Regelbauweise eine Erhöhung der Baumasse in diesem Ausmass nicht möglich ist, hat die Grundeigentümerin vor, einen Privaten Gestaltungsplan festsetzen zu lassen. Der Entwurf des Gestaltungsplans lag vom 30. November 2018 bis 1. Februar 2019 öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist war jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern. Der Stadtrat hat in Aussicht gestellt, dass er seine Stellungnahme nach Ablauf der öffentlichen Auflage abgeben wird.
Insgesamt sind zehn schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen, wovon vier Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) sich ebenfalls haben vernehmen lassen. In Übereinstimmung mit der kantonalen Stellungnahme erachtet der Stadtrat die im Gestaltungsplanentwurf vorgesehene bauliche Dichte von 6,0 m3/m2 als zu hoch. Er fordert die Reduktion der Baumassenziffer auf 5,5 m3/m2. Zudem wird die Grundeigentümerin darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der verhältnismässig geringen Parkplatzzahl mit dem Gestaltungsplan ein Mobilitätskonzept einzureichen ist. Ebenso sind die Umgebungsgestaltung und die Übergänge zum anschliessenden Grünraum zu verfeinern. Der Zürich Anlagestiftung werden zudem diverse weitere Anpassungen am privaten Gestaltungsplanentwurf empfohlen.
Die eingegangenen Einwendungen sowie die stadträtliche Stellungnahme werden der Grundeigentümerin zur Weiterbearbeitung übergeben. Die Kompetenz zur Festsetzung des privaten Gestaltungsplanes liegt beim Grossen Gemeinderat.
Medienmitteilung des Stadtrates vom 26. März 2019
NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG PRIVATER GESTALTUNGSPLAN RÜTLISTRASSE, EFFRETIKON
ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG
Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 22. November 2018 beschlossen:
Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans Rütlistrasse, Effretikon, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.
Der Gestaltungsplanperimeter umfasst das Grundstück Kat.-Nr. IE84. Über dieses Gebiet hat die Grundeigentümerin, Zürich Anlagestiftung, den Privaten Gestaltungsplanentwurf erarbeitet. Die Auflagefrist von mindestens 60 Tagen beginnt am 30. November 2018 und endet am 1. Februar 2019. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf ilef.ch/ruetlistrasse eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.
Einwendungen sind bis spätestens 1. Februar 2019 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.
29. November 2018
Stadtrat Illnau-Effretikon
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