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Privater Gestaltungsplan Bahnhof Ost - Baufeld A

GENEHMIGUNG DES PRIVATEN GESTALTUNSPLANES BAHNHOF OST - BAUFELD A

Der Grosse Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan «Bahnhof Ost – Baufeld A» in Effretikon mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0304/20 vom 14. Mai 2020 den privaten Gestaltungsplan «Bahnhof Ost – Baufeld A» genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 26. Juni bis 26. Juli 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

25. Juni 2020
Abteilung Hochbau

Genehmigung Baudirektion des Kantons Zürich vom 14. Mai 2020
Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 12. Dezember 2019 mit Rechtskraftbescheinigung


BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 hat der Grosse Gemeinderat dem Privaten Gestaltungsplan Bahnhof Ost - Baufeld A zugestimmt (zur Sitzung vom 12. Dezember 2019; Traktandum Nr. 3, Geschäft Nr. 2019/045).


VORLAGE ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES VERABSCHIEDET

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2019 dem Grossen Gemeinderat das Geschäft zur Behandlung überwiesen.


EINWENDUNGEN ZUM PRIVATEN GESTALTUNGSPLAN BAHNHOF OST - BAUFELD A, EFFRETIKON

Das Baufeld A im Masterplangebiet Bahnhof Ost, Effretikon, an der Ecke Brandriet-, Moosburg-, Rütlistrasse umfasst vier Grundstücke, wobei die Einfache Gesellschaft «Effretikon 2» drei davon besitzt. Für das vierte Grundstück der Stadt (Rütlistrasse 22) hat der Grosse Gemeinderat Ende 2017 den Verkauf genehmigt. Gemäss Kaufvertrag wird die Eigentumsübertragung nach Vorliegen des rechtskräftigen Gestaltungsplans erfolgen. Die Baufeldgrösse beträgt insgesamt knapp 4‘000 m2.

Auf dem Baufeld A befinden sich heute vier freistehende, unterschiedlich grosse Gebäude, die zu Wohn-und Gewerbezwecken genutzt werden. Über einen Studienauftrag wurde der Vorschlag des Planungsteams Stücheli Architekten, Zürich, und Bryum Landschaftsarchitekten, Basel, als Richtprojekt erkoren. Die Neuüberbauung sieht einen fünfgeschossigen U-förmigen Gebäudekomplex mit ca. 50 Wohnungen und 1‘700 m2 gewerblich nutzbarer Fläche vor, welcher einen gegen Süden offenen Innenhof aufweist. Dieser wird aufenthaltsfreundlich gestaltet und dient den verschiedenen Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer. Die Parkplatzberechnung erfüllt mit insgesamt 84 Abstellplätzen die Anforderungen gemäss der gültigen Bau- und Zonenordnung und die Infrastruktur für Velofahrer wird den erhöhten Anforderungen des Kantons gerecht.

Der Entwurf des Gestaltungsplans lag vom 1. März bis 30. April 2019 öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist war jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern. Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen, wovon vier Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) sich ebenfalls haben vernehmen lassen. Der Stadtrat erachtet den Entwurf des privaten Gestaltungsplanes als gelungen und hat keine Einwendungen vorzubringen. Die Stellungnahmen sowie der Vorprüfungsbericht des Kantons werden der Grundeigentümerin zur Weiterbearbeitung übergeben. Die Kompetenz zur Festsetzung des privaten Gestaltungsplanes liegt beim Grossen Gemeinderat.

Medienmitteilung des Stadtrates vom 28. Mai 2019


NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG

ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 21. Februar 2019 beschlossen:

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans Bahnhof Ost - Baufeld A, Effretikon, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Der Gestaltungsplanentwurf der Einfachen Gesellschaft «Effretikon 2» c/o R. Fuchs AG, Volketswil, umfasst das Gebiet an der Ecke Brandriet-, Moosburg- und Rütlistrasse, Effretikon. Das vier Grundstücke umfassende Areal soll mit einem U-förmigen Gebäudekomplex mit ca. 50 Wohnungen und 1‘700 m2 gewerblich nutzbarer Fläche neu überbaut werden.

Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 1. März und endet am 30. April 2019. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf www.ilef.ch/baufeld-a eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern. Einwendungen sind bis spätestens 30. April 2019 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung
des Gestaltungsplanes entschieden. 

28. Februar 2019
Stadtrat Illnau-Effretikon

Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2019
Erläuternder Bericht vom 6. Februar 2019
Bestimmungen
Situationsplan

Integrierende Bestandteile des Gestaltungsplanes sind:
Richtprojekt Bebauung
Richtprojekt Freiraum
Hoch- und Oberflächenwasserschutz
Lärmgutachten Eisenbahn/Strasse
Lärmgutachten Tiefgarageneinfahrt

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