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Familienforschung

INTERESSIEREN SIE SICH FÜR FAMILIENFORSCHUNG?

Die im Familienregister geführte «Lebensbuchhaltung» zu Ihren Vorfahren kann Ihnen dabei eine Hilfe sein.

Das konventionelle Familienregister wurde durch das Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes geführt und enthält alle Personen, die dort das Gemeinde- oder Ortsbürgerrecht besitzen oder zum Bestand einer dort heimatberechtigten Familie gehören (z.B. auch ausländische Ehegatten).

Das Familienregister gibt Aufschluss über die persönliche und familienrechtliche Stellung der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Ehegatten.

Seit 2005 werden alle Zivilstandsereignisse im elektronischen Personenstandsregister, an welches alle schweizerischen Zivilstandsämter angeschlossen sind, beurkundet.
 

WIE GEHEN SIE VOR?

Sie können Auszüge aus dem Familienregister (Familienscheine) bestellen (auch für Vorfahren in gerader Linie möglich) oder Sie nehmen direkt vor Ort Einsicht ins Familienregister.

Allerdings:

Sie benötigen dazu eine schriftliche Bewilligung, die beim Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, Postfach, 8090 Zürich, zu beantragen ist.

Wie sich die Kosten zusammensetzen, sehen Sie in der Verordnung vom 27. Oktober 1999 über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) (insbesondere ab Seite 6).

 

Sie befinden sich im Menü Ehe, Geburt, Tod. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Eheschliessung, Eintragung einer Partnerschaft, Namenserklärung, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerung, Vorsorgeauftrag, Sterben und Abschied, Todesfall und Bestattung, Friedhöfe

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