Vorsorgeauftrag
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass in diesem Fall eine Drittperson die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Nachdem ein Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 ZGB erstellt wurde, kann die Angabe zum Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt hinterlegt werden. Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen Aussage ein. So ist sichergestellt, dass Ihr Vorsorgeauftrag durch Ihre Angehörigen aufgefunden werden kann.
Vorgehen
SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER
Sie können den Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes Ihres Vorsorgeauftrages persönlich vor Ort oder auf schriftlichem Weg stellen.
FALLS SIE DEN ANTRAG PERSÖNLICH VOR ORT STELLEN MÖCHTEN:
Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit, wenn Sie beim Zivilstandsamt erscheinen.
FALLS SIE DEN ANTRAG SCHRIFTLICH EINREICHEN
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, verwenden Sie dazu bitte das Formular «Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister». Bitte unterzeichnen Sie das Gesuch und legen Sie eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte bei.
Bitte beachten Sie:
Das Zivilstandsamt registiert lediglich den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages.
Nehmen Sie den Vorsorgeauftrag nicht mit zum Zivilstandsamt und reichen Sie ihn auch nicht mit der Post ein. Das Zivilstandsamt verwahrt keine Vorsorgeaufträge.
AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente.
Sie erreichen das Zivilstandsamt unter Tel. 052 354 24 15.
Kosten
- Eintragung: Fr. 75.00
- Jede Änderung / Löschung Fr. 75.00
- Zusätzliche Bestätigung: Fr. 30.00
Was das Zivilstandsamt nicht erledigt...
- Keine Aufbewahrung des Vorsorgeauftrages
- Keine Beratung oder Ausstellung eines Vorsorgeauftrages; bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Ihres Wohnortes, bei einem Notar, bei einem Juristen, der Pro-Senectute oder der Anlauf- und Beratungsstelle Altersfragen.
- Keine Eintragung oder Aufbewahrung von Patientenverfügungen
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Hausarzt
Sie befinden sich im Menü Ehe, Geburt, Tod. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Eheschliessung, Eintragung einer Partnerschaft, Geschlechtserklärung, Namenserklärung, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerung, Familienforschung, Sterben und Abschied, Todesfall und Bestattung, Friedhöfe
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 052 354 24 15 | Kontaktformular |