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Einleitung

«Die Stadt Illnau-Effretikon fördert das kulturelle Le­ben.» Dieser Satz steht in der Gemeindeordnung. Doch was verstehen wir unter Kultur?

 

BEGRIFFSDEFINITION KULTUR

«Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich ge­genüber der Welt, der Gesellschaft und auch ge­gen­über dem heimatlichen Erbgut zurechtzufinden, al­les, was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen ver­ändern zu kön­nen.»

So lautet die Definition des Europarates. Eine wei­tere Interpretation stammt von der UN­ESCO:

«Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Ge­samtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, in­tellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schliesst nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensfor­men, die Grundrechte des Menschen, Wertsys­teme, Traditio­nen und Glaubensrichtungen.»

Kultur leistet aber noch viel mehr:

Kultur ist die Summe aller schöpferischen Kräfte. Sie stiftet Lebenssinn. Soziales Vertrauen wird über Identifikation, über ein Zugehörigkeitsgefühl erlebt, das stark mit dem Kulturleben eines Ortes oder ei­ner Region verbunden ist. Kultur schafft Identität. Jedes Kulturprojekt und jede Kulturveranstaltung verfügt auch über eine soziale Komponente. Kultur integriert. Sie fördert die Ge­staltungskompetenz und verstärkt die Kommunika­tionsfähigkeit. Sie regt zur Auseinan­dersetzung mit sich selbst und mit gesellschaftlichen Normen an. Kulturelle Angebote und die Möglichkeit, sich selber kulturell zu engagieren, tragen erheblich zur Attraktivität eines Wohn- und Arbeitsortes bei. Kultur ist zudem auch ein Wirtschaftsfaktor und letzt­lich ein Standortvorteil.

 

KULTURFÖRDERUNG

Als Kulturförderung wird die Gesamtheit der inner­halb eines Gemeinwesens öffentlich finanzierten Kultur bezeichnet. Dazu zählt die direkte Finanzie­rung öffentlicher Institutionen bzw. Kulturbetriebe sowie privater Kulturschaffender und Kulturorganisa­tionen. Gefördert werden die Bereiche Musik, Tanz, Theater, Cabaret, Literatur, Foto­grafie, Film, Bil­dende Kunst, Design, Ortsgeschichte u.a.m.
 

KULTURVERMITTLUNG

Kulturvermittlung meint die Information und den Transfer von wissenschaftlichen und gesellschaftli­chen Erkenntnissen und Phänomenen, mit denen Menschen im Zusammenhang mit Kunst und Kultur in Berührung kommen. Kulturvermittlung bedeutet Austausch und Erklärung und dient dem Verständnis über die künstlerische Produktion. Sie ermöglicht Menschen, sich gewisse Techniken und Fertigkeiten anzueignen.
 

KULTURERBE

Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Das Kul­turerbe ist Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaf­t­licher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissen­schaftli­cher Bedeutung. Es soll geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Die Kulturförderung der Schweiz liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, die gemeinsam die Verantwortung für das kulturelle Le­ben in den Regio­nen tragen.

 

BUND

Der Bund beteiligt sich an der Kulturförde­rung, in­dem er sich um die kulturellen Angelegenheiten von nationaler Bedeutung kümmert. Artikel 3 des Kultur­fördergesetzes vom 11. Dezember 2009 defi­niert die Ziele der Kulturförderung des Bundes.
 

KANTON

Die Zürcher Kantonsverfassung hält in Artikel 120 fest:

«Kanton und Gemeinden fördern die Kultur und die Kunst.»

Aufgrund dieses Auftrages erfolgt die kantonale Kul­turförderung insbesondere auf Grundlage des Kul­tur­förderungsgesetzes und der Kulturför­de­rungsverord­nung.

Im Kulturförderungsgesetz heisst es denn auch wei­ter:

«Die kantonale Kulturförderung bezweckt ein vielfäl­tiges kulturelles Leben zu Stadt und Land und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens. Es werden in erster Linie Institutionen, Veranstaltun­gen, Werke und kulturell Schaffende gefördert, die zum Kanton in einer engen Beziehung stehen».

Das Kulturförderungsgesetz sieht auch die Un­ter­stützung von Projekten vor, die in Partnerschaft mit Gemeinden und privaten Förderern stehen. Vo­raus­setzung dafür ist, dass solche Projekte o­der Veran­staltungen nicht nur ein rein lokales In­teresse abde­cken.
 

GEMEINDE

Mit der neuen Gemeindeordnung schafft auch das kommunale Rechts- und Regelwerk erstmals eine normativ geschaffene und formelle gesetzliche Be­stimmung.

«Die Stadt Illnau-Effretikon fördert das kulturelle Le­ben.» So steht es in der neuen Gemeindeordnung. Artikel 4 legt damit unter dem Titel «Kulturelle Viel­falt» eine wichtige Grundlage. Mit der Verankerung im höchsten kommunalen Rechtserlass wird die Er­möglichung und Förderung der Kultur ganz klar eine kommunale öffentliche Aufgabe.

 

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