Einleitung
«Die Stadt Illnau-Effretikon fördert das kulturelle Leben.» Dieser Satz steht in der Gemeindeordnung. Doch was verstehen wir unter Kultur?
BEGRIFFSDEFINITION KULTUR
«Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbgut zurechtzufinden, alles, was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können.»
So lautet die Definition des Europarates. Eine weitere Interpretation stammt von der UNESCO:
«Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schliesst nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.»
Kultur leistet aber noch viel mehr:
Kultur ist die Summe aller schöpferischen Kräfte. Sie stiftet Lebenssinn. Soziales Vertrauen wird über Identifikation, über ein Zugehörigkeitsgefühl erlebt, das stark mit dem Kulturleben eines Ortes oder einer Region verbunden ist. Kultur schafft Identität. Jedes Kulturprojekt und jede Kulturveranstaltung verfügt auch über eine soziale Komponente. Kultur integriert. Sie fördert die Gestaltungskompetenz und verstärkt die Kommunikationsfähigkeit. Sie regt zur Auseinandersetzung mit sich selbst und mit gesellschaftlichen Normen an. Kulturelle Angebote und die Möglichkeit, sich selber kulturell zu engagieren, tragen erheblich zur Attraktivität eines Wohn- und Arbeitsortes bei. Kultur ist zudem auch ein Wirtschaftsfaktor und letztlich ein Standortvorteil.
KULTURFÖRDERUNG
Als Kulturförderung wird die Gesamtheit der innerhalb eines Gemeinwesens öffentlich finanzierten Kultur bezeichnet. Dazu zählt die direkte Finanzierung öffentlicher Institutionen bzw. Kulturbetriebe sowie privater Kulturschaffender und Kulturorganisationen. Gefördert werden die Bereiche Musik, Tanz, Theater, Cabaret, Literatur, Fotografie, Film, Bildende Kunst, Design, Ortsgeschichte u.a.m.
KULTURVERMITTLUNG
Kulturvermittlung meint die Information und den Transfer von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Erkenntnissen und Phänomenen, mit denen Menschen im Zusammenhang mit Kunst und Kultur in Berührung kommen. Kulturvermittlung bedeutet Austausch und Erklärung und dient dem Verständnis über die künstlerische Produktion. Sie ermöglicht Menschen, sich gewisse Techniken und Fertigkeiten anzueignen.
KULTURERBE
Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Das Kulturerbe ist Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung. Es soll geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Kulturförderung der Schweiz liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, die gemeinsam die Verantwortung für das kulturelle Leben in den Regionen tragen.
BUND
Der Bund beteiligt sich an der Kulturförderung, indem er sich um die kulturellen Angelegenheiten von nationaler Bedeutung kümmert. Artikel 3 des Kulturfördergesetzes vom 11. Dezember 2009 definiert die Ziele der Kulturförderung des Bundes.
KANTON
Die Zürcher Kantonsverfassung hält in Artikel 120 fest:
«Kanton und Gemeinden fördern die Kultur und die Kunst.»
Aufgrund dieses Auftrages erfolgt die kantonale Kulturförderung insbesondere auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes und der Kulturförderungsverordnung.
Im Kulturförderungsgesetz heisst es denn auch weiter:
«Die kantonale Kulturförderung bezweckt ein vielfältiges kulturelles Leben zu Stadt und Land und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens. Es werden in erster Linie Institutionen, Veranstaltungen, Werke und kulturell Schaffende gefördert, die zum Kanton in einer engen Beziehung stehen».
Das Kulturförderungsgesetz sieht auch die Unterstützung von Projekten vor, die in Partnerschaft mit Gemeinden und privaten Förderern stehen. Voraussetzung dafür ist, dass solche Projekte oder Veranstaltungen nicht nur ein rein lokales Interesse abdecken.
GEMEINDE
Mit der neuen Gemeindeordnung schafft auch das kommunale Rechts- und Regelwerk erstmals eine normativ geschaffene und formelle gesetzliche Bestimmung.
«Die Stadt Illnau-Effretikon fördert das kulturelle Leben.» So steht es in der neuen Gemeindeordnung. Artikel 4 legt damit unter dem Titel «Kulturelle Vielfalt» eine wichtige Grundlage. Mit der Verankerung im höchsten kommunalen Rechtserlass wird die Ermöglichung und Förderung der Kultur ganz klar eine kommunale öffentliche Aufgabe.
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