Kulturförderung
DIE STADT ALS KULTURFÖRDERIN
Die Stadt legt mit dem Kulturkonzept das Gewicht verstärkt auf die Kulturförderung, anstatt selbst Kulturangebote zu produzieren. Sie fördert die Eigeninitiative von privaten Gruppierungen, Vereinen, Formationen und Institutionen und trägt damit auch zur Erreichung der im Schwerpunkprogramm des Stadtrates definierten Ziele zur gesellschaftlichen Stärkung bei.
Die Stadt Illnau-Effretikon fördert Kultur nach dem Prinzip der Subsidiarität. Dabei respektiert sie die künstlerische Freiheit. Sie schützt den Freiraum der Kultur und erteilt nötige Bewilligungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Die Stadt fördert Kulturprojekte mit Bezug zu Illnau-Effretikon durch das Bereitstellen von kostengünstiger Infrastruktur oder in Form von städtischen Dienstleistungen. Darüber hinaus spricht sie finanzielle Beiträge und Defizitgarantien, insbesondere dann, wenn mit den kulturellen Aktivitäten ein öffentlicher Mehrwert geschaffen wird, der nur ungenügend durch Private oder den Markt finanziert werden kann.
Die Stadt Illnau-Effretikon unterstützt kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die eine Bereicherung des kulturellen Schaffens und Lebens darstellen und die ohne Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten.
FINANZIERUNG
Das Kulturkonzept der Stadt Illnau-Effretikon gibt inhaltlich die Richtung und Leitlinien vor, wie Kultur in Illnau-Effretikon gefördert werden soll. Die einzelnen Massnahmen werden in der Regel über die städtische Erfolgsrechnung finanziert. Der Grosse Gemeinderat legt den Budgetetat jeweils im Dezember auf Antrag des Stadtrates fest. Die bisher für die Durchführung von Veranstaltungen verwendeten Gelder können so mit einem grossen Schwerpunkt zur Förderung von Projekten eingesetzt werden. Dafür werden jährlich Fr. 60'000.- eingesetzt (Stand 2022). Über sämtliche Betätigungsfelder betrachtet (d.h. inklusive Musikschule und Bibliotheken), wendet die Stadt jährlich rund 1 Mio. Franken (ca. Fr. 58.- pro Einwohner/in) für kulturelle Belange auf.
PROZESS
Vereine, Privatpersonen, Formierungen und Gruppierungen richten ihr Anliegen frühzeitig mittels entsprechendem Antrags-Formular an die Abteilung Präsidiales. Eingabetermine sind jeweils Ende Februar, Ende Juni und Oktober. Das Eingabe-Formular finden Sie unten, am Seitenende in der Rubik Formulare.
Sie legen dazu eine Dokumentation mit Angaben zur Veranstaltung oder zum Projekt vor (mit Durchführungszeitraum, Örtlichkeit, gewünschte Unterstützung in Bezug auf Form und Umfang, ausführlichem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan). Bei jährlich wiederkehrenden Unterstützungsbeiträgen werden auch die Jahresrechnung und Tätigkeitsberichte benötigt. Gegebenenfalls werden die Antragsteller zu einem Gespräch bzw. einer Präsentation ihres Gesuchs bzw. Vorhabens eingeladen.
Die Begleitgruppe Kultur beurteilt die Gesuche gemeinsam mit dem Stadtpräsidium und der Fachperson Kultur. Der abschliessende Entscheid und die Bewilligung der Beiträge obliegt dem Stadtpräsidium gemäss seinen Ausgabenkompetenzen. Weiterführende Anträge sind dem Stadtrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
KULTURWERBUNG
Für die Kommunikation und das Marketing des Kulturangebots von Illnau-Effretikon zeichnet die Stadt mitverantwortlich. Sie veröffentlicht die Anlässe online auf dem städtischen Internetauftritt und erstellt je nach Bedarf zwei Mal jährlich eine gedruckte Agenda. Je nach Anlass und Veranstalter/in bietet die Stadt nach Möglichkeiten Hand, den Veranstalter in Sachen Marketing zu unterstützen.
PRÄSENZ DER STADT ALS SPONSORIN / UNTERSTÜTZERIN
Unterstützt die Stadt einen Anlass/eine Veranstaltung oder ein Projekt, ist das städtische Logo bei sämtlichen Werbemassnahmen nach Massgaben der Abteilung Präsidiales abzubilden. Ebenso ist die Unterstützung in den verwendeten Kommunikationsmitteln und Erzeugnissen zu erwähnen (Website, Printwerbung, Programmheft etc.). Die Abteilung Präsidiales gibt Art und Weise der Wiedergabe bekannt.
VERANSTALTUNGSORTE
Die Veranstalter wählen die für ihre Zwecke angemessenen Örtlichkeiten in Eigenregie aus. Die Stadt vermittelt die entsprechenden Anlaufstellen, sollten Anlässe in städtischen Infrastrukturen zur Durchführung gewünscht sein. Vorbehalten bleiben die Be-stimmungen zu übergeordneten Pachtverhältnissen und den dort jeweils geltenden Hausrechten.
Für die Durchführung vor Ort, Betreuung und Beschaffung technischer Ausstattungen, Ticketverkauf, Einlass etc. zeichnet der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
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