Privater Gestaltungsplan Hirschacher
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seit 60 Jahren ist der Produktionsbetrieb der Lamprecht Pflanzen AG in Horben ansässig. Seither hat er sich stetig weiterentwickelt und ist in seinen Dimensionen gewachsen. Nun beabsichtigt das Unternehmen, seinen Produktionsstandort umweltfreundlicher und effizienter zu betreiben, die Arbeits- und Verkehrssicherheit sicherzustellen und die interne Logistik zu verbessern. Da dies mit der heute für die Landwirtschaftszone geltenden Gesetzgebung nicht mehr vereinbar ist, bedarf es der Ausarbeitung eines Privaten Gestaltungsplanes.
bekanntmachung des inkrafttretens
Der Private Gestaltungsplan «Hirschacher» in Horben wurde vom Stadtparlament mit Beschluss vom 23. März 2023 und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. KS-0084/24 vom 8. Mai 2024 genehmigt. Innerhalb der Publikationsfrist ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Private Gestaltungsplan «Hirschacher» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Stadtrat Illnau-Effretikon
11. Juli 2024
KOMMUNALE NUTZUNGSPLANUNG, PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «HIRSCHACHER», HORBEN, GENEHMIGUNG
Die Lamprecht Pflanzen AG in Horben beabsichtigt, ihren Produktionsstandort umweltfreundlicher und effizienter zu betreiben, die Arbeits- und Verkehrssicherheit sicherzustellen und die interne Logistik zu verbessern. Das Stadtparlament hat dem privaten Gestaltungsplan mit Beschluss vom 23. März 2023 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Planung mit Verfügung Nr. KS-0084/24 vom 8. Mai 2024 genehmigt.
Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen ab dem 30. Mai 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau, 3. OG, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie an dieser Stelle zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Abteilung Hochbau
30. Mai 2024
Beschluss Stadtrat vom 7. März 2024
Beschluss Stadtparlament vom 23. März 2023
Genehmigung Baudirektion des Kantons Zürich vom 8. Mai 2024
Erläuternder Bericht inkl. Vollmacht vom 27. Februar 2024
Bestimmungen vom 27. Februar 2024
Bodenuntersuchung vom 23. August 2022
Lärmnachweis vom 4. Juli 2022
Situationsplan 1:500 vom 27. Februar 2024
ZUSTIMMUNG DURCH DAS STADTPARLAMENT
Auf Antrag des Stadtrates hat das Stadtparlament an seiner Sitzung vom 23. März 2023 dem Gestaltungsplan zugestimmt. Nachdem die 60-tägige Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, wurden die Unterlagen der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung weitergeleitet.
KOMMUNALE NUTZUNGSPLANUNG, PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «HIRSCHACHER»; HORBEN, ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der Stadtrat hat am 25. November 2021 beschlossen, den Privaten Gestaltungsplan «Hirschacher», Horben, im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die Lamprecht Pflanzen AG beabsichtigt, ihren Produktionsstandort in Horben bei Illnau umweltfreundlicher und effizienter zu betreiben, die Arbeits- und Verkehrssicherheit auf dem Betriebsareal sicherzustellen und die interne Logistik zu verbessern. Für das Areal in der Landwirtschaftszone hat sie einen privaten Gestaltungsplan erarbeitet.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. In der Zeit vom 2. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf der Internetseite www.ilef.ch/hirschacher. Während der genannten Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 31. Januar 2022 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
2. Dezember 2021
Abteilung Hochbau
Stadtratsbeschluss SRB-Nr. 2021-247
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV und § 7 PBG
Bestimmungen
Situationsplan 1:500
Zugehörige Objekte
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