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Privater Gestaltungsplan Gupfen

NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «GUPFEN», ILLNAU

 

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Mit dem Privaten Gestaltungsplan Gupfen verfolgt die gemeinnützige Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, das Ziel, in Illnau an zentraler Lage eine Überbauung zu verwirklichen. Diese soll den Bedarf an verschiedenen, der Allgemeinheit dienenden Nutzungen decken. Dazu zählen eine Alterssiedlung mit 47 Wohnungen, zwei Pflegewohngruppen für 22 Menschen, ein Entlastungsangebot für Angehörige und einen Detailhandel-Laden als vielfältiger Begegnungsort.
 

HOHE KOSTEN MACHEN WEITERE ABKLÄRUNGEN NOTWENDIG

MEDIENMITTEILUNG VOM 8. MAI 2024

Die gemeinnützige Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, verfolgt das Ziel, in Illnau an zentraler Lage eine Über­bauung zu verwirklichen. Dieses soll den Bedarf an verschiedenen, der Allgemeinheit dienenden Nutzungen decken. Dazu zählen eine Alterssiedlung mit 47 Wohnungen, zwei Pflegewohngruppen mit 22 Plätzen, ein Ent­lastungsangebot für Angehörige, einen Detailhandel-Laden und der Markplatz als vielfältiger Begegnungsort.

Der dafür erstellte private Gestaltungsplan Gupfen ist inzwischen rechtskräftig bewilligt. Die planungsrechtli­chen Voraussetzungen für die Eingabe eines Baugesuches sind damit gegeben.
 

WIRTSCHAFTLICHKEIT IST IN FRAGE GESTELLT

Globale und geopolitische Ereignisse, wie die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg, haben in den letzten drei Jahren zu teils erheblichen Teuerungsraten geführt. Diese haben sich im Bausektor besonders stark niederge­schlagen. Der Kostenvoranschlag für die Überbauung Gupfen präsentiert sich momentan um mehr als 10 % über den geforderten Zielkosten. Nur wenn diese erreicht werden können, ist auch eine vernünftige Kosten­miete realisierbar. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist momentan in Frage gestellt.

Der Vorstand der Genossenschaft hat aufgrund dieser Ausgangslage im Januar 2024 einen Planungsstopp ver­fügt. Er entwarf mögliche Szenarien im Umgang mit dem Bauprojekt. Zur Erhärtung der Handlungsoptionen wurden vertiefte Abklärungen in Auftrag gegeben, die als wesentliche Entscheidungsgrundlagen für das wei­tere Vorgehen dienen werden. «Wir wollen und können keine übermässigen Risiken in Kauf nehmen und mussten darum leider vorläufig die Notbremse ziehen», äussert sich dazu Jürg Binkert, Präsident der Genos­senschaft Sonnenbühl.
 

ARBEITSGRUPPE GENOSSENSCHAFT UND STADT EINGESETZT

Der Vorstand der Genossenschaft Sonnenbühl ist an die Stadt gelangt. Er wünscht die Bildung einer gemeinsa­men Arbeitsgruppe mit dem Ziel, verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung des Projektes zu eruieren. Die Stadt ist insofern beteiligt, als sie den Verkauf des Landes an die Genossenschaft Sonnenbühl an verschiedene Nutzungsauflagen knüpfte und auch ein Rückkaufrecht für das Grundstück besitzt. Rosmarie Quadranti, Stadt­rätin Ressort Hochbau, meint dazu: «Das Projekt Gupfen ist für die Stadt von zentraler Bedeutung und wir ha­ben ein grosses Realisierungsinteresse. Gemeinsam mit der Genossenschaft Sonnenbühl geht es in den nächsten Wochen darum, mögliche Lösungen auszuarbeiten.» Der Stadtrat ist in der Arbeitsgruppe vertreten durch die Stadträtinnen Rosmarie Quadranti und Brigitte Röösli sowie Stadtrat Philipp Wespi.
 

HOHE NACHFRAGE

Anlässlich der Informationsveranstaltung zum Projekt Gupfen im Sommer 2023 zeigte sich, dass ein reges In­teresse am neuen Wohnangebot für ältere Menschen in Illnau besteht. Die zeitliche Verzögerung kommt daher ungelegen. Die Wohnungsmieten müssen jedoch in ein Preisband zu liegen kommen, das für den Mittelstand finanzierbar bleibt. Zudem soll mindestens ein Teil der Wohnungen auch für Ergänzungsleistungs-Beziehende bezahlbar sein.
 


GENEHMIGUNG BAUDIREKTION DES KANTONS ZÜRICH

VOM 25. JANUAR 2024

Das Stadtparlament hat dem privaten Gestaltungsplan mit Beschluss vom 7. September 2023 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Planung mit Verfügung Nr. KS-0902/23 vom 25. Januar 2024 genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen ab dem 1. Februar 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf dieser Seite zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

1. Februar 2024
Abteilung Hochbau 

Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 24. Januar 2024
Beschluss des Stadtparlamentes vom 7. September 2023
Erläuternder Bericht vom 3. April 2023
Bestimmungen vom 3. April 2023
Richtprojekt Architektur vom 23. Januar 2023
Richtprojekt Landschaftsarchitektur vom 23. Januar 2023
Situationsplan 1 : 500 vom 3. April 2023
Nachweis Lärmoptimierung vom 13. März 2023
Lärmschutznachweis Strassenverkehr vom 1. März 2023
Beurteilung Hochwasserschutz vom 13. Juni 2022
Lärmschutznachweis nach Anhang 6 LSV vom 10. August 2022

 

ZUSTIMMUNG DES STADTPARLAMENTES

SITZUNG VOM 7. SEPTEMBER 2023

Mit dem Privaten Gestaltungsplan Gupfen verfolgt die gemeinnützige Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, das Ziel, in Illnau an zentraler Lage eine Überbauung zu verwirklichen. Diese soll den Bedarf an verschiedenen, der Allgemeinheit dienenden Nutzungen decken. Dazu zählen eine Alterssiedlung mit 47 Wohnungen, zwei Pflegewohngruppen für 22 Menschen, ein Entlastungsangebot für Angehörige und einen Detailhandel-Laden als vielfältiger Begegnungsort.

Im Jahr 2017 konnte die Stadt das Grundstück an der Effretikonerstrasse 6, Illnau, vom Kanton Zürich erwerben. Mit dem Kauf war die Auflage verbunden, dass das Areal zukünftig der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Nach der Evaluation einer geeigneten Bauträgerschaft hat die Stadt im Jahr 2019 mit der gemeinnützigen Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, den Kaufvertrag mit der Auflage zur Umsetzung des städtischen Konzepts WohnenPlus Gupfen abgeschlossen. In den Jahren 2020 und 2021 führte die Genossenschaft zusammen mit der Stadt einen Projektwettbewerb durch und erarbeitete den privaten Gestaltungsplan Gupfen. Nachdem die Planung im Jahr 2022 den regulären Genehmigungsprozess mit Einwendungsverfahren und kantonaler Vorprüfung durchlaufen hat, liegt eine bereinigte Fassung vor, in der die Auflagen von Kanton und Stadt berücksichtigt wurden. Nach mehrjähriger Entwicklungs- und Planungsarbeit unterbreitete der Stadtrat dem Stadtparlament den privaten Gestaltungsplan Gupfen zur Genehmigung.

ZUM BESCHLUSS DES STADTPARLAMENTES
Nr. 2023-32, Traktandum Nr. 4

 

ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 24. März 2022 beschlossen:

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans «Gupfen», Illnau, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Das Planungsgebiet liegt in Illnau an zentraler Lage und umfasst das Grundstück Kat.-Nr. IE7555, an der Effretikoner- und Gupfenstrasse. Mit dem Privaten Gestaltungsplan «Gupfen» verfolgt die Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, das Ziel, eine Alterssiedlung mit Wohnungen, Pflegewohngruppen, einem Entlastungsangebot für Angehörige und einem Quartierladen zu erstellen.

Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 31. März 2022 und endet am 30. Mai 2022. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf www.ilef.ch/gupfen eingesehen werden. Innerhalb dieser Auflagefrist sind alle berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.

Einwendungen sind bis spätestens 30. Mai 2022 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

31. März 2022
Stadtrat Illnau-Effretikon

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