Wirtschafts- und Bildungsstandort gezielt fördern
SO PRÄSENTIERT SICH DIE SITUATION HEUTE
Der Stadtrat verabschiedete während seiner letzten Amtsdauer eine Wirtschaftsstandort-Strategie. Sie verfolgt hauptsächlich das Ziel, zusätzliche Arbeitsplätze in Illnau-Effretikon anzusiedeln; in der Folge soll so auch der negative Pendlersaldo reduziert werden. Der seit 2020 für die Stadt tätige Wirtschaftsförderer vernetzt die verschiedenen Akteure, berät bei Entwicklungsprojekten in Arbeitsplatzgebieten und vermittelt aktiv mögliche Angebote. Mit seinen Aktivitäten unterstützt er die Belebung der Zentren. Überdies bringt er die Interessen der Stadt bei der Vermarktung von Gewerbeflächen ein. Das Arbeiten und Einkaufen am Lebensmittelpunkt führt zu einer höheren Lebensqualität für die Bevölkerung und unterstützt die lokale Wertschöpfung. Der Stadtrat möchte die angestossene Entwicklung weiterführen.
In Illnau-Effretikon besuchen über 3’000 Personen eine Bildungseinrichtung. Neben der Volksschule nützen sie Angebote der Musikschule, des Berufsvorbereitungsjahres, im Baumeisterzentrum, im Elektrobildungszentrum, im Bildungszentrum der Swissmechanic oder besuchen Kurse für Kinder oder Erwachsene. Illnau-Effretikon ist ein lokaler, regionaler und teilweise überregionaler Bildungsstandort, den es zu pflegen gilt.
Die Stadt baute in Vergangenheit Angebote im Bereich der familienergänzenden Betreuung mit Kindertagesstätten und schulergänzender Betreuung stetig aus. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengerechtigkeit und als Massnahme gegen den Fachkräftemangel ist die Bereitstellung von familienergänzenden Betreuungsangeboten von zentraler Bedeutung. Die Nachfrage nach subventionierten Plätzen in Kindertagesstätten übersteigt das aktuelle lokale Angebot. Bei der schulergänzenden Betreuung entsprechen die räumlichen Verhältnisse den pädagogischen und quantitativen Bedürfnissen teilweise nicht mehr. Durch den Fachkräftemangel erweist sich die Besetzung der Stellen in den Betreuungs- und Bildungs-Institutionen als herausfordernd.
DA WOLLEN WIR HIN - DAS SIND UNSERE ZIELE
SO GELANGEN WIR ANS ZIEL
VORGEHEN, MASSNAHMEN UND TERMINE
WIRTSCHAFTSSTANDORT
Weitere Umsetzung der Wirtschaftsstandort-Strategie und wo nötig Überprüfung und Präzisierung (laufend)
Förderung von Zwischennutzungen von freien Immobilien (laufend)
Ausarbeitung eines Masterplans «Einkaufen und Gewerbe» (Ist- / Soll-Analyse) unter Einbezug der Bevölkerung und des Gewerbes für die Zentren sowie eines Masterplans zur Entwicklung der Industrie- und Gewerbezonen (2023 - 2026)
Schaffung der richtplanerischen Grundlagen und Ermöglichung der weiteren Planungsschritte zur Realisierung von Neubauten für das Gebiet «Geen», Wohnzone mit Gewerbeerleichterung in Illnau (2024)
Erlangung der Baureife für die Zone «Riet», Effretikon, Industriezone ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe, zur Ansiedlung von zusätzlichem Gewerbe mit Fokus auf qualifizierte Arbeitsplätze (2025)
BILDUNGSSTANDORT
Evaluation und bedarfsgerechte Verfügbarkeit subventionierter Kita-Plätze (2023-2024)
Überprüfung der Betreuungsformen im Kindergarten und der Primarschule (2024)
Prüfung der Einführung einer Tagesschule mit pädagogischem, organisatorischem, personellem und räumlichen Zusammenschluss von Schule und Betreuung (2025)
Evaluation der freiwilligen Kursangebote für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene (2025)
Pflege des Kontaktes zu den lokalen Ausbildungsstätten (laufend)
RAHMENBEDINGUNGEN
Leitbild Stadtentwicklung 2015
Bau- und Zonenordnung 2022
Wirtschaftsstandort-Strategie 2019
Kantonales Volksschulgesetz und Ausführungsbestimmungen
Kinder- und Jugendhilfegesetz
ZUSTÄNDIGKEIT
Ressorts
Bildung, Finanzen, Hochbau und Präsidiales
MÖGLICHE SCHWIERIGKEITEN
Finanzielle Mittel werden nicht bereitgestellt
Fehlende Ressourcen für anstehende Projekte
Fachkräftemangel in den Bereichen Bildung und Betreuung
GESCHÄTZTER AUFWAND
Interner Aufwand rund 3'000 Stunden mit bestehenden Ressourcen
Externe Planungskosten Fr. 300'000.-
Subventionen für zusätzliche Betreuungsplätze Fr. 300'000.- (wiederkehrend ab 2024)
Weiterer externer Aufwand gemäss Finanzplanung
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