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Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle «Horben», Illnau

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

Gemäss den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird die Bushaltestelle «Horben» in Illnau hindernisfrei ausgebaut.

Im Sinne des Einspracheverfahrens gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG) führt die Stadt Illnau-Effretikon eine öffentliche Planauflage zum Ausführungsprojekt «Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Horben» in Illnau durch.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf dem Internetauftritt der Stadt Illnau-Effretikon unter www.ilef.ch/strassenbauprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Montag, 1. Juli 2024, Einsprache erheben. 

30. Mai 2024
Abteilung Tiefbau 

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