Ausbau Weg zwischen Lätten- und Zihlrütistrasse, Illnau
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird das Bauprojekt gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt.
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit der Vollständigkeit untenstehend auf dieser Internetseite digital einsehbar. Massgebend sind die aufgelegten Unterlagen.
Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Freitag, 13. Dezember 2024, Einsprache erheben.
14. November 2024
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
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