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Neue Sonderzeichen in der Namensschreibweise

DARUM GEHT ES

Die Schreibweise der Namen von Personen, die vor dem 11. November 2024 im schweizerischen Personenstandsregister aufgenommen wurden, konnten nicht in allen Fällen mit allen Sonderzeichen gemäss der Schreibweise in der Originalsprache wiedergegeben werden. So wurde etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht abgebildet.

Technische Neuerungen erlauben es nun, sämtliche Sonderzeichen aller europäischer Sprachen korrekt abzubilden.
 

Mit dem bislang verwendeten Zeichensatz (ISO 8859-15) wurden viele Zeichen westeuropäischer Sprachen abgedeckt, insbesondere Deutsch, Englisch, Niederländisch, Wallonisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Färöisch, Isländisch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Katalanisch, Spanisch, Portugiesisch, Irisch, Schottisch, Finnisch, Estnisch, Albanisch, Baskisch. Daneben enthält er auch Zeichen einiger anderer Sprachen, z. B. Afrikaans und Swahili.

 

Mit dem erweiterten neuen Zeichensatz (ISO-Norm 8859-1 + Latin Extended-A) werden zahlreiche Sonderzeichen weiterer Sprachen abgebildet werden, unter anderem Serbisch, Kroatisch, Rumänisch, Kurdisch, Tschechisch, Ungarisch, Türkisch, Slowakisch, Slowenisch. Ausländische Namen, die Sonderzeichen einer dieser Sprache enthalten, können so – allenfalls nach einer vorgängig durchzuführenden Transkription in die lateinische Schrift – künftig korrekt wiedergegeben werden.


SIND SIE BETROFFEN?

Konnte Ihr Namen seinerzeit nicht mit Sonderzeichen und in der originalen Schreibweise erfasst werden?
Die nachträgliche Korrektur ist seit 1. Januar 2025 auf Antrag möglich.

 

GESUCH

Die Ergänzung der Sonderzeichen erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Möchten Sie die Sonderzeichen ergänzen lassen, reichen Sie das Gesuch um Anpassung der Namensschreibweise mit Sonderzeichen vollständig und im Original per Post oder am Schalter des Zivilstandsamtes ein.

Nach erfolgter Bearbeitung durch das Zivilstandsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.


GEBÜHREN

Stellen Sie das Gesuch zusammen mit einem anstehenden Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung oder Vaterschaftsanerkennung), fallen keine Gebühren für die Anpassung der Sonderzeichen an.

Reichen Sie das Gesuch unabhängig eines anstehenden Zivilstandsereignisses ein, fallen folgende Gebühren an:

Einzelperson: Fr. 75.00
Ehepaare / Eingetragene Partner (wenn das Gesuch gleichzeitig eingereicht wird): Fr. 100.00
Eltern zusammen mit Kindern (wenn das Gesuch gleichzeitig eingereicht wird): Fr. 100.00

Weitere Informationen finden Sie im Gesuchformular oder auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.

 

NEUE AUSWEISE / REISEDOKUMENTE

Sollten Sie die Ausstellung neuer Ausweis- oder Reisedokumente mit der korrekten Schreibweise Ihres Namens wünschen, sind dafür die üblichen Gebühren zu entrichten.


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