Generelle Informationen
WER STIMMT, BESTIMMT!
Stimm- und Wahlberechtigung
Schweizerbürgerinnen und -bürger sind ab dem 18. Altersjahr in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten in ihrer Wohngemeinde stimm- und wahlberechtigt.
ZUSTELLUNG DER STIMM- UND WAHLUNTERLAGEN
Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen in der Regel in der vierten Woche vor der Abstimmung zugestellt, wobei eine zeitverzögerte Übermittlung bei Personen im selben Haushalt aufgrund posttechnischer Abläufe durchaus vorkommen kann. Besten Dank für Ihre Geduld.
Bitte kontrollieren Sie die erhaltenen Unterlagen nach Erhalt auf die Vollständigkeit.
Sie haben Ihre Unterlagen nicht oder unvollständig erhalten?
Bitte kontaktieren Sie das Stadtbüro frühzeitig unter 052 354 24 24 oder via stadtbuero@ilef.ch
Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Wahlbüros in den Urnenlokalen keine Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen aushändigen können.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
- Verwenden Sie die amtlichen Wahl-/Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten oder trennen Sie die Wahl-/Stimmzettel nicht.
Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
BRIEFLICHE STIMMABGABE
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel in das gelochte Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksende-Adresse durch das Kuvertfenster sichtbar ist.
- Senden Sie das Antwortkuvert rechtzeitig per Post; das Antwortkuvert ist mit A-Post vorfrankiert - übergeben Sie es daher spätestens am Freitag bis 18.00 Uhr einer Poststelle oder -filiale. Beachten Sie die letzte Leerung der gelben Post-Briefkästen.
Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. - Das Antwortkuvert können Sie am Wahl- / Abstimmungssonntag bis um 11.00 Uhr auch in den Briefkasten beim Stadthaus einwerfen.
- Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht mehr in die Auswertung einfliessen.
VORZEITIGE STIMMABGABE
- Sie können Ihre Stimme auch in der Woche vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltermin, von Montag bis Freitag, während den Öffnungszeiten des Stadthauses, beim Stadtbüro im Erdgeschoss abgeben.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
PERSÖNLICHE STIMMABGABE AN DER URNE
- Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Urnenstandorte (Abstimmungs- und Wahllokale) (siehe unten) und die Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
- Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Die Stimm- und Wahlzettel dürfen nicht im Stimmzettel-Couvert in die Urne geworfen werden.
- Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel persönlich und jeweils einzeln in die Urne.
STIMMABGABE DURCH STELLVERTRETUNG
- Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl-/Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
URNENSTANDORTE
Die Stadt Illnau-Effretikon betreibt an folgenden Standorten am Abstimmungs- bzw. Wahlwochenende ein Stimm- bzw. Wahllokal für die persönliche Stimmabgabe an der Urne. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
ILLNAU
Altes Schulhaus («Gelbes Schulhaus»), Usterstrasse 24
Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
BISIKON
Schulhaus, Hauptstrasse 2
Sonntag, 10.00 -11.00 Uhr
OTTIKON
«Hütteschüür», Giessenstrasse 4
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
KYBURG
Schulhaus, Allmendstrasse 1
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
EFFRETIKON
Stadthaus, Märtplatz 29
Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr
Einwurf der brieflichen Stimmabgaben bis 11.00 Uhr am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag auch beim Briefkasten des Stadthauses möglich.
e-VOTING / ELEKTRONISCHE STIMMABGABE
Die elektronsiche Stimmabgabe ist im Kanton Zürich noch nicht verfügbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Statistischen Amt des Kantons Zürich.
INFORMATIONEN UND RESULTATE
Die Erläuteurungen zu den eidgenössichen, kantonalen und kommunalen Vorlagen finden Sie auch hier.
Die auf der Internetseite der Stadt Illnau-Effretikon publizierten Resultate zu den Bundes- und Kantonal-Vorlagen stellen lediglich ein Zwischenresultat dar (Ergebnis der Stimmabgaben der Stimmberechtigten aus der Stadt Illnau-Effretikon). Die Endresultate finden Sie auf den untenstehenden Portalen.
Die Stadt Illnau-Effretikon orientiert zum Ausgang von kommunalen Vorlagen über ihre eigenen Kommunikationskanäle (u.a. auf dieser Webseite), sobald die Resultate ermittelt sind.
Folgende Plattformen stellen ergänzende Hintegrundinformationen und auch die Resultate zur Verfügung.
Statistisches Amt des Kantons Zürich
App «VoteInfo»
Mit der von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik (BFS) und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam entwickelten App «VoteInfo» können Sie das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgen. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12.00 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben.
Die Abstimmungsergebnisse werden – von den Kantonen automatisiert ans BFS geliefert – und durch das BFS laufend aktualisiert.
Die App VoteInfo ist für Android und iOS erhältlich.