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Steuern

Aufgaben- und Themenfeld

Der Bereich Steuern ist für den Vollzug der Staats- und Gemeindesteuern von natürlichen und juristischen Personen auf kommunaler Ebene zuständig. Zum Aufgabengebiet zählen unter anderem die Führung der Steuerregister, die Durchführung des Steuererklärungsverfahrens einschliesslich Mahnwesen, die Vornahme des Grossteils der Steuereinschätzungen von unselbstständig erwerbenden natürlichen Personen sowie das gesamte Steuerinkasso.

Für juristische Personen werden das Steuererklärungsverfahren und die Veranlagung zentral durch das Kantonale Steueramt vorgenommen.

Zudem veranlagt der Bereich Steuern die Grundstückgewinnsteuer bei Handänderungen von Liegeschaften.


AUFGABENTEILUNG DER STEUERÄMTER

In der Schweiz erheben sowohl der Bund, die Kantone als auch die Gemeinden Steuern.
 
Der Bereich Steuern ist bei natürlichen Personen unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

  • Wir führen das Steuerregister aller Steuerpflichtigen in der Stadt Illnau-Effretikon
  • Wir stellen den Versand der Steuererklärungsformulare sicher
  • Wir versenden zu Beginn jedes Kalenderjahres eine provisorische Rechnung /  Zahlungsempfehlung für die Staats- und Gemeindesteuern für das aktuelle Kalenderjahr
  • Wir wirken mit im Einschätzungsverfahren für Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern und schätzen einen Grossteil der Steuerpflichtigen ein
  • Wir versenden die definitive Schlussrechnung für Staats- und Gemeindesteuern
  • Wir führen das Inkassoverfahren für Staats- und Gemeindesteuern durch
  • Wir bearbeiten die Einsprachen gegen Schlussrechnungen für Staats- und Gemeindesteuern sowie gegen unsere Inkassoentscheide

Das kantonale Steueramt Zürich ist unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

  • Durchführung des Einschätzungsverfahren für Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern der verbleibenden Steuererklärungen
  • Bearbeitung der Einsprachen, Rekurse und Beschwerden gegen Einschätzungsentscheide der Stadt Illnau-Effretikon sowie des Kantons
  • Versand der Bundessteuerrechnungen
  • Durchführung des Inkassoverfahrens für die direkte Bundessteuer  

 

Steuerfuss

Wie sich der Steuerfuss in unserer Stadt in den letzten Jahren entwickelt hat, erfahren Sie hier.

 

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EINGABE DER STEUERKLÄRUNG 2024

Grund dafür sind technische Probleme bei der kantonalen Online-Plattform.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich verlängert die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025. Die Steuerpflichtigen haben somit einen Monat länger Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen. Grund liefert das Risiko einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung am kommenden Wochenende aufgrund einer möglichen technischen Störung.
 

Die Onlineservices des Kantons Zürich sind von einer technischen Störung betroffen. An den Wochenenden vom 15./16. März und vom 22./23. März stand die Online-Steuererklärung zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Für manche Benutzerinnen und Benutzer äusserte sich die Störung des grundsätzlich funktionierenden Systems in einer langsamen Performance. Einige Steuerpflichtige scheinen die Steuerdeklaration darum abgebrochen zu haben. Insgesamt wurden an den zwei Wochenenden deutlich weniger Eingänge verzeichnet als an den entsprechenden Märzwochenenden im Vorjahr.

In den vergangenen Tagen wurden verschiedene Massnahmen zur Behebung der Störung ergriffen. Systemänderungen werden normalerweise mehrwöchigen Tests mit Grosslasten unterzogen. Diese Tests sind in der verfügbaren Zeit nicht möglich. Zudem reichen viele Zürcherinnen und Zürcher ihre Steuererklärung erfahrungsgemäss am letzten Märzwochenende ein. Am kommenden Wochenende ist deshalb mit einer grossen Welle an Zugriffen zu rechnen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Störungen bisher weniger Steuererklärungen eingereicht werden konnten als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Dies könnte zu einer nochmals verstärkten Belastung des Systems führen. Auch wenn inzwischen wesentliche fehlerverursachende Elemente eliminiert wurden, kann eine erneute Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung nicht ausgeschlossen werden.

Die Finanzdirektion erstreckt daher die Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum 30. April 2025. Damit wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer allfälligen Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung in den kommenden Tagen selbst eine Fristverlängerung eingeben müssen. Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird: ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier.

Das kantonale Steueramt bietet die Online-Steuererklärung seit 2021 an. Sie ist heute der meistgenutzte Kanal. Rund eine halbe Million Steuerpflichtige reichten im vergangenen Jahr ihre Steuererklärung digital ein.

Das Steueramt bedauert die Umstände sehr. Die Meldung zur Fristerstreckung wird auch auf der Webseite der Online-Steuererklärung ZHprivateTax publiziert. Allfällige Störungen werden dort vermeldet.
 

 

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