Behörden
DIE BEHÖRDEN
Wo das Stadtparlament (von 1974 bis 2021 mit dem Begriff «Grosser Gemeinderat» bezeichnet) und der Stadtrat auf übergeordneter Stufe politisieren, nehmen die sogenanten «selbständige Behörden» der Baubehörde, Schulpflege und der Sozialbehörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihre fach- und themenspezifischen Aufgaben wahr. Die Einsetzung und Bildung dieser Behörden leitet sich aus dem übergeordneten Gemeindegesetz, der Gemeindeordnung und dem Organisationsreglement ab.
Dabei fassen diese Gremien im Rahmen des Legalitätsprinzips in ihrer Eigenkompetenz Beschlüsse. Weder das Stadtparlament noch der Stadtrat sind den eigenständigen Behörden gegenüber weisungsbefugt.
Die Kompetenzen und Arbeitsvorgänge sind pro Gremium in eigenen Geschäftsordnungen festgehalten.
Die Organisation und Strukturen von Behörden und Verwaltung sind ebenso aus den nachstehenden Dokumenten ersichtlich.
Behördenverzeichnis
Organigramm Verwaltung / Behörden I
Organigramm Verwaltung / Behörden II
AMTSDAUER
Die Zusammensetzungen der Behörden werden zeitgleich mit den Wahlen für den Stadtrat und das Stadtparlament durch die Stimmberechtigten bestimmt - letztmals am 27. März 2022. Eine Amtsdauer (Legislatur) dauert 4 Jahre. Die nächsten kommunalen Erneuerungswahlen finden im Frühling 2026 statt.
KOMMISSIONEN UND AUSSCHÜSSE
Der Stadtrat kann zur (Vor-)beratung einzelner Geschäfte oder zur Vorbereitung von Themenbereichen Kommissionen und ständige oder temporäre Ausschüsse einsetzen. Über deren Zusammensetzung und den zu definierenden Auftrag entscheidet der Stadtrat. Mit der Bildung von Kommissionen und Ausschüssen lässt sich zusätzliches Fachwissen für die Geschäftsbearbeitung erschliessen. Zudem dienen die beratenden Gremien auch der effizienten Verfahrensökonomie, indem sich der Stadtrat nicht im Plenum in sämtliche Detailaspekte eines Themenbereichs vertiefen muss und sich auf die strategischen Beschlüsse fokussieren kann.
Kommissionen und Ausschüsse verfügen in der Regel über keine eigenen Kompetenzen. Sie stellen Antrag an den Gesamtstadtrat, der nicht an die Empfehlungen aus den Vorberatungen gebunden ist. Der Stadtrat kann gewisse Aufgaben und Kompetenzen allerdings auch vollständig an die Ausschüsse delegieren.
Der Stadtrat setzt folgende beratende Gremien ein
ALTERSPLANUNGSAUSSCHUSS
Der Altersplanungsausschuss eruiert den Bedarf an Wohnangeboten, -formen und -plätzen für betagte Personen. Er ist Bindeglied zum Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB). Unterstützt wird er durch den Bericht Alter und Gesundheit der Abteilung Gesellschaft.
AUSSCHUSS HANS WEGMANN-FONDS
Der Ausschuss zum Hans Wegmann-Fonds entscheidet über Fondsentnahmen und prüft an ihn gerichtete Anträge und Anliegen auf die Vereinbarkeit mit den dem Fonds zu Grunde liegenden Zweckbestimmungen.
FINANZAUSSCHUSS
Der Finanzausschuss setzt sich mit grundsätzlichen und strategischen Fragen zum städtischen Finanzhaushalt, der Finanzplanung und der Budgetierung auseinander. Er führt die Aufsicht über die Haushaltsführung und berät die Vorgaben zur Erarbeitung des Budgets und des Ingetrierten Aufgaben- und Finanzplans vor. Die Abteilung Finanzen unterstützt den Finanzausschuss bei seinen Aufgaben und Geschäften.
STEUERAUSSCHUSS
Der Steuerausschuss veranlagt und entscheidet über Grundstückgewinnsteuern. Er führt die Aufsicht über den Steuerbezug und die Steuerabrechnungen. Der Bereich Steuern (Teil der Abteilung Finanzen) koordiniert die Geschäftstätigkeit des Gremiums.
BÜRGERRECHTSAUSSCHUSS
Der Bürgerrechtsausschuss begleitet das Einbürgerungsverfahren und beurteilt Anträge im Zusammenhang mit der Erteilung des kommunalen Bürgerrechtes bzw. des Schweizer Bürgerrechtes. Das Zivilstandsamt (Teil der Abteilung Sicherheit) koordiniert die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche.
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PRÄSIDIALAUSSCHUSS
Der Präsidialausschuss koordiniert und bearbeitet Themen, die sich mit der inneren Organisation des Stadtrates und repräsentativen Angelegenheiten auseinandersetzen. Die Abteilung Präsidiales koordiniert dessen Geschäfte.
SICHERHEITSAUSSCHUSS
Der Sicherheitssausschuss widmet sich Themen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit stehen. Die Abteilung Sicherheit koordiniert Geschäfte und Themen des Ausschusses.
ORTSPLANUNGSKOMMISSION
Die Ortsplanungskommission begleitet den Prozess zur kommunalen Richtplanung und der Revision der Bau- und Zonenordnung. Die Stadtplanung der Abteilung Hochbau unterstützt die Ortsplanungskommission bei ihren Beratungen und sorgt für deren Geschäftsabwicklung.
WIRTSCHAFTSBEIRAT
Der Wirtschaftsbeirat berät den Stadtrat zur Umsetzung der Wirtschaftsstrategie. Er arbeitet dabei sehr eng mit dem Wirtschaftsförderer zusammen, der im Ressort Präsidiales das Bindeglied zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung sicherstellt.
BAUBEHÖRDE
Die Baubehörde besteht aus der durch den Stadtrat aus seiner Mitte bestimmten Präsidentin oder dem Präsidenten, einem zweiten Mitglied des Stadtrates und drei weiteren, durch das Volk gewählte Mitgliedern. Sie ist örtliche Baubehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und handhabt die Bau- und Zonenordnung (BZO).
Im Rahmen der baurechtlichen Bewilligungsverfahren klärt sie ab, ob einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung keine öffentlichen Bestimmungen, namentlich keine solchen aus dem Planungs, Bau- und Umweltschutzrecht, entgegenstehen.
Die Abteilung Hochbau unterstützt die Baubehörde bei der Erfüllung aller administrativen Aufgaben.
SOZIALBEHÖRDE
Die Sozialbehörde besteht aus sechs durch die Stimmberechtigten auf Dauer von jeweils vier Jahren gewählten Mitgliedern. Das für das Ressort Gesellschaft zuständige Mitglied des Stadtrates präsidiert das Gremium.
Für die Erledigung der diversen Aufgaben kann sie Kommissionen bilden.
Die Mitglieder der Sozialbehörde nehmen ihre Aufgaben im Rahmen eines Milizamtes wahr. Sie treffen sich monatlich zu einer Sitzung der Gesamtbehörde.
Die Sozialbehörde ist gestützt auf die kommunale Gemeindeordnung als eigenständige Behörde (Kommission mit selbständiger Verwaltungsbefugnis) ausgestaltet. Ihr sind die folgenden Aufgaben bzw. Kompetenzen überbunden:
- Die Sozialbehörde ist für die Gewährleistung der persönlichen Hilfe und die Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe für alle in Not geratenen Einwohnerinnen und Einwohner von Illnau-Effretikon verantwortlich.
In dieser Funktion entscheidet die Behörde über Anträge auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Sie sorgt dafür, dass Anträge auf Leistung persönlicher Hilfe an den beauftragten Sozialdienst für Erwachsene (für Jugendliche das kantonale Jugendsekretariat) weitergeleitet werden.
Gesetzliche Grundlage für diese Aufgaben bilden das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, die dazugehörige Verordnung und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, welche unter anderem das soziale Existenzminimum und weitere Ausführungsbestimmungen bzw. -empfehlungen definieren. - Die Sozialbehörde ist zuständig für die Unterbringung und Betreuung der durch Bund und Kanton zugewiesenen Asylsuchenden. Bei dieser Tätigkeit bildet das Asylgesetz die Grundlage.
- Die direkte, persönliche Arbeit mit den verschiedenen Klientengruppen erfolgt durch das dafür zuständige Fachpersonal der Abteilung Gesellschaft. Die Sozialbehörde setzt sich dafür ein, dass die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen möglichst optimalen Vollzug der Aufgaben erfüllt sind.
- Die Sozialbehörde begleitet das städtische Arbeitsprogramm für arbeitslose Sozialhilfebezüger INTEGRO.
- Als sozialpolitische Fachkommission der Stadt kann die Sozialbehörde soziale bzw. gesellschaftliche Problem- und Fragestellungen aufnehmen und dem Stadtrat Vorschläge zu deren Linderung bzw. Lösung unterbreiten.
- Die Mitglieder der Sozialbehörde nehmen an Anhörungen mit Klienten teil. Die Anhörungen verfolgen den Zweck, Sachverhalte vor wichtigen und möglicherweise strittigen Beschlüssen zu klären.
SCHULPFLEGE
Die Schulpflege besteht aus 8 Mitgliedern. Zur Besorgung der vielfältigen Aufgaben rund um den Illnau-Effretiker Schulbetrieb bildet sie einzelne Kommissionen. Die Schulpflege ist eine Milizbehörde. Sie arbeitet eng mit den Schulleitungen und den Vertretungen der Lehrpersonen zusammen. Auf diese Weise gewährleistet sie besonders bei pädagogischen Fragen sachgemässe Entscheide. Die Hauptaufgabe der Schulpflege besteht darin, gute Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Schulbetrieb zu schaffen. Dazu gehören die Bereitstellung einer zeitgemässen Infrastruktur, der vernünftige Umgang mit Steuergeldern, die Qualitätssicherung an der Schule, Stellungnahmen zu grundsätzlichen und aktuellen Bildungsfragen und die Unterstützung der Schulleitungen und der Lehrpersonen.
Zu den weiteren wichtigen Aufgaben der Schulpflege zählen:
- Beschlussfassung und Ausführung der gesetzlich übertragenen Aufgaben
- Aufsicht über die Volksschule, die Berufswahlschule, die Musikschule und die schulergänzenden Betreuungsangebote
- Personalpolitik
- Sonderpädagogische Schullaufbahnentscheide bei Schülerinnen und Schülern
- Teilnahme an Sitzungen der Schulpflege und deren Kommissionen und Ausschüssen
- laufende Fort- und Weiterbildung
Die Abteilung Bildung unterstützt die Schulpflege beim Erledigen aller administrativen Aufgaben.
BEHÖRDENMITGLIEDER
Diese Personen engagieren sich in der behördlichen Arbeit - in folgenden kommunalen Behördeninstitutionen:
Name | Telefon |
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