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Das Parlament

Stempel STAPA

«Fehlt's am Wind, greift kräftig zum Ruder!»
 

Diese Inschrift prägt die Illnau-Effretiker Parlamentsglocke, mit welcher die amtierende Präsidentin bzw. der amtierende Präsident jeweils den Sitzungsbeginn, Verhandlungsunterbrüche und das Sitzungsende anzeigt.

Das Sprichwort steht eng in Verbindung mit der Geschichte der Einführung des Illnau-Effretiker Parlamentes und dessen Aufgaben und Eingliederung in die Staatsebenen.

Die Glocke war ein Geschenk des letzten «Gemeindepräsidenten», Anton Jegen, der ehemaligen Gemeinde Illnau im Jahre 1974 an den damals neu geschaffenen Grossen Gemeinderat  - das Stadt Illnau-Effretiker Parlament.

 

AUFGABEN UND ARBEITSWEISE

Der Grosse Gemeinderat bildete ab 1974 das Legisla­tivorgan der Stadt Illnau-Effretikon, seit Januar 2022 nennt es sich «Stadtparlament». Bevor die städtische Organisation Einzug hielt, nahm die Stimmbevölkerung die Legislativaufgaben an der Gemeindeversammlung in der damaligen Gemeinde Illnau wahr. Diese wurde 1974 zur Stadt Illnau-Effretikon. Seither stellt das Parlament die Volksvertretung auf kommunaler Ebene dar.

Im Kanton Zürich verfügen 12 weitere Städte über ein Parlament (Zürich, Winterthur, Adliswil, Bülach, Düben­dorf, Dietikon, Kloten, Opfikon, Schlieren, Uster, Wä­denswil; Wetzikon hat nach mehreren gescheiterten Versuchen in der Vergangenheit zu Beginn der Amtsdauer 2014 hin eben­falls parlamentarische Strukturen eingeführt). Im Bezirk Pfäf­fikon ist die Stadt Illnau-Effretikon die einzige Gemeinde bzw. Stadt mit einem Parlament.

In der Stadt Illnau-Effretikon besteht das Stadtparlament aus 36 Mitgliedern. Die stimmberechtigte Wohnbevölkerung wählt das Gremium alle vier Jahre neu – letztmals am 27. März 2022.

Die Mandate werden den Parteien propor­tional zu deren Wahlergebnis zugesprochen. Da keine Partei über die absolute Mehrheit (19) im Parlament verfügt, sind bei den Sachgeschäften Koalitionen und Kompro­misse nötig, um die notwendige Mehrheit zu erlangen. Nicht zuletzt deshalb schliessen sich die einzelnen Par­teien zu Fraktionen zusammen. Derzeit sind im Legisla­tivorgan acht Parteien vertreten; diese haben sich in sieben Fraktionen organisiert.

Das Stadtparlament tagt in der Regel ein Mal pro Monat an einem Donnerstagabend gemäss einer fest­gelegten Agenda. Ist die Zahl der unerledigten Geschäfte sehr gross, so können Doppelsitzungen angesetzt werden. Die Zusammenkünfte des Parlamentes sind gemäss Ge­meindegesetz öffentlich. Die Traktandenliste wird zwei Wochen vor der Sitzung im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Diese öffentliche Bekanntmachung dient dazu, den an einem Parlamentsgeschäft interessierten Stimmberechtigten die politische Kontrolle über die Par­lamentstätigkeit zu ermöglichen.

Der Parlamentspräsident leitet die Verhandlungen und vertritt das Parlament in der Öffentlichkeit. Zur Unterstützung stehen ihm zwei Vizepräsidien und der Parlamentssekretär zur Seite. Zusammen mit drei Stimmenzählern und der Parlamentswei­belin bilden Präsidentin und Vizepräsidien die sogenannte Geschäftsleitung des Stadtparlamentes (früher «Büro des Grossen Gemeinderates»). Da die Sitzungslei­tenden etwas erhöht sitzen, spricht man gelegentlich auch vom «Bock».

Die Geschäftsleitung ist für das Funktionie­ren des parlamentarischen Betriebes besorgt. Sie bereitet die Sitzungen vor und prüft im Rahmen ihrer Zustän­digkeit Fachfragen und parlamentarische Vorstösse. Der Parlamentssekretär berät das Stadtparlament, dessen Geschäftsleitung und die Kommissionen. Ferner ist er für die formgerechte Proto­kollierung, die korrekte Ausfertigung der Beschlüsse und die Gesamtkoordination (Schnittstelle zur Stadtverwaltung) zuständig. Die Geschäftsleitung (ausser dem Parlamentssekretären und der –weibelin) wird jeweils pro Amtsjahr durch das Plenum neu gewählt. Die soge­nannte konstituierende Sitzung findet jeweils im Juli statt. Der Parlamentspräsident bzw. die -präsidentin ist somit für ein Jahr «höchste/r» Illnau-Effretiker/-in. Im aktuellen Amtsjahr präsidiert Simon Binder, SVP, das Parlament. In den Jahren zuvor kamen und gingen mittlerweile 50 Präsidentinnen und Präsidenten. Eine Übersicht der Parlamentsvorsitzenden seit 1974 finden Sie hier.

Grundsätzlich berät das Stadtparlament zwei Arten von Geschäften: Vorlagen, die vom Stadtrat (Exekutive) unterbreitet werden (Sachgeschäfte), und Vorstösse, die von den Mitgliedern des Parlamentes selbst eingereicht werden. In 50 Jahren Parlamentsbetrieb behandelte das Parlament rund 2'700 Geschäfte. Eine komplette Übersicht dazu ist hier abrufbar.

 

SACHGESCHÄFTE

Der Stadtrat muss alle Geschäfte, die er nicht in eigener Kompetenz beschliessen kann, dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorlegen. Dies können bei­spielsweise Verordnungen sein, die durch das Parlament erlassen werden oder Vorlagen, welche die Ausgabenkompetenzen des Stadt­rates gemäss der Gemeindeordnung (das Pendant auf kommunaler Stufe zur Bundes- oder Kantonsverfassung) übersteigen.

Die Geschäftsleitung weist diese Vor­lagen einer vorberatenden Kommission zu. Dies ist ei­nerseits die Geschäftsprüfungs- und anderseits die Rechnungsprüfungskommission (GPK und RPK) mit je 9 Mitgliedern.

Eine Kommission, die solche Vorlagen berät, stellt dem Gesamtparlament einen Antrag. Dieser Antrag kann auf Zustimmung oder Ablehnung lauten oder aber auch Änderungsanträge beinhalten. Sind sich die Kommissionen uneins, ist es ihnen unbenommen, in ihrem Bericht (früher auch «Abschied») Mehr- und Minderheitsanträge zu formulieren. Stehen die Anträge fest, so wird das Geschäft in einer Plenarsitzung beraten und erledigt. Vorlagen, welche die Kompetenz des Stadtparlamentes übersteigen (beispielsweise Ausgaben über 3 Millio­nen Franken), müssen obligatorisch einer Volksabstim­mung unterbreitet werden.

Wie die Traktandenliste müssen auch die Beschlüsse des Parlamentes öffentlich publiziert werden. Die Stimmberechtigten haben dann je nach Vorlage die Möglichkeit, formale Fehler mit einem Rekurs oder einer Stimmrechtsbeschwerde anzufech­ten. Gleichzeitig kann mit dem Ergriff des fakultativen Referendums auch eine Volksab­stimmung erwirkt werden, um einen parlamentarischen Beschluss umzustossen.
 

PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern steht das Recht zu zu, parlamentarische Vorstösse einzureichen. Dies sind Instrumente, die dazu dienen, die parlamentarische Oberaufsicht über die Exekutive auszuüben oder sie zu einer bestimmten Tä­tigkeit anzuregen. Folgende Mittel zur «direkten Mitwirkung» stehen den Parlamentsmit­gliedern zur Verfügung:

 

ANFRAGE

Damit können die Parlamentsmitglieder vom Stadtrat Auskunft über ein beliebiges Geschäft oder zu einem Thema der städtischen Verwaltung verlangen. Die Beantwortungs­frist beträgt drei, bei dringlichen Fällen einen Monat. Trifft die schriftliche Antwort ein, ist das Geschäft erledigt. Im Parlament wird es nicht weiter diskutiert.

 

INTERPELLATION

Dabei handelt es sich um ein ähnliches Instrument wie bei der Anfrage; es dient der Informationsbeschaffung und verfügt über nachfragenden Charakter. Die Urheberin bzw. der Urheber bestimmt, in welcher Form die Antwort durch den Stadtrat erfolgen soll. Ist eine schriftliche Antwort gewünscht, arbeitet der Stadtrat eine solche innert drei Monaten ab Eingang des Vortosses aus. Wünscht die Interpellantin bzw. der Interpellant eine mündliche Antwort, erfolgt diese an der nächstmöglichen Sitzung des Parlamentes. Der Inter­pellantin bzw. dem Interpellanten steht es zu, die Antwort des Stadtrates im Rahmen einer Schlusserklärung mündlich zu kommentieren. Das Plenum fasst bei dieser Art Vorstoss aber keine Beschlüsse.

 

POSTULAT

Der Stadtrat kann eingeladen werden, zu prüfen, ob er eine Massnahme oder einen Beschluss in seiner eigenen Kompetenz treffen soll. Ob ein Postulat an den Stadtrat zur Bearbeitung überwiesen wird, entscheidet die Mehr­heit des Parlamentes. Bei einer Überweisung bleibt dem Stadt­rat ein Jahr Zeit, eine Antwort und damit die Abschrei­bung des Postulates zu unterbreiten. Die Geschäftsleitung des Stadtparlamentes kann diese Frist erstrecken, wenn der Stadtrat darum ersucht. Das Parlament kann die Erledigung eines Postulates mit entsprechendem Beschluss auch verzögern bzw. ablehnen, sofern es sich mit der (vorgeschlagenen) Lösung des Stadtrates nicht einverstanden erklärt. Der Stadtrat muss in diesem Fall einen Ergänzungsbericht ausarbeiten.

 

MOTION

Dieses Instrument stellt das griffigste Mittel des Stadtparlamentes dar und verpflichtet den Stadtrat, dem Parlament einen Ent­wurf für einen Beschluss vorzulegen, der in die Zustän­digkeit des Legislativorgans oder der Stimmberechtigten fällt. Auch hier entscheidet die Mehrheit, ob eine Motion überwiesen wird oder nicht. Der Stadtrat ist gehalten, den formulierten Inhalt binnen eines Jahres umzusetzen. Ist dies nicht möglich, hat er dies zu be­gründen und bei der Geschäftsleitung des Parlamentes eine Fristverlängerung zu bean­tragen.

 

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Während die Motion sich an den Stadtrat richtet, stellt die parlamentarische Initiative das Initiativrecht der einzelnen Parlamentsmitglieder dar. Sie richtet sich somit an das Parlament.

Die Bearbeitung bzw. Vorbereitung des Geschäftes findet durch eine der ständigen Kommissionen statt; sie unterbreitet dem Stadtrat ihren Bericht und Antrag zu Stellungnahme. Das Parlament entscheidet danach über die Initiative und die Anträge der Kommission. Die Regelungen zur parlamentarischen Initiative sind in Bezug auf den Gegenstand gleich gelagert wie bei der Motion. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass bei der parlamentarischen Initiative das Parlament anstatt der Stadtrat zur Ausarbeitung einer Vorlage verpflichtet wird. Die parlamentarische Initiative ist in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs einzureichen.

 

BUDGETHOHEIT UND KONTROLLORGAN

Der Budgethoheit kommt mitunter eine der wichtigsten Kompetenzen des Stadtparlamentes zu. Die Rechnung und das Budget der Stadt bewegen sich aktuell im Rahmen von rund 120 Millionen Franken. Das Budget wird jeweils im Dezember beraten. Im Jahre 2012 gelangten beispiels­weise gegen 50 Änderungsanträge zum Budget zur Abstimmung. Die Schlussabstimmung kam damals nach sechseinhalb stündiger Beratung in der Nacht von Don­nerstag auf Freitag um 01.00 Uhr morgens zu stande.

Anlässlich der Juni-Sitzung werden im Parlament jeweils die Jahresrech­nung und der Ge­schäftsbericht beraten. Der Stadtrat kommt mit diesem Bericht der Pflicht nach, über die Tätigkeit von Behörden, Ver­waltung und den städtischen Betrieben Rechenschaft abzulegen. Einmal im Jahr (in der Regel im Herbst) findet eine Fragestunde statt.
 

RECHTSGRUNDLAGEN

Die Arbeit des Stadtparlamentes orientiert sich am übergeordneten Bundes- und dem kantonalen Recht, wobei das Gemeindegesetz von zentraler Bedeutung ist. Auf kommunaler Stufe sind insbesondere die Gemein­deordnung und das Organisationsreglement von Bedeu­tung.

Auch der parlamentarische Betrieb selbst funktioniert nach bestimmten Regeln, die das Parlament sich selbst in einer Geschäftsordnung auferlegt hat (GeschO STAPA). Dieses Geschäftsreglement wurde per 1. Januar 2022 einer Totalrevision unterzogen. Es wurde aufgrund der übergeordneten neuen Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung an den neuen gesetzlichen Gegebenheiten ausgerichtet.

 

AMTSDAUERN

Eine Amtsdauer umfasst jeweils 4 Jahre. Letztmals fanden am 27. März 2022 die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2022 - 2026 statt. Die Resultate finden Sie hier.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Parlamentspräsident Hansjörg German, FDP, grüsst Sie. Erfahren Sie hier mehr zu seiner Person.
Die Mitglieder, die Fraktionen, die Geschäftsleitung und die Kommissionen im Überblick.
Die parlamentarischen Vorstösse und Geschäfte, elektronisch zurückerfasst bis 2000, finden Sie hier.
Alle Unterlagen zu aktuellen und vergangene Sitzungen sind hier abrufbar.
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