Totalrevision Gemeindeordnung 2021
Geschätzte Stimmberechtigte
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen für Sonntag, 7. März 2021, eine Vorlage zur Abstimmung.
Die Abstimmungsfrage lautet:
«Wollen Sie der Totalrevision der Gemeindeordnung zustimmen?»
Die Erläuterungen zu dieser Vorlage finden Sie in der detaillierten Abstimmungszeitung.
Die Frage kann mit «Ja» oder «Nein» beantwortet werden. Sie können auch auf eine Stimmabgabe verzichten und das entsprechende Feld auf dem Stimmzettel leer lassen. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Stimmabgabe finden Sie auf Ihrem Stimmrechtsausweis.
Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat empfehlen Ihnen, die Vorlage anzunehmen.
Beschluss des Stadtrates zur Anordnung der kommunalen Volksabstimmung, SRB-Nr. 2020-236 vom 10. Dezember 2020
Publikation des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan, Ausgabe vom 17. Dezember 2020
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE -
DIE VORLAGE IM ÜBERBLICK
WAS IST DIE GEMEINDEORDNUNG?
Die Gemeinden bestimmen im Kanton Zürich grundsätzlich selber, wie sie sich organisieren.
Die Grundzüge ihrer Organisation halten sie in der Gemeindeordnung fest. Die Gemeinden stützen sich dabei auf die übergeordneten Rechtsgrundlagen, insbesondere auf das Zürcher Gemeindegesetz, ab.
Die Gemeindeordnung (GO) ist somit sozusagen das Pendant zur Bundes- bzw. Kantonsverfassung auf Gemeindestufe und bildet damit den ranghöchsten kommunalen Rechtserlass.
Nebst der grundlegenden Organisation der Gemeinde weist sie sowohl den Stimmberechtigten als auch dem Stadtparlament, dem Stadtrat und den übrigen Gemeindeorganen deren Kompetenzen zu.
Aufgrund der Bedeutsamkeit der Gemeindeordnung entscheiden die Stimmberechtigten über den Erlass und über Änderungen der Gemeindeordnung.
WESHALB JETZT EINE VOLKSABSTIMMUNG?
Das aus dem Jahr 1926 stammende Zürcher Gemeindegesetz wurde revidiert. Das Zürcher Kantonsparlament, der Kantonsrat, hat es am 20. April 2015 gutgeheissen, per 1. Januar 2018 ist es in Kraft getreten. Das Gemeindegesetz schafft den Rahmen, damit die Gemeinden ihre Aufgaben zeitgemäss, selbständig, demokratisch, wirtschaftlich und rechtmässig erfüllen können.
Aufgrund des neuen Zürcher Gemeindegesetzes müssen die Gemeindeordnungen der Zürcher Gemeinden bis Ende 2021 an die neue Grundlage angepasst werden. So auch in der Stadt Illnau-Effretikon. Dazu soll die aus dem Jahre 1997 stammende - und seither mehrfach angepasste - Gemeindeordnung einer Totalrevision unterzogen werden.
Bei der Ausarbeitung der neuen Gemeindeordnung liess sich der Stadtrat von der durch das kantonale Zürcher Gemeindeamt zur Verfügung gestellten «Mustergemeindeordnung» sowie der aktuellen Gemeindeordnung leiten. Die bisherige Aufgaben- sowie Kompetenzteilung zwischen den strategischen und operativen Organen hat sich bewährt. Ein grundsätzlicher Änderungsbedarf ergibt sich nicht. Soweit möglich und sinnvoll wurden deshalb die bisherigen Bestimmungen der Gemeindeordnung in der Fassung für die neue Vorlage übernommen. Auf bereits übergeordnet Geregeltes wird in der totalrevidierten Gemeindeordnung weitestgehend verzichtet, ausser dessen Erwähnung scheint der Vollständigkeit oder Lesbarkeit halber zweckmässig.
Die durchgeführte Vernehmlassung und die durch den Kanton Zürich vorgenommene Vorprüfung des Entwurfs der neuen Gemeindeordnung zeigten ein grundsätzliches Einverständnis mit der Einschätzung des Stadtrates. Diverse Anpassungsvorschläge wurden in die definitive Revisionsvorlage aufgenommen.
Der Grosse Gemeinderat (künftig Stadtparlament) hat die Vorlage ebenso beraten und dabei geringfügige Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen.
Der Stadtrat und auch der Grosse Gemeinderat sind überzeugt, mit der Totalrevision der Gemeindeordnung eine solide Grundlage für eine weiterhin gut funktionierende Behörden- und Verwaltungstätigkeit zu schaffen.
Die neue Gemeindeordnung soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
DIE VORLAGE IM DETAIL -
UM DAS GEHT ES...
Die detaillierten Ausführungen finden Sie in der Abstimmungszeitung (auch "Beleuchtender Bericht").
Das Geschäft wurde durch den Grossen Gemeinderat (Stadtparlament) vorberaten. Weiterführende Unterlagen zum Geschäft finden Sie hier.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten im Laufe von Woche 6 des neuen Jahres zugestellt und müssen spätestens bis 13. Februar 2021 bei ihnen eingetroffen sein.
Unterlagen nicht erhalten?
Bitte setzen Sie sich mit unserem Stadtbüro in Verbindung.
052 354 24 24, stadtbuero@ilef.ch
Kontakt: praesidiales@ilef.ch