Geschlechtserklärung
Ab 1. Januar 2022 ist es möglich, das eingetragene Geschlecht - und damit verbunden auch die Vornamen - im schweizerischen Personenstandsregister durch eine gegenüber jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgegebene Erklärung zu ändern.
Voraussetzungen bilden die in Art. 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) definierten Gegebenheiten. Die Gesetzesänderung stellt die Binarität der Geschlechterordnung nicht in Frage. Es handelt sich eine Erklärung über die Änderung des Geschlechts. Entweder vom Geschlecht «männlich» zum Geschlecht «weiblich» oder umgekehrt.
Die Erklärung muss persönlich abgegeben werden. Sie ist ausschliesslich an die innerlich feste Überzeugung geknüpft und stellt ein höchstpersönliches Recht dar. Die Wahrnehmung desselben ist an die Urteilsfähigkeit geknüpft.
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bei anderslautender Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde benötigen wir die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Wird die elterliche Sorge von beiden Elternteilen ausgeübt, benötigt die Erklärung die Zustimmung beider Elternteile.
Die Erklärung ist mit einer Grundgebühr von Fr. 75.00 verbunden. Zudem können weitere Kosten anfallen. Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Dokumente.
Die Erklärung über das Geschlecht und die Änderung des Vornamens ist nach der Unterzeichnung sofort gültig und rechtskräftig. Auf Wunsch kann eine Bestätigung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts ausgestellt werden. Die Gebühr dazu beträgt Fr. 30.00.
Um Sie bestmöglich beraten zu können oder einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Illnau-Effretikon unter Tel. 052 354 24 15 oder per E-Mail.
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