Mobilität
FÖRDERBEREICH 8
MOBILITÄT
LADEINFRASTRUKTUR
Welche Fördermittel Sie beantragen bzw. erhalten können, und welche Bedingungen Sie dazu erfüllen müssen, erfahren Sie in der Übersicht unten.
FÖRDERBEITRAG KANTON ZÜRICH
Basisinfrastruktur für Bewohnerparkplätze (privat):
- Bis 15 Parkplätze Fr. 500.- pro Parkplatz, ab 16. Parkplatz Fr. 300.- pro zusätzlicher Parkplatz
Basisinfrastruktur im gewerblichen Bereich:
- 30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal Fr. 60'000.
Bidirektionale Ladestation (pauschal):
- Fr. 2'000.– pro Anschluss einer Ladestation
Diverse weitere Massnahmen:
- Verschiedene öffentliche Ladestationen
- Wasserstoff für Güterverkehr
- Beratung
FÖRDERBEITRAG STADT ILLNAU-EFFRETIKON
Ladestation (Wallbox), privat und öffentlich zugänglich, bei nachgewiesenem Bedarf:
- 50 % des Kaufpreises, maximal Fr. 1'500.- pro Anschluss einer Ladestation.
BEDINGUNG FÜR FÖRDERBEITRÄGE DES KANTONS ZÜRICH
- inkl. Lastmanagement ab 2 Parkplätze bei Förderung der Basisinfrastruktur
- 100 Prozent erneuerbaren Strom verwenden
BEDINGUNG FÜR FÖRDERBEITRÄGE STADT ILLNAU-EFFRETIKON
- Pro Haushalt wird maximal ein Anschluss gefördert.
- Nicht bei Neubauten.
STATUS
- verfügbar
Sie befinden sich im Menü «Förderprogramm Energie».
Zur Übersicht und zu den Fördermassnahmen gelangen Sie hier.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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400.05.12 | Gesamtförderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz 2022-2026 | 1. Januar 2022 |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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04 Hochbau | 052 354 24 72 | Kontaktformular |