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Mobilität

FÖRDERBEREICH 8

MOBILITÄT

LADEINFRASTRUKTUR

Welche Fördermittel Sie beantragen bzw. erhalten können, und welche Bedingungen Sie dazu erfüllen müssen, erfahren Sie in der Übersicht unten.


FÖRDERBEITRAG KANTON ZÜRICH

Basisinfrastruktur für Bewohnerparkplätze (privat):

  • Bis 15 Parkplätze Fr. 500.- pro Parkplatz, ab 16. Parkplatz Fr. 300.- pro zusätzlicher Parkplatz

Basisinfrastruktur im gewerblichen Bereich:

  • 30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal Fr. 60'000.

Bidirektionale Ladestation (pauschal):

  • Fr. 2'000.– pro Anschluss einer Ladestation

Diverse weitere Massnahmen:

  • Verschiedene öffentliche Ladestationen
  • Wasserstoff für Güterverkehr
  • Beratung


FÖRDERBEITRAG STADT ILLNAU-EFFRETIKON

Ladestation (Wallbox), privat und öffentlich zugänglich, bei nachgewiesenem Bedarf:

  • 50 % des Kaufpreises, maximal Fr. 1'500.- pro Anschluss einer Ladestation.

 

BEDINGUNG FÜR FÖRDERBEITRÄGE DES KANTONS ZÜRICH

  •  
  • inkl. Lastmanagement ab 2 Parkplätze bei Förderung der Basisinfrastruktur
  • 100 Prozent erneuerbaren Strom verwenden

 

BEDINGUNG FÜR FÖRDERBEITRÄGE STADT ILLNAU-EFFRETIKON

  • Pro Haushalt wird maximal ein Anschluss gefördert.
  • Nicht bei Neubauten.
     

STATUS

  • verfügbar

 

Sie befinden sich im Menü «Förderprogramm Energie».
Zur Übersicht und zu den Fördermassnahmen gelangen Sie hier.

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