Sitzung des Stadtparlamentes
8. SITZUNG VOM 7. SEPTEMBER 2023
AMTSDAUER 2022-2026
2. AMTSJAHR 2023/2024
IM RÜCKBLICK
IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE
1.
Geschäft-Nr. 2023/036
Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung (BZO); Teilweise Nicht-Genehmigung - Rekursverfahren; Antrag der Geschäftsleitung zur Bestätigung des vorsorglichen Rekurses
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag
2.
Geschäft-Nr. 2023/032
Postulat Alexander Salim, FDP, Simone Wegmann, Die Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Aufwertung und Neugestaltung Tschuttiwiese Längg - Begründung / Überweisung
BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 7. September 2024
3.
Geschäft-Nr. 2023/024
Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan Gupfen, Illnau
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag
B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE
1.
Geschäft-Nr. 2023/034
Postulat Annina Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Beflaggung des Stadthauses - Begründung / Überweisung
Rückzug des Postulates durch Urheberin.
Geschäft erledigt.
2.
Geschäft-Nr. 2023/023
Interpellation Kajsa Bornhauser, GLP, betreffend Schulergänzende Betreuung in Illnau Effretikon - Beantwortung / Schlussbehandlung
Beantwortung durch Stadtrat.
Geschäft erledigt.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Der Beschluss unter A. 3 untersteht dem fakultativen Referendum.
Gegen die Beschlüsse unter Ziffern A. 1 und A. 3 ist das fakultative Referendum ausgeschlossen.
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann
- gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
- gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 14. September 2023.
7. September 2023
Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Hansjörg Germann, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär