Der Winter ist da - und einiges an Schnee.
Für die Einen ist die weisse Pracht mit Freude, für die Anderen mit Ärger verbunden. Unser Schneeräumungsteam gibt alles, die Gemeindestrasse, Trottoirs und Wege so bald wie möglich zu räumen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn dies im weitläufigen Stadtgebiet einige Zeit beansprucht. Passen Sie die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den winterlichen Bedingungen an - dann klappt das Vorwärtskommen gut.
Beachten Sie bitte zudem:
Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass sie durch Schneepflüge und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden. Die Schneeräumung erfolgt hauptsächlich in den frühen Morgenstunden. Damit die Räumungsarbeiten reibungslos erfolgen können, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, nicht im Parkverbot und nicht ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Die Stadt lehnt jede Haftung für Schäden, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen, ab.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verantwortlich, dass Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Bepflanzungen, die die Verkehrssicherheit oder die Schneeräumung beeinträchtigen, entsprechend zurückgeschnitten oder entfernt werden.
Für die Schneeräumung bei privaten Haus- und Garagenzufahrten sind die Grundeigentümerinnen und -eigentümer oder die Mieterinnen und Mieter zuständig. Das Personal der Stadt und des Kantons Zürich kann für die Erledigung dieser Arbeiten nicht beauftragt werden. Bitte beachten Sie: Es ist nicht erlaubt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Sie Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer werfen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.