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Umsetzung Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau»

1. Dezember 2023
Stadt unterliegt. Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab.

Die Stimmberechtigten äusserten sich am 29. November 2020 im Rahmen einer Volksabstimmung zur kommunalen Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau». Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Um den Volksentscheid umsetzen zu können, ist der Rückbau der Gebäude Usterstrasse 23 und 25 notwendig. Dies ist nur möglich, wenn das Gebäude Usterstrasse 23 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wird. Der Stadtrat hat in der Folge am 8. September 2022 die Entlassung aus dem Inventar beschlossen. Der Stadtrat machte dabei das überwiegende öffentliche Interesse an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau geltend. Der Entscheid wurde durch den Verein Zürcher Heimatschutz (ZVH) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich angefochten. Das Baurekursgericht stützte mit Entscheid vom 8. März 2023 den Antrag des Zürcher Heimatschutzes und hob den stadträtlichen Beschluss über die Inventarentlassung auf.

Der Stadtrat erhob beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes. Mit Urteil vom 16. November 2023 weist das Verwaltungsgericht diese Beschwerde ab.

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom eröffneten Urteil. Zum Inhalt bezieht er einstweilen noch keine Stellung. Er wird die Begründung des Gerichtes genau studieren und innert der 30-tägigen Frist einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes finden Sie unten.

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Beschwerdeentscheid des Verwaltungsgerichtes vom 16. November 2023 Download 0 Beschwerdeentscheid des Verwaltungsgerichtes vom 16. November 2023