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Sitzung des Stadtparlamentes

5. September 2024
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

16. SITZUNG VOM 5. SEPTEMBER 2024
AMTSDAUER 2022-2026
3. AMTSJAHR 2024/2025
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

IM DETAIL
A. WAHLGESCHÄFTE

1.
Wahl der Geschäftsleitung des Stadtparlamentes; Vervollständigung
offene Wahl von einer stimmenzählenden Person

Gewählt wurde:
Antweiler, Ralf; GLP

 

2. 
Ersatzwahl eines Mitgliedes für die Geschäftsprüfungskommission
für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

Gewählt wurde:
Kuhn, Tamara; SVP

 

B. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2024/059
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Stadt und dem Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) für die Jahre 2025 – 2028

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag und Einfügung einer Ergänzung im Rahmenvertrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2024/063
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Objektkredites für die Schulraumerweiterung Schulhaus Eselriet

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr. 2024/067
Postulat Beat Bornhauser, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Auszeichnung Biodiversitätspreis – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 5. September 2025

 

C. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE

1.
Geschäft-Nr. 2024/060
Interpellation Silja Benker, Grüne, Dominik Mühlebach, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen und häuslicher Gewalt – Beantwortung / Schlussbehandlung


Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; die Urheber hielten die ihnen zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

2.
Geschäft-Nr. 2024/064
Dringliche Interpellation Daniel Huber, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend Kreditbewilligung neue Geschäftsräume für den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH – Beantwortung / Schlussbehandlung


Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielten die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Der Beschluss gemäss Ziffern B.1 untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Beschluss gemäss Ziffern B.2 untersteht dem obligatorischen Referendum.
Gegen den Beschluss unter Ziffern B.3 ist das fakultative Referendum ausgeschlossen.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 12. September 2024.

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Simon Binder, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär