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Newsletter des Stadtparlamentes

21. Oktober 2024
Wir informieren Sie über das aktuelle politische Geschehen in Illnau-Effretikon.

Das Stadtparlament Illnau-Effretikon hätte sich plangemäss am Donnerstag, 7. November 2024, zu seiner nächsten Sitzung versammelt.

Die Pendenzenliste weist aktuell keine genügende Anzahl an behandlungsreifen Geschäften aus, welche die Durchführung einer Sitzung rechtfertigen.

Die nächste ordentliche Sitzung des Stadtparlamentes findet am Donnerstag, 12. Dezember 2024, statt.
Anlässlich jener Sitzung wird die stadträtliche Vorlage zum Budget 2025 beraten. Die detaillierten Informationen dazu finden Sie in diesem Newsletter.

Die Mitglieder des Stadtparlamentes sind gebeten, sich Zeit ab 18.15 Uhr für die Durchführung einer möglichen Doppelsitzung zu reservieren.

 

 

BUDGET 2025

Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament den Budgetantrag für das Jahr 2025 zur Genehmigung samt Festsetzung des Steuerfusses.

Das Geschäft wird durch die Rechnungsprüfungskommission vorberaten.

Das Stadtparlament behandelt das Budget an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

STEUERFUSSERHÖHUNG UND ENTNAHME AUS RESERVEN FÜR EIN AUSGEGLICHENES BUDGET

Das Budget 2025 schliesst bei einer Steuerfusserhöhung um 3 Prozentpunkte auf 113 % und einer Entnahme von Fr. 3 Mio. aus der Finanzpolitischen Reserve mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 19'000.-. Ohne die Entnahme aus der Finanzpolitischen Reserve würde das Budget ein Aufwandüberschuss von rund Fr. 3 Mio. ausweisen. 

«Spare in der Zeit, so hast du in der Not» – in den vergangenen Jahren konnte die Stadt hohe Gewinne erzielen, darunter fielen in den Jahren 2019, 2020 und 2022 Rekordgewinne von jährlich über Fr. 10 Mio. an. Bis Ende 2023 konnten Eigenkapitalreserven von Fr. 114 Mio. geäufnet werden. Diese Reserve wird nun zum ersten Mal angebraucht.

AUFWAND

Der Aufwand wächst gegenüber dem Vorjahresbudget um rund Fr. 9 Mio. an. Bereits im Vorjahresbudget war ein Anstieg von über Fr. 10 Mio. budgetiert. Die Gründe für den deutlichen Anstieg sind nahezu identisch mit jenen des Vorjahres und betreffen dieselben Bereiche.

Am stärksten ins Gewicht fällt der Anstieg in der Abteilung Bildung von Fr. 2.5 Mio. Allein in der Sonderschulung fallen Mehrkosten von Fr. 1 Mio. an. In der Volksschule sind weitere Fr. 1.3 Mio. höhere Kosten zu verzeichnen. Die Mehrkosten verteilen sich auf Löhne für städtische Lehrpersonen sowie kantonale Lohnkostenanteilen, diverse Beiträge an Sondermassnahmen und Schulgelder an private Schulen.

In der Abteilung Gesellschaft fallen Fr. 3.3 Mio. höhere Bruttokosten bzw. Fr. 1.8 Mio. höhere Nettokosten an. Hier verursachen hauptsächlich die Pflegefinanzierung Fr. 0.9 Mio., die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Fr. 1 Mio. und die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe inklusive Asylwesen Fr. 0.6 Mio. höhere Aufwendungen.

Auch in den übrigen Abteilungen sind Mehrkoten zu verzeichnen. Die Abteilung Sicherheit wendet Fr. 0.3 Mio. für die Aufstockung des Korps der Stadtpolizei auf (Lohn- und Infrastrukturkosten). In der Abteilung Hochbau fallen für Planungen und Machbarkeitsstudien der Schulliegenschaften Mehrkosten von insgesamt Fr. 0.5 Mio. an. Der Abschreibungsaufwand fällt aufgrund der hohen Investitionen im Verwaltungsvermögen gegenüber dem Vorjahr um Fr. 1 Mio. höher aus und belastet hauptsächlich die Abteilungen Hoch- und Tiefbau. 

ERTRAG

Die Ertragsseite steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 8 Mio., wobei darin die Entnahme von Fr. 3 Mio. aus der finanzpolitischen Reserve enthalten ist. Die geplante Steuerfusserhöhung um 3 Prozentpunkte bewirkt um Fr. 1.2 Mio. höhere Steuereinnahmen. Ein Steuerprozent entspricht rund Fr. 0.4 Mio. Des Weiteren erhält die Stadt aus dem Finanzausgleich einen um Fr. 0.7 Mio. höheren Zuschuss und aus der Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank ZKB einen um Fr. 0.4 Mio. höheren Anteil. Aus Verkäufen von Liegenschaften resultieren Buchgewinne von insgesamt Fr. 0.6 Mio. Die Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen haben Fr. 0.8 Mio. höhere Kantonsbeiträge und Rückerstattungen zur Folge und bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe können rund Fr. 0.4 Mio. höhere Erträge erwartet werden. Auch bei der Integrationsförderung steigen die Kantonsbeiträge um Fr. 0.3 Mio.

Die Steuerfusserhöhung hat zudem ab dem Jahr 2027 einen um Fr. 0.9 Mio. höheren Ressourcenzuschuss zur Folge.

VERÄNDERUNGEN IN DER INVESTITIONSRECHNUNG

Die gesamten Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 27 Mio. und liegen damit Fr. 4 Mio. höher als im Vorjahr. Das Finanzvermögen weist Nettoeinnahmen aufgrund von Liegenschaftenverkäufen von Fr. 1.2 Mio. auf. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen des steuerfinanzierten Bereichs (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe) betragen Fr. 24.3 Mio. Davon betreffen Fr. 10 Mio. den Neubau des Feuerwehr- und Werkgebäudes. Ebenfalls grössere Projekte sind die Erweiterung der Kapazitäten der Fussballfelder beim Sportzentrum Effretikon und die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Chelleracher. Beide Investitionsprojekte verursachen Baukosten von je Fr. 1.7 Mio.

Die Investitionen des Verwaltungsvermögens (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe) können zu 15 % (Fr. 3.7 Mio.) aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Diejenigen der Eigenwirtschaftsbetriebe können zu 60 % (Fr. 2.3 Mio.) gedeckt werden. Für den Fehlbetrag muss zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden. Im Budget wird mit einer Erhöhung der langfristigen Schulden um Fr. 15 Mio. gerechnet.

HOCHRECHNUNG 2024 (GEGENÜBER BUDGET 2024)

Die Hochrechnung des aktuellen Rechnungsjahres gegenüber dem Budget zeigt eine Verschlechterung zwischen Fr. 2 Mio. und Fr. 3 Mio. Die nicht budgetierten Rückerstattungen der Versorgertaxen durch den Kanton über Fr. 3.9 Mio. können die Mindererträge bei den ordentlichen Steuern (- Fr. 2 Mio.) und den Grundstückgewinnsteuern (- Fr. 3 Mio.) sowie die höheren Nettokosten in den Abteilungen Gesellschaft (+ Fr. 1 Mio.) und Bildung (+ Fr. 0.5 Mio.) nicht auffangen.

BEURTEILUNG DES STADTRATES

Die drei Finanzpolitischen Ziele werden im Budget- und Finanzplan nur teilweise erreicht. Der mittelfristige Rechnungsausgleich über 10 Jahren wird über die gesamte Budget- und Planperiode eingehalten. Hingegen werden die Ziele «Begrenzung der Schulden» (Schuldenbremse) und «Finanzierung der Investitionen» (Selbst-finanzierungsgrad über zehn Jahre) nicht in allen Jahren erreicht.

Die hohe Investitionslast aufgrund des Neubaus des Feuerwehr- und Werkgebäudes in der Investitionsrechnung und die auffallend hohen Kosten in den Abteilungen Bildung und Gesellschaft in der Erfolgsrechnung lassen die langfristigen Schulden ansteigen. Das hohe Investitionsvolumen ist vorübergehender Natur und schafft einen Gegenwert durch die neuen Anlagen. Für die Ausgaben in der Erfolgsrechnung jedoch entsteht kein unmittelbarer Gegenwert und der enorme Anstieg in diesen beiden Abteilungen bereitet Sorgen. Die bereits in den Vorjahren angekündigte Steuerfusserhöhung ist unumgänglich, um die laufenden Ausgaben zu decken und einen minimalen Beitrag an die Selbstfinanzierung (Cashflow) zu leisten. Die Grundstückgewinnsteuern und der Ressourcenzuschuss sind nach wie vor auf hohem Niveau, machen die hohen Ausgaben in der Erfolgsrechnung jedoch nicht mehr wett.

Mit einer Selbstfinanzierung (Cashflow) von Fr. 3.7 Mio. im steuerfinanzierten Haushalt, die weit unter dem stadträtlichen Zielband (Fr. 7 - 10 Mio.) liegt, kann nur ein kleiner Teil des Investitionsvolumens im Verwaltungsvermögen von netto Fr. 24.3 Mio. finanziert werden. Für rund Fr. 20 Mio. muss Fremdkapital aufgenom¬men werden. Es wird im Budget mit einer Aufnahme von langfristigen Darlehen und somit mit einer Erhöhung der langfristigen Schulden von effektiv Fr. 15 Mio. gerechnet. Die übrigen Fr. 5 Mio. werden, sofern nötig, durch kurzfristige Geldaufnahmen gedeckt, wobei erfahrungsgemäss 80 % der budgetierten Investitionen effektiv umgesetzt werden.
 

 

Die detaillierten Unterlagen finden Sie hier:

A. NEUES SACHGESCHÄFT

Geschäft-Nr. 2024/071

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Budgets 2025, mit Festsetzung des Steuerfusses, sowie Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2024-2030

NEUE DOKUMENTE

Antrag des Stadtrates zu Handen des Stadtparlamentes
Beilage 1: Detaillierter Zahlenteil Budget 2025
Beilage 2: Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2030
Beilage 3: Artengliederung Erfolgsrechnung
Beilage 4: Artengliederung Investitionsrechnung

Das Geschäft wird durch die Rechnungsprüfungskommission vorberaten.

B. WEITERE INFORMATIONEN

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Kontakt: praesidiales@ilef.ch