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Baurechtliche Bewilligung

Bauen ist eine komplexe Angelegenheit und rechtlich umfassend reglementiert.
Grundlagen bilden unter anderem das kantonale Planungs- und Baugesetz PBG und die kommunale Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Illnau-Effretikon.

 

Wofür braucht es eine baurechtliche Bewilligung?

  • Erstellung, Ersatz oder Veränderung von Bauten, Bauteilen, Anlagen und Ausrüstungen
  • Nutzungsänderungen
  • Unterteilung von Grundstücken
  • wesentliche Geländeänderungen (Terrainveränderungen ab 500 m²)
  • Mauern und Einfriedungen ab 80 cm Höhe
  • Fahrzeugabstell-, Werk- und Lagerplätze
  • Satellitenempfangsanlagen in Kernzone
  • Reklameanlagen

Als bewilligungspflichtig gelten Bauten und Anlagen ab einer Höhe von 2.50 m und/oder Grundfläche von 6.00 m².

In der Landwirtschaftszone ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig (Zäune etc.).

 

VORENTSCHEIDE

Für Fragen, die für die Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens entscheidend sind, kann ein Vorentscheid eingeholt werden.

Ein Vorentscheid ist gegenüber Dritten verbindlich, wenn er publiziert wird.

Für Vorentscheide müssen präzise Fragen gestellt werden, eine Gesamtbeurteilung des Bauvorhabens kann in diesem Verfahren nicht vorgenommen werden.

 

VORANFRAGE AN DIE BAUBEHÖRDE

Voranfragen sind eine form- und kostenlose Möglichkeit, Informationen einzuholen.

Es müssen präzise Fragen gestellt und alle notwendigen Unterlagen für die Beurteilung durch die Baubehörde beigelegt werden.

 

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Zu den Inhalten Baurechtliche Verfahren, das Baugesuch, Bauen an inventarisierten Objekten, Formulare und Informationen im Internet, Adressen