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Baurechtliche Verfahren

ANZEIGEVERFAHREN (AV)

Für Vorhaben untergeordneter Bedeutung, welche keine Interessen rekursberechtigter Dritter berühren.

Dies sind:

Vordach, Balkon, Dachkamin, Dachflächenfenster, Dachaufbaute, Änderung Zweckbestimmung, Veränderung im Innern des Gebäudes, Änderung der Heiz-/Tankanlage, offene (private) Schwimmbecken, Gartenhäuser und Schöpfe <10 m², Mauern und Einfriedungen bis 1.50 m Höhe, Unterteilung von Grundstücken und falls bewilligungspflichtig: Antennenanlagen und Sonnenkollektoren, Fassadenrenovation in der Kernzone.

Publikation und Aussteckung ist beim AV nicht erforderlich.

  • Vorprüfungsfrist:                                                    20 Tage
  • Behandlungsfrist:                                                  30 Tage

 

ORDENTLICHES VERFAHREN (OV)

Bauvorhaben die im OV zu bewilligen sind, müssen publiziert und ausgesteckt werden.

  • Vorprüfungsfrist:                                                   20 Tage
  • Publikation, Aktenauflage und Aussteckung:       20 Tage
  • Behandlungsfrist:                                                  2 bis 4 Monate
  • Rechtskraft Bewilligung:                                       30 Tage ab Zustellung + Postweg


Während der Aktenauflage kann das Bauvorhaben von jedem/jeder Interessierten eingesehen und der Baurechtsentscheid angefordert werden (Legitimation für Rekurs).

 

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Zu den Inhalten Baurechtliche Bewilligung, das Baugesuch, Bauen an inventarisierten Objekten, Formulare und Informationen im Internet, Adressen