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Bushof Effretikon

DAS PROJEKT IN KÜRZE

Im Zuge der Effretiker Zentrumsentwicklung investieren verschiedene private Grundeigentümerinnen und -eigentümer in neue Wohn- und Gewerbebauten. Parallel dazu sollen auch die öffentlichen Infrastrukturen mit den Neuerungen Schritt halten. Ein wesentliches Element dieser Planung bildet die Verlegung des Bushofs an einen für Umsteigefahrgäste geeigneteren Standort. Einerseits kann dadurch die Anzahl Haltekanten erhöht und andererseits können sie gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ausgebildet werden. So kann der neue Bushof die Funktion als Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs in Zukunft deutlich besser gewährleisten.

Die neue Lage des Bushofs ist im Masterplan Zentrumsentwicklung Bahnhof West in Baufeld C verortet, das zudem den Bau eines Hochhauses zulässt. Die Grundeigentümerin des Hochhausareals, die «1291 Die Schweizer Anlagestiftung» (1291 AST), beziehungsweise die bevollmächtigte Immobilienentwicklerin Mettler Entwickler AG, hat in Zusammenarbeit mit der Stadt die planungsrechtlichen Grundlagen erarbeitet. Der Private Gestaltungsplan Bahnhof West – Baufeld C mit dem Hochhaus und dem Bushof befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Die beiden separaten Projekte Hochhaus und Bushof werden zwar von zwei verschiedenen Bauherrschaften und Planungsteams realisiert, sind jedoch dank guter Kooperation zwischen privater und öffentlicher Hand planerisch und zeitlich optimal aufeinander abgestimmt.

Die approximativen Gesamtkosten für den Bushof weisen einen Betrag von Fr. 10'443'000.- inkl. MwSt. aus. Für die Ausarbeitung des Bauprojekts als Grundlage für die Volksabstimmung beantragt der Stadtrat beim Stadtparlament einen Projektierungskredit von Fr. 700'000.- für die nächste Planungsphase. Im Rahmen dessen werden einerseits das Projekt verfeinert und andererseits die Kosten optimiert. Insbesondere werden auch Finanzierungsmöglichkeiten wie das Agglomerationsprogramm des Bundes, Beiträge von anderen am Busnetz angegliederten Gemeinden, dem Verkehrsfond des Kantons Zürich und allenfalls Weiteren evaluiert. Der Nettobetrag wird voraussichtlich um einiges tiefer ausfallen als die genannten Gesamtkosten.


AUSGANGSLAGE

Ein zentrales Element der Effretiker Zentrumsplanung ist die Verlegung des Bushofs von der Süd- auf die Nordseite des Bahnhofs. So kommt er zwischen die beiden Personenunterführungen (Hauptunterführung und Rosenweg) zu liegen und erfüllt damit eine wichtige Aufgabe als Drehscheibe des öffentlichen Bus- und Bahnverkehrs sowie für die Zentrumsanbindung der Aussenquartiere und der umliegenden Ortschaften. Weil gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) bis Ende 2023 alle bestehenden Anlagen für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht umgerüstet werden mussten, wurden beim bestehenden Bushof punktuelle, jedoch provisorische Verbesserungen vorgenommen. Erst mit dem Bau des neuen Bushofs ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben vollends zu erfüllen. Mit den bestehenden sechs Haltekanten ist es platzmässig sehr knapp, um alle Buslinien nach Brütten, Kyburg, Lindau, Nürensdorf, Illnau-Weisslingen, Volketswil-Schwerzenbach und Winterberg abzudecken.

Die Absicht der Verschiebung wurde bereits in mehreren Planungsinstrumenten wie dem Masterplan Zentrumsentwicklung Bahnhof West, der Bau- und Zonenordnung und dem kommunalen Richtplan (Zentrumsrichtplan) behördenverbindlich festgesetzt. Gemäss Masterplan soll der zukünftige Bushof zusammen mit einem 55 m hohen Wohn- und Gewerbehochhaus im Baufeld C zu liegen kommen. Dieses Baufeld ist einerseits im Besitz der «1291 Die Schweizer Anlagestiftung» (1291 AST) und andererseits gehört es den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Die 1291 AST möchte das Hochhaus errichten und die Stadt beabsichtigt die Erstellung des Bushofs. Da dieses Verkehrsbauwerk die Grundstücke beider Grundeigentümerinnen tangiert, hat die Stadt mit den SBB einen Baurechtsvertrag und mit der 1291 AST (beziehungsweise der vormaligen Grundeigentümerin Metter Entwickler AG) eine Dienstbarkeit für ein Überbaurecht abgeschlossen (SRB-Nr. 2020-234 vom 10. Dezember 2020). Der von der Stadt an die SBB zu leistende jährliche Baurechtszins beträgt rund Fr. 7'250.-, die Einmalentschädigung für die Einräumung der Dienstbarkeit an die 1291 AST beläuft sich auf Fr. 20'000.-.


PLANUNGSSTAND PRIVATER GESTALTUNGSPLAN BAHNHOF WEST BAUFELD C

Über einen von Mettler Entwickler AG und Stadt gemeinsam durchgeführten Studienauftrag im Jahr 2021 wurden für das Hochhaus das Projekt der Pool Architekten und Kuhn Landschaftsarchitekten ausgewählt und für das Bushofprojekt dasjenige des Planungsteams Huggenberger Fries Architekten, Raderschall Partner Landschaftsarchitekten und dsp Ingenieure + Planer. Somit bestehen zwei Projekte von zwei verschiedene Bauherrschaften und zwei unterschiedlichen Planungsteams, die innerhalb des Privaten Gestaltungsplanes «Bahnhof West – Baufeld C» zusammengeführt werden. Nach dem Studienauftrag wurden die Projekte separat, jedoch in guter Absprache zwischen den Teams, zu Richtprojekten weiterbearbeitet und der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans durch das Büro Suter von Känel Wild AG erstellt. In den Monaten Januar und Februar 2023 durchlief die Planung die öffentliche Auflage und Mitte April 2023 ist der kantonale Vorprüfungsbericht eingegangen. Der Private Gestaltungsplan wurde auf Grund der Einwendungen und Auflagen bereinigt. Er wurde im Sommer 2023 vom Stadtrat ans Stadtparlament zur Genehmigung weitergeleitet (SRB-Nr. 2023-171 vom 24. August 2023). Das Stadtparlament behandelte den Bushof an seiner Sitzung vom 1. Februar 2024 und stimmte dem Gestaltungsplan zu (STAPAB-Nr. 2023-037). Nach der Rechtskraftbescheinigung durch den Bezirksrat Pfäffikon wurde der Gestaltungsplan dem Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht.

zum Privaten Gestaltungsplan Bahnhof West, Baufeld C


ENTWURF BUSHOFPROJEKT

Der städtische Bushof setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: Auf einer Fläche von 2'600 m2 (heute 1'600 m2) kann die Anzahl von heute sechs Haltekanten für Normalbusse auf insgesamt neun Haltekanten erhöht werden. Darin enthalten sind fünf Haltekanten für Standardbusse (12 m) und drei für die längeren Gelenkbusse (18 m).

Bushof Plan
Grundrissdisposition Bushof mit Schleppkurven und Hochhaus: Huggenberger Fries Architekten

Das Bushofdach wird mit Omega-Stützen (namensgebend ist die Form) und Dachrandträgern aus materialsparenden Hohlkastenprofilen aus Stahl geformt und mit einer Brettstapeldecke aus – sofern verfügbar – einheimischem Holz konstruiert. Das Dach wird extensiv begrünt, mit einer Photovoltaikanlage bestückt und überspannt sieben Haltekanten. Fünf sind auf die Grösse von Normalbussen (12 m) ausgelegt und zwei auf Gelenkbusse (18 m). Die mit Rankpflanzen begrünte Pergola parallel zu Gleis 1 sorgt für ein gutes Mikroklima und eine angenehme Aufenthaltsqualität. Am Ende der Pergola erhalten die Buschauffeurinnen und –chauffeure ein eigenes WC, das heute fehlt. Die letzte Bushaltestelle (18 m) kommt im Bereich des Hochhauses zu liegen. Die wartenden Fahrgäste profitieren dort vom eingezogenen Sockelgeschoss, beziehungsweise auskragenden Obergeschoss, das den Witterungsschutz bietet. Entlang der Bahnhofstrasse wird eine Baumreihe gepflanzt. Üblicherweise werden Stadtbäume einzeln in Baumgruben gesetzt. Beim Bushof sollen die Bäume in eine unterirdisch zusammenhängende sogenannte Baumrigole gepflanzt werden. Die Bäume können so mit eingeleitetem Regenwasser vom Bushofdach bewässert werden. Der Schattenwurf sowie die Verdunstungskühle der Bäume werden die Hitze im Sommer merklich vermindern und die Aufenthaltsqualität somit wesentlich verbessern.


GROBKOSTENSCHÄTZUNGEN 2021 UND 2022

Anschliessend an den Studienauftrag wurden die Kosten ermittelt. Die erste Kostenprognose Ende 2021 für den Bushof war mit 15.3 Mio. Franken Gesamtkosten dermassen hoch, dass sie einer Überprüfung bedurfte. Zu diesem Zweck wurde Andreas Isler (Inhaber der Firma Islertec AG, Winterthur) für die Bauherrenunterstützung mandatiert. Nach verschiedenen Analysen konnten einerseits tiefere Kosten für das Bauvorhaben ermitteln werden, andererseits wurde erkannt, dass beispielsweise die Kosten für den Rückbau des bestehenden Bushofs noch nicht in den Gesamtkosten erfasst waren. In den Verhandlungen mit den Planern zeigte sich, dass es weiterer Planungsschritte bedarf, um Abweichungen von der ersten Kostenprognose begründen zu können. Im Juli 2022 präsentierten sich die Grobkosten mit 14.20 Mio. Franken immer noch auf hohem Niveau.

Bushof Grobkostenschätzungen

Auf Basis dieser Erkenntnisse hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. Juli 2022 (SRB-Nr. 2022-146) das durch Islertec AG erarbeitete Projekthandbuch genehmigt. Neben der Projektorganisation mit Regelungen zu den einzelnen Funktionen, Kompetenzen und Prozessen, ist darin das Ziel von 10 Mio. Franken Bruttokosten definiert. Diese Vorgabe wurde im Einvernehmen mit dem Planungsteam festgelegt. Für die Erarbeitung des vorliegenden Bushof-Richtprojekts wurden Fr. 200'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung freigegeben (Projekt-Nr. 5130.5290.001 Neubau Bushof, Effretikon – Planung). Dieser Betrag betrifft die SIA Phase 31 Vorprojekt. In den darauffolgenden Monaten arbeitete das Planungsteam intensiv an den Projekt- und Kostenoptimierungen.


GESAMTKOSTENSCHÄTZUNG VOM 5. APRIL 2023

Die Kosten wurden einerseits nach dem baubranchenüblichen Baukostenplan (BKP) über Arbeitsgattungen strukturiert und andererseits nach Elementen erhoben. Die Kostenzusammenstellung nach BKP ist in den Beilagen enthalten. Hier folgt die Kostenschätzung nach Elementen, also den einzelnen Bausteinen des Projekts, da dies für die Kostenübersicht hilfreicher ist. Die Genauigkeit beträgt +/- 15 % und beruht auf dem Stand des Schweizerischen Baupreisindex (für die Grossregion Zürich) vom Oktober 2022.

Gesamtkostenschätzung
Bushof Gesamtkostenschätzung 2

Der Betrag von Fr. 10'443'000.- umfasst die Gesamtkosten für die Anlage, inklusive der bereits vom Stadtrat genehmigten Fr. 200'000.- für die Erarbeitung des Richtprojekts (SIA Phase 31). Noch nicht berücksichtigt sind die Landkosten bzw. Baurechtszinsen. In der kommenden Planungsphase werden die Finanzierungsmöglichkeiten über das Agglomerationsprogramm des Bundes, allfällige kantonale Beiträge sowie von anderen am Busnetz angegliederten Gemeinden und den Verkehrsbetrieben Glattal (VBG) evaluiert. Den Stimmberechtigten wird dannzumal der Bruttobetrag zur Abstimmung gebracht.


PROJEKTIERUNGSKREDIT

Die Honorare für die SIA Phase 31, Vorprojekt, wurde vom Stadtrat bereits gesprochen. Die nächsten Planungsschritte umfassen die SIA Phasen 32 Bauprojekt und 33 Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt. Damit können die Grundlagen für die Erarbeitung des Bauprojekts und Kostenvoranschlags für die Volksabstimmung zum Objektkredit erarbeitet werden.

Bushof Projektierungskredit
Bushof Planmässige Abschreibungen


BETRIEBLICHE FOLGEKOSTEN

Es fallen keine betrieblichen Folgekosten an (reine Baunebenkosten).
 

PERSONELLE FOLGEKOSTEN

Es fallen keine personellen Folgekosten an (reine Baunebenkosten).


EIGENLEISTUNGEN

Die Eigenleistungen von städtischen Mitarbeitenden sind mit rund Fr. 12'000.- anteilmässig in den Gesamtkosten der Bauherrenleistungen von Fr. 40'000.- enthalten.
 


TERMINE

Verabschiedung Projektierungskredit zu Handen Stadtparlament durch Stadtrat Mai 2023
Genehmigung Projektierungskredit durch Stadtparlament Herbst 2023
Festlegung Kostenverteilschlüssel mit Partnergemeinden Herbst 2024
Abschluss Bauprojekt Mitte 2025
Verabschiedung Objektkredit zu Handen Stadtparlament durch Stadtrat Ende 2025
Urnenabstimmung zu Objektkredit September 2026
Bewilligungsverfahren, Ausschreibung, Ausführungsprojekt Ende 2026 - Ende 2027
Bauphase Anfang 2028 - Ende 2028
Inbetriebnahme Ende 2028


BISHERIGE MEILENSTEINE

11. Mai 2023
Der Stadtrat überweist dem Stadtparlament die Vorlage zur Genehmigung eines Projektierungskredites für den Neubau des Bushofs in Effretikon. Dieses Geschäft gelangt nun den parlamentarischen Beratungsprozess.
zu den detaillierten Geschäftsunterlagen
 

1. Februar 2024
Genehmigung Projektierungskredit durch das Stadtparlament
zu den detaillierten Geschäftsunterlagen


25. Juli bis 23. August 2024
Öffentliche Mitwirkung nach §12/13 StrG

 

Zugehörige Objekte