Eheschliessung gleichgeschlechtliche Paare
Das Stimmvolk hat am 26. September 2021 die Gesetzesänderung zur «Ehe für alle» klar angenommen. Seit 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz zivil heiraten. Hierfür ist das Ehevorbereitungsverfahren einzuleiten.
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe ist auf dem Zivilstandsamt möglich. Auf Wunsch kann die Umwandlungserklärung in Anwesenheit von zwei Zeuginnen oder Zeugen im Traulokal des Zivilstandsamtes unterzeichnet werden. Die Umwandlung hat keine Auswirkung auf die bestehende Namensführung der Eheleute.
Eine neue eingetragene Partnerschaft kann nicht mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch weiterhin bestehen.
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Zu den Inhalten Eheschliessung, Namenserklärung, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerungen, Familienforschung, Vorsorgeauftrag, Sterben und Abschied, Todesfall und Bestattung, Friedhöfe
Kontakt
Zugehörige Objekte
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07 Sicherheit | 052 354 24 24 | Kontaktformular |
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