Fristerstreckung Steuererklärung
Nicht alle Belege für die Steuererklärung beisammen? Der Steuerberater ist überlastet?
Sie haben selbst keine Zeit?
Beantragen Sie per Online-Dienst eine Erstreckung der Eingabefrist, sollte es Ihnen nicht möglich sein, innert der gesetzlichen Frist bis Ende März die Steuererklärung einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuern | 052 354 24 88 | Kontaktformular |
Bemerkung
Bitte lesen Sie die folgenden Punkte aufmerksam durch und tragen Sie Ihre Daten ins Online-Formular ein.
Verfahren
- Die Steuererklärung ist üblicherweise bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
- Das Gesuch zur Fristerstreckung ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
- Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als bis 30. November der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an den Bereich Steuern richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
- Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.