Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
SO PRÄSENTIERT SICH DIE SITUATION HEUTE
Während der Amtsdauer 2018 – 2022 sind mit der Schaffung von neuen Sozialberatungsangeboten und dem Pilotprojekt «Quartierarbeit Weiherstrasse» wichtige Massnahmen eingeleitet und teilweise umgesetzt worden. Diese Massnahmen verfolgen das übergeordnete Ziel, gesellschaftliche Teilhabe und Eigenverantwortung von Personen und Gruppen in prekären Situationen zu stärken.
In der Amtsdauer 2022 – 2026 sind diese Angebote weiterzuentwickeln und wirksam zu etablieren.
Die Freiwilligenarbeit wird auch zukünftig bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen eine wichtige Rolle spielen. Nur mit einem gut funktionierenden Netzwerk kann der demografischen Entwicklung begegnet und die alternde Bevölkerung auch in Zukunft betreut werden.
Vereine und Non-Profit-Organisationen leisten für den Zusammenhalt der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag. Sie bekunden teilweise Mühe, sich zu erneuern, genügend engagierte Mitglieder sowie Personen in Schlüssel– und Leitungspersonen zu rekrutieren.
DA WOLLEN WIR HIN - DAS SIND UNSERE ZIELE
SO GELANGEN WIR ANS ZIEL
VORGEHEN, MASSNAHMEN UND TERMINE
Realisierung und Betrieb eines «Begegnungs- und Beratungszentrums am Stadtgarten» für ältere Menschen in Effretikon (2025)
Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogrammes KIP 3 (ab 2024). Verstärktes Angebot von Kursen zur Förderung der Grundkompetenzen (lesen, schreiben etc.) im Begegnungs- und Beratungszentrum am Stadtgarten (2025)
Überprüfung und eventuell Stärkung der Beratungsangebote für Familien. Berücksichtigung der kantonalen Entwicklungen im Kinder- und Jugendhilfebereich und bei der Frühförderung (2023)
Evaluation des Pilotprojektes Quartierarbeit Weiherstrasse. Entscheid über die Weiterführung und allenfalls Erweiterung mit einem kleinen Quartiertreffpunkt sowie eventuell genereller Ausbau des soziokulturellen Angebots (2024)
Überarbeitung und Erneuerung des Alterskonzeptes 2024 – 2031 (2024)
Laufende Förderung und Koordination der Freiwilligenarbeit sowie Überprüfung der unterstützenden Massnahmen (2024)
RAHMENBEDINGUNGEN
Privater Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten» 2022
Kantonales Integrationsprogramm KIP 3
Alterskonzept 2016 - 2023
Kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz (in Revision)
Kantonales Zusatzleistungsgesetz
ZUSTÄNDIGKEIT
Ressorts
Bildung und Gesellschaft
MÖGLICHE SCHWIERIGKEITEN
Keine besonderen Schwierigkeiten detektiert
GESCHÄTZTER AUFWAND
Interner Aufwand rund 1'000 Stunden mit bestehenden Ressourcen plus 20 % Stellenpensumanpassung im Bereich Familie und Kind
Fr. 100'000.- (wiederkehrend) ab 2025 für Miete und Betrieb des «Begegnungs- und Beratungszentrums am Stadtgarten»
Fr. 30'000.- (wiederkehrend) ab 2024 für Ausbau der Kurse und Angebote zu Grundkompetenzen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms KIP 3
Fr. 100'000.- (wiederkehrend) ab 2025 bei positiver Evaluation des Versuchsbetriebs für definitive Einführung der soziokulturellen Angebote der Stadt (Quartierarbeit)
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Zugehörige Objekte
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