Hindernisfreier Ausbau Bahnunterführung QN-Bar
RODUNG
Das folgende Vorhaben wird gemäss Art. 5 WaV öffentlich aufgelegt: Der hindernisfreie Ausbau der Bahnunterführung QN-Bar bedingt in der Stadt Illnau-Effretikon eine Rodung von 85 m2 Wald (davon 60 m2 temporär). Der Ersatz für die definitive Rodung erfolgt auf Kat.-Nr. IE7753, Stadt Illnau-Effretikon. Nach der Bauausführung wird die temporär gerodete Waldfläche an Ort und Stelle auf der Kat.-Nr. IE 7752, Stadt Illnau-Effretikon, wieder aufgeforstet.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf dem Internetauftritt der Stadt Illnau-Effretikon an dieser Stelle digital einsehbar. Massgebend sind die aufliegenden Unterlagen.
Die Gesuchunterlagen liegen 30 Tage vom Datum der Ausschreibung an bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an die Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon und in Kopie an den Forstkreis 4, Riedhofstrasse 62, 8408 Winterthur zu richten.
28. November 2024
Abteilung Tiefbau
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