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Wahlen 2018

Ilef wählt


RESULTATE

GROSSER GEMEINDERAT
Sitzverteilung
Kandidaten- und Parteiergebnisse
Stimmenherkunft
Gemeindeprotokoll

STADTRAT
Mitglieder und Präsidium

SCHULPFLEGE
Mitglieder

BAUBEHÖRDE
Mitglieder

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE ILLNAU-EFFRETIKON
Mitglieder und Präsidium

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE KYBURG
Mitglieder und Präsidium


BEKANNTGABE DER RESULTATE

Der Tag der Wahrheit rückt näher; bald fallen die Würfel.

Die Stimm- bzw. Wahlberechtigten entscheiden am kommenden Sonntag, wer die Geschicke der Stadt Illnau-Effretikon während der nächsten Amtsdauer in den städtischen Behörden lenken wird.

Die Spannung ist gross – insbesondere bei sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein Amt haben vorschlagen lassen.

Damit am Ende des Tages feststeht, wie sich die Stadtregierung im neuen siebenköpfigen Stadtrat zusammensetzt und wer in den weiteren Exekutivbehörden (Schulpflege, Baubehörde) Einsitz nimmt, steht das gesamte Wahlbüro für die Bereinigungs- und Auswertungsarbeiten im Einsatz.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer prüfen und registrieren sämtliche abgegebenen Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Insbesondere interessiert auch die Frage, wie sich die Stärkenverhältnisse im Stadtparlament, im Grossen Gemeinderat, präsentieren – und letztendlich auch, wer in den nächsten vier Jahren auf den 36 Sitzen im Ratssaal Platz nimmt. Wir werden es erfahren – am Abend des 15. April 2018.

Die Bereinigungsarbeiten sind umfangreich und werden etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Es ist uns ein Anliegen, Sie zeitnah über die Resultate zu informieren.

Gerne orientieren wir Sie zum vorgesehenen Ablauf der Resultatebekanntgabe:

Im Empfangsbereich des Haupteingangs des Stadthauses (Erdgeschoss, Stadtbüro) informiert der amtierende Stadtpräsident Ueli Müller

-         um 13.00 Uhr zu einem Zwischenresultat für den Stadtrat und

-         um 14.30 Uhr zu einer Hochrechnung zur Zahl der Sitzverteilung für den Grossen Gemeinderat.

Um 15.30 Uhr rechnen wir damit, Ihnen das Resultat der Erneuerungswahl für den Stadtrat bekanntgeben zu können.

Ab 17.00 Uhr erwarten wir das Schlussresultat zur Erneuerungswahl des Grossen Gemeinderates und der übrigen Behörden (Schulpflege, Baubehörde, Evang.-ref. Kirchenpflege Illnau-Effretikon und Evang.-ref. Kirchenpflege Kyburg).

Die Zwischen- und Endresultate werden jeweils auch über die städtischen Kommunikationskanäle verbreitet (Internetseite, facebook, twitter, InfoDisplay).

Bitte beachten Sie, dass die zeitlichen Angaben Richt- bzw. unsere Zielwerte sind. Dennoch stehen Sie in Abhängigkeit vom Fortschritt der Arbeiten des Wahlbüros.

Selbstverständlich sind wir um einen speditiven, korrekten Ablauf und zeitnahe Information bemüht.


SOZIALBEHÖRDE UND NOTAR GEWÄHLT.

1. März 2018
Der Stadtrat hat die Kandidatinnen und Kandidaten im stillen Verfahren als gewählt erklärt.

Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 7. Dezember 2017 sind zur Besetzung der Sozialbehörde die untengenannten Personen zur Wahl vorgeschlagen worden. Innert der Nach­frist wurden die Vorschläge weder ergänzt, verändert, zurückgezogen noch wurden neue Wahlvor­schläge eingereicht. Die Voraussetzungen des Verfahrens der Stillen Wahl gemäss § 54 des Geset­zes über die politischen Rechte (GPR) sind erfüllt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2018 die nominierten Personen gestützt auf §§ 4 und 5 der städtischen Gemeindeordnung deshalb für gewählt erklärt.

Zum detaillierten Beschluss

Gewählt sind:

SOZIALBEHÖRDE
6 MITGLIEDER

NACHNAME

VORNAME

JG.

ADRESSE

ORT

BERUF

BISHER/NEU

PARTEI

Fleischli

Marcel

1961

Wattstrasse 3

8307 Effretikon

Kundenberater

bisher

CVP

Hofmann

Anita

1965

Hauptstrasse 1

8307 Bisikon

Verkäuferin

bisher

SVP

Hunsperger

Dominik

1979

Im Tannacher 7

8307 Effretikon

Chauffeur

bisher

SVP

Lennström

Bettina

1971

Claridenstrasse 1

8307 Effretikon

Geschäftsführerin

bisher

parteilos

Nuzzi

Eveline

1984

Alteffretikerstrasse 21

8307 Effretikon

Sozialversicherungs-angestellte

neu

FDP

Wanner

Elisabeth

1946

Trittliweg 1

8307 Effretikon

Sozialarbeiterin

bisher

Grüne

WAHL DER
BAUBEHÖRDE / SCHULPFLEGE

SONNTAG, 15. APRIL 2018, 1. WAHLGANG

Der Stadtrat hat mit Publikation vom 1. Februar 2018 die Wahlvorschläge für die Baubehörde und die Schulpflege veröffentlicht. Innert der Nachfrist haben sich keine Änderungen ergeben. Die Zahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten übersteigt die Zahl der Mandatsgrössen der Gre­mien. Die Zusammensetzung sowohl der Baubehörde als auch der Schulpflege wird somit durch eine Urnen­wahl am 15. April 2018 bestimmt. Die Stimmberechtigten erhalten zur Orientierung zusammen mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt, auf welchem die Namen der kandidierenden Perso­nen aufgeführt sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Ver­letzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat  Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäff­ikon, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung erhalten.

1. März 2018
Stadtrat Illnau-Effretikon


GROSSER GEMEINDERAT: DIE KANDIDATUREN LIEGEN VOR

22. Februar 2018

Wahlen

Der Tag der Wahrheit rückt näher; bald fallen die Würfel. Die Stimmberechtigten von Illnau-Effretikon wählen im Rahmen der kommunalen Erneuerungswahlen die Zusammensetzung des 36-köpfigen Grossen Gemeinderates neu.

Wie sich die Stärkenverhältnisse der Parteien im Stadtparlament für die nächsten vier Jahre präsentieren werden, entscheidet sich am 15. April 2018 - und auch, wer auf den Sitzen im Ratssaal Platz nimmt.

Am 6. Februar 2018 endete die Eingabefrist der Kandidaturen. Die Stadt Illnau-Effretikon publiziert nun erstmals die eingegangenen Wahlvorschläge.

Eingereicht wurden die folgenden 10 Listen:

LISTEN-NUMMER

 

BEZEICHNUNG

 

KURZBEZEICHNUNG

 

BISHERIGE SITZSTÄRKE

01

 

Schweizerische Volkspartei Illnau-Effretikon

 

SVP

 

11

02

 

Sozialdemokratische Partei

 

SP

 

7

03

 

FDP.Die Liberalen

 

FDP

 

5

04

 

Jungliberale Illnau-Effretikon

 

JLIE

 

3

05

 

Bürgerlich-Demokratische Partei

 

BDP

 

2

06

 

Christlichdemokratische Volkspartei

 

CVP

 

2

07

 

Evangelische Volkspartei

 

EVP

 

2

08

 

Grüne Partei

 

Grüne

 

2

09

 

Grünliberale Partei

 

GLP

 

2

10

 

Heiri-Partei

 

HRP

 

 

 

Insgesamt bewerben sich 137 Personen um das Amt der Volksvertretung. Genauer gesagt möchten 56 Frauen Parlamentarierin und 81 Männer Parlamentarier werden. Vor vier Jahren interessierten sich noch 150 Personen auf 9 Listen für ein Mandat im Grossen Gemeinderat.

Von den bisherigen Ratsmitgliedern treten 33 Personen für eine weitere Amtsdauer an, drei verzichten auf eine erneute Kandidatur. Bereits jetzt ist klar, dass die bisherigen Gemeinderäte Adrian Kindlimann, SP; Daniel Nufer, SP; und Peter Wohlgensinger, SVP, von 2018 bis 2022 nicht mehr im Rat vertreten sein werden.

Wer das Rennen macht? Sie haben es in der Hand. Kumulieren und Panaschieren geht über Studieren.

Das Wahlmaterial finden Sie im Zeitraum zwischen 16. und 24. März 2018 in Ihrem Briefkasten.

Wer antritt sehen Sie in dieser Übersicht.


STÄDTISCHE BEHÖRDEN: VERÖFFENTLICHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE

Am 15. April 2018 fallen die Würfel.
Dann entscheidet sich, wer die politischen Geschicke in den Behörden der Stadt Illnau-Effretikon in der kommenden Amtsdauer 2018-2022 lenken wird.

Im Rahmen des Vorverfahrens zu den Erneuerungswahlen publiziert die Stadt am 1. Februar 2018 in den Ausgaben der amtlichen Publikationsorgane und auf dieser Seite die einstweilen vorliegenden Wahlvorschläge für folgende Gremien:

Kandidaturen für den Stadtrat (Erwähnung auf dem Beiblatt) 
Wahlvorschläge für die kommunalen Behörden (Baubehörde, Sozialbehörde, Schulpflege)
Wahlvorschläge für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Illnau-Effretikon
Wahlvorschläge für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Kyburg
Wahlvorschlag für den Notar des Wahlkreises Illnau

Gleichzeitig mit den oben abrufbaren Publikationen wird (mit Ausnahme für die Erwähnung auf dem Beiblatt für eine Kandidatur für den Stadtrat) eine Nachfrist von sieben Tagen eröffnet, innert welcher weitere Wahlvorschläge eingereicht, aber auch solche zurückgezogen werden können.

Erst nach Ablauf jener Frist und erst anhand der definitiven Wahlvorschläge kann beurteilt werden, ob für eine der kommunalen Behörden (Baubehörden, Sozialbehörde, Schulpflege) oder den Notar die Voraussetzungen für die sogenannte «Stille Wahl» erfüllt sind.

Aktuell sind die Erfordernisse für die Sozialbehörde und den Notar gegeben; es sei denn, es ergeben sich zur Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten Änderungen in der Nachfrist.

Für die Wahl des Stadtrates und die beiden Kirchgemeinden ist das stille Wahlverfahren aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Zur Einreichung für die Listen des Stadtparlamentes (Grosser Gemeinderat) läuft die Eingabefrist bis 6. Februar 2018.

Jene Wahllisten werden am 22. Februar 2018 publiziert.


EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

STÄDTISCHE BEHÖRDEN

Der Stadtrat hat die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2018-2022
auf Sonntag, 15. April 2018, angeordnet.

Zu besetzen sind folgende Mandate in den nachstehenden Gremien:

36 Mitglieder für den Grossen Gemeinderat  
7 Mitglieder für den Stadtrat und dessen Präsidium  
3 Mitglieder für die Baubehörde Stille Wahl im Vorfeld möglich
6 Mitglieder für die Sozialbehörde Stille Wahl im Vorfeld möglich
8 Mitglieder für die Schulpflege Stille Wahl im Vorfeld möglich


ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahl­vorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Die Abteilung Präsidiales stellt für die Wahlvorschläge geeignete Formulare zur Verfügung. Diese können im Stadthaus, Abteilung Präsidiales, 4. OG, oder via den städtischen Internetauftritt unter www.ilef.ch/wahlen2018 bezogen bzw. heruntergeladen werden.

Die Kandidaturen für den Stadtrat und die Wahlvorschläge für alle übrigen Behörden sind schriftlich (oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular) innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens Dienstag, 16. Januar 2018, bei der Abteilung Präsidiales, Stadt Illnau-Effretikon, Postfach, 8307 Effretikon, einzureichen.

Für die Listen des Grossen Gemeinderates gilt eine andere Eingabefrist (siehe «Grosser Gemeinderat»).


GROSSER GEMEINDERAT

Die Wahl erfolgt im Proporzverfahren. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein. Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Die Bezeichnung des Wahlvorschlages darf nicht irreführend sein und muss sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheiden. Den Wahlvorschlägen ist die schriftliche Erklärung beizulegen, dass eine allfällige Wahl angenommen wird.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich (oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular) bis spätestens Dienstag, 6. Februar 2018, bei der Abteilung Präsidiales, Stadt Illnau-Effretikon, Postfach, 8307 Effretikon, einzureichen.

Wahlvorschlagsformular Grosser Gemeinderat


STADTRAT

Die Wahl erfolgt gestützt auf § 5 lit. a) der Gemeindeordnung mit leeren Wahlzetteln. Die Wahlunterlagen werden durch ein Beiblatt ergänzt, auf welchem jene Personen aufgeführt sind, die innert der Frist ihre Kandidatur eingereicht haben.

Kandidaturformular Stadtrat


BAUBEHÖRDE / SOZIALBEHÖRDE / SCHULPFLEGE

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Stadt stimmberechtigten Personen unter Angabe von Name, Vor­name, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.Vorgeschlagene Personen dürfen höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein.Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezo­gen aber auch neue eingereicht werden.Gehen für die zu besetzenden Mandate gleich viele oder weniger Wahlvorschläge ein wie Stellen zu besetzen sind, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 15. April 2018 eine ordentliche Wahl mittels eines leeren Wahlzettels an der Urne. Die Wahlunterlagen werden durch ein Beiblatt mit den Kandidaturen ergänzt.

Wahlvorschlagsformular Baubehörde
Wahlvorschlagsformular Sozialbehörde
Wahlvorschlagsformular Schulpflege


NOTARIATSWAHL

Der Stadtrat Illnau-Effretikon, als Kreiswahlvorsteher­schaft, hat die Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für den Notariatskreis Illnau auf Sonntag, 15. April 2018, angeordnet.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis Mittwoch, 24. Januar 2018, Wahlvorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft eingereicht werden (Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon). Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2018).

In das Amt des Notars/der Notarin ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich wähl­bar, die das vom Obergericht erteilte Wahlfähigkeitszeugnis vorweisen kann.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hin­weis, ob diese Funktion schon bisher ausgeübt wurde, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in den Kreisgemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Ta­gen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen aber auch neue eingereicht werden.

Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraus­setzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 15. April 2018 eine Urnenwahl.

Wahlvorschlagsformular Notar/Notarin


EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE ILLNAU-EFFRETIKON

11 Mitglieder inkl. Präsidium

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Illnau-Effretikon hat den Stadtrat Illnau-Effretikon mit der Durchführung der obgenannten Erneuerungswahl beauftragt. Die Wahl wurde auf Sonntag, 15. April 2018, angesetzt.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis Dienstag, 16. Januar 2018, Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden (Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon). Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2018).

In die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon wählbar, welches das 18. Altersjahr vollendet hat.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hin­weis, ob diese der Behörde schon bisher angehört haben, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde mit politischem Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon unter Angabe von Name, Vor­name, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Gemäss Art. 160 Abs. 2 der kantonalen Kirchenordnung ist die Stille Wahl für kirchliche Erneuerungswahlen aus­geschlossen. Für die Wahl am 15. April 2018 kommen gedruckte Wahlzettel zur Anwendung.

Wahlvorschlagsformular Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon


EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE KYBURG

5 Mitglieder inkl. Präsidium

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Kyburg hat den Stadtrat Illnau-Effretikon mit der Durchführung der obgenannten Erneuerungswahl beauftragt. Die Wahl wurde auf Sonntag, 15. April 2018, angesetzt.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis Dienstag, 16. Januar 2018, Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden (Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon). Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2018).

In die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kyburg wählbar, welches das 18. Altersjahr vollendet hat.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hin­weis, ob diese der Behörde schon bisher angehört haben, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde mit politischem Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon unter Angabe von Name, Vor­name, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Gemäss Art. 160 Abs. 2 der kantonalen Kirchenordnung ist die Stille Wahl für kirchliche Erneuerungswahlen aus­geschlossen. Für die Wahl am 15. April 2018 kommen gedruckte Wahlzettel zur Anwendung.

Wahlvorschlagsformular Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kyburg


PUBLIKATIONEN

Publikation Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Städtische Behörden
Publikation Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Notar/in
Publikation Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon
Publikation Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kyburg
 

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung, Tel. 052 354 24 11, praesidiales@ilef.ch

7. Dezember 2017
Stadtrat Illnau-Effretikon


ANORDNUNG DER ERNEUERUNGSWAHL

KOMMUNALE BEHÖRDEN
AMTSDAUER 2018-2022

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 9. März 2017 die Erneuerungswahlen der städtischen Behörden für die Amtsdauer 2018-2022 auf den 15. April 2018 angeordnet; allfällige zweite Wahlgänge werden am 10. Juni 2018 durchgeführt.

Gestützt auf § 4 der Gemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:

  • 36 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
  • 7 Mitglieder des Stadtrates (inkl. Präsidium)
  • 6 Mitglieder der Sozialbehörde
  • 8 Mitglieder der Schulpflege
  • 3 Mitglieder der Baubehörde

Vorbehältlich anderslautender Anordnungen über­geordneter Stellen werden ferner am selben Datum

  • 11 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchen­pflege Illnau-Effretikon (inkl. Präsidium)
  • 5 Mitglieder der Evange­lisch-reformierten Kirchenpflege Kyburg (inkl. Präsidium)
  • Notar des Wahlkreises Illnau

gewählt.

Informationen zum Ablauf und zum Verfahren sowie die Termine zur Einreichung der Wahlvorschläge werden zum gegebenen Zeitpunkt gegen Jahresende 2017 öffentlich publiziert.

Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Präsidiales unter 052 354 24 11 oder per E-Mail: praesidiales@ilef.ch  

Gegen die Anordnung der Wahltermine kann wegen Ver­letzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat  Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäff­ikon, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung erhalten.

16. März 2017
Stadtrat Illnau-Effretikon

Detaillierter Beschluss des Stadtrates zur Wahlanordnung vom 9. März 2017