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Informationen zum Ablauf

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 2021-74 vom 22. April 2021 die Termine und die damit verbundenen Zeitpläne festgelegt.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 27. März 2022, allfällige zweite Wahlgänge am 15. Mai 2022 statt.

Der detaillierte Beschluss des Stadtrates listet sämtliche relevante Terminfolgen und Abläufe auf. Zu übrigen organisatorischen Aspekten informieren die untenstehenden amtlichen Publikationen.

 

AKTUELLER STAND DES VERFAHRENS

WAHLEN AM 27. MÄRZ ERFOLGT. ZWEITER WAHLGANG FÜR DAS STADTPRÄSIDIUM.

Stadtparlament, Stadtrat, Schulpflege, Evangeslich-reformierte Kirchenpflege und eine Pfarrerin wurden am 27. Màrz 2022 an der Urne gewählt.
Die detaillierten Resultate finden Sie hier.

Zur Besetzung der Stadtpräsiidums findet am 15. Mai ein zweiter Wahlgang statt.
Nähere Informationen dazu sind hier abrufbar.
 

ABSCHLUSS DER VORVERFAHREN

Nachdem der Stadtrat am 27. Januar 2022 die zunächst eingegebenen Wahlvorschläge für die kommunalen Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026 publiziert hatte, öffnete sich gleichzeitig eine zweite Frist von weiteren sieben Tagen, innert welcher Wahlvorschläge verändert, zurückgezogen oder aber auch neue eingereicht werden konnten. Diese Nachfrist ist am Donnerstag, 3. Februar 2022, abgelaufen. Es ergaben sich dabei keine Änderungen gegenüber der Erstpublikationen.
 

KAMPFWAHL FÜR DIE SCHULPFLEGE

Konkret bedeutet dies:
Da bei der Schulpflege mehr Kandidaturen vorliegen als  Mandate zu besetzen sind, findet zur Besetzung der Schulpflege am Sonntag, 27. März 2022, eine «Kampfwahl» statt.
Auf einem die Wahlunterlagen ergänzenden Beiblatt werden die Namen der offiziell zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Die Wahl erfolgt mit einem leeren Zettel.
 

WAHLEN AM 27. MÄRZ 2022

An diesem Tag werden nebst den Mitgliedern für die Schulpflege auch die Mitglieder des Stadtparlamentes, des Stadtrates, das Stadtpräsidium und die Mitglieder Evangelisch-reformierten Kirchenpflege / Präsidium  an der Urne gewählt.

Zur Besetzung dieser Gremien und Positionen ist das stille Wahlverfahren ausgeschlossen.

Gleichzeitig erfolgt bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde eine Wahl zur Belegung einer Pfarrstelle

 

STILLE WAHL DER MITGLIEDER DER BAUBEHÖRDE, DER SOZIALBEHÖRDE UND DES NOTAREN

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2022 in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen für das stille Wahlverfahren die für die Wahl in die Baubehörde und in die Sozialbehörde vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt zu erklärt. Gleiches gilt für die Besetzung des Notaren für den Notariatswahlkreis Illnau. Zu den Resultaten.

Die amtliche Publikation  folgt am 3. März 2022. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Wahl der erwähnten Positionen frühestens am 8. März 2022 in Rechtskraft erwachsen. Die Gewählten erhalten den entsprechenden Beschluss des Stadtrates samt Wahlanzeige nach dem 24. Februar 2022 zugestellt.

Die detaillierten Angaben zu den Kandidaturen und Wahlvorschlägen sowie weiterführende Informationen zum Fortang der Verfahren entnehmen Sie bitte den untenstehenden Informationen.
 

WAHLUNTERLAGEN / WAHLWERBUNG

Die offiziellen Wahlunterlagen erhalten Sie zusammen mit Ihrem Stimmrechtsausweis in Kalenderwoche 9 zugestellt (bis Samstag, 5. März 2022). Begleitet werden diese Unterlagen durch ein separates Couvert mit Wahlwerbung der Ortsparteien, die für Stadtrat und Stadtparlament kandidieren. Pro Haushalt, in welchem stimmberechtigte Personen leben, erhalten Sie einen solchen Umschlag übermittelt.
 

SMARTVOTE

Eine zusätzliche Hilfe zur Wahl von Personen in den Stadtrat und das Stadtparlament stellt «Smartvote» dar. Vergleichen Sie dabei Ihre Präferenzen mit jenen der kandierenden Personen anhand von politischen Fragen. Aus einer grafischen Aufbereitung (Spinnennetzgrafik, sogenannte «Spider») lassen sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen ablesen. Gelangen Sie hier zu den politischen Profilen der Kandidierenden.

 

 

Amtliche Publikation:

ANORDNUNG KOMMUNALE ERNEUERUNGSWAHLEN
BEHÖRDEN FÜR DIE AMTSDAUER 2022 – 2026

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 22. April 2021 die Erneuerungswahlen der städtischen Behörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf Sonntag, den 27. März 2022, angeordnet; allfällige zweite Wahlgänge werden am 15. Mai 2022 durchgeführt.

Gestützt auf § 4 der Gemeindeordnung (bzw. Art. 10 nGO) sind an der Urne zu wählen:

-   36 Mitglieder des Grossen Gemeinderates bzw. neu «Stadtparlament»

-   7 Mitglieder des Stadtrates inkl. Präsidium

-   6 Mitglieder der Sozialbehörde (Stille Wahl im Vorfeld möglich)

-   8 Mitglieder der Schulpflege (Stille Wahl im Vorfeld möglich)

-   3 Mitglieder der Baubehörde (Stille Wahl im Vorfeld möglich)

 

Informationen zum Ablauf und zum Verfahren sowie die Termine zur Einreichung der Wahlvorschläge werden zum gegebenen Zeitpunkt (in der zweiten Jahreshälfte) öffentlich publiziert. Sie sind laufend ebenso unter www.ilef.ch/wahlen2022 abrufbar.

Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Präsidiales unter
052 354 24 11 oder per E-Mail: präsidiales@ilef.ch

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

29. April 2021
Stadtrat Illnau-Effretikon

 

EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
BEHÖRDEN

Der Stadtrat hat die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2022 - 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, angeordnet.

Zu besetzen sind folgende Mandate in den nachstehenden Gremien:

-   36 Mitglieder des Grossen Gemeinderates bzw. neu «Stadtparlament»

-   7 Mitglieder des Stadtrates inkl. Präsidium

-   6 Mitglieder der Sozialbehörde (Stille Wahl im Vorfeld möglich)

-   8 Mitglieder der Schulpflege (Stille Wahl im Vorfeld möglich)

-   3 Mitglieder der Baubehörde (Stille Wahl im Vorfeld möglich)
 

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahl­vorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben wer­den.

Die Abteilung Präsidiales stellt für die Wahlvorschläge geeignete Formulare zur Verfügung.

Diese können im Stadthaus, Abteilung Präsidiales, 4. OG, oder via den städtischen Internetauftritt unter www.ilef.ch/wahlen2022 bezogen bzw. heruntergela­den werden.

Die Kandidaturen für den Stadtrat und die Wahlvor­schläge für alle übrigen Behörden sind schriftlich (oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular) innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens Dienstag, 18. Januar 2022, bei der Abteilung Präsidiales, Stadt Illnau-Effretikon, Postfach, 8307 Effretikon, einzureichen.


STADTPARLAMENT

Die Wahl erfolgt im Proporzverfahren. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein. Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Die Be­zeichnung des Wahlvorschlages darf nicht irreführend sein und muss sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheiden. Den Wahlvor­schlägen ist die schriftliche Erklärung beizulegen, dass eine allfällige Wahl angenommen wird.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich (oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular) bis spätestens Diens­tag, 18. Januar 2022, bei der Abteilung Präsidiales, Stadt Illnau-Effretikon, Postfach, 8307 Effretikon, einzureichen.
 

STADTRAT (INKL. PRÄSIDIUM)

Die Wahl erfolgt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 der neuen Ge­meindeordnung mit leeren Wahlzetteln. Die Wahl­unterlagen werden durch ein Beiblatt ergänzt, auf welchem jene Personen aufgeführt sind, die innert der Frist ihre Kandidatur eingereicht haben.
 

BAUBEHÖRDE / SOZIALBEHÖRDE /
SCHULPFLEGE

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Stadt stimmberechtigten Personen unter An­gabe von Name, Vor­name, Geburtsdatum und Ad­resse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese kön­nen ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Per­son kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Vorgeschlagene Personen dürfen höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerech­net, können Vorschläge zurückgezo­gen aber auch neue eingereicht werden.

Gehen für die zu besetzenden Mandate gleich vie­le oder weniger Wahlvorschläge ein wie Stellen zu besetzen sind, erklärt der Stadtrat die vorgeschla­genen Personen als gewählt, wenn die Vorausset­zungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR er­füllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 27. März 2022 eine ordent­liche Wahl mittels eines leeren Wahlzettels an der Urne. Die Wahlunterlagen werden durch ein Bei­blatt mit den Kandidaturen ergänzt.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung, Tel. 052 354 24 11, praesidia­les@ilef.ch.

2. Dezember 2021
Stadtrat Illnau-Effretikon
Abteilung Präsidiales

 

7 MITGLIEDER DER EVANGELISCH-REFORMIERTEN KIRCHENPFLEGE

(INKL. PRÄSIDIUM)
AMTSDAUER 2022 - 2026

ANORDNUNG DER WAHL
EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
 

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Illnau-Effre­tikon hat den Stadtrat Illnau-Effretikon mit der Durchfüh­rung der obgenannten Erneuerungswahl beauftragt. Die Wahl wird auf Sonntag, 27. März 2022, angeordnet.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis Dienstag, 18. Januar 2022, Wahlvorschläge bei der Wahl­vorsteherschaft eingereicht werden (Stadt Illnau-Effre­tikon, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon).

Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2022).

In die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon wählbar, welches das 18. Altersjahr vollendet hat. Gemäss Art. 5 Abs. 3 der Kirchge­meindeordnung sind auch Mitglieder in die Kirchenpflege wählbar, die Mitglieder der Landeskirche sind, aber nicht in der Kirchgemeinde über politischen Wohnsitz verfügen.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Wohnadresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Ruf­name und der Hinweis, ob diese Personen der Behörde schon bisher angehört haben, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde mit politischem Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon unter Angabe von Name, Vor­name, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeich­nenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Gemäss Art. 160 Abs. 2 der kantonalen Kirchenordnung ist die Stille Wahl für kirchliche Erneuerungswahlen aus­ge­schlossen. Für die Wahl am 27. März 2022 kommen ge­druckte Wahlzettel zur Anwendung, sofern die gesetzli­chen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen mehr Kandidatu­ren als verfügbare Sitze vor, werden leere Wahlzettel ver­wendet. Die Wahlunterlagen werden in diesem Fall mit ei­nem Beiblatt mit den Kandidaturen ergänzt (Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung Illnau-Effretikon).

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vor­schrif­ten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Ta­gen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben wer­den.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung erhalten.

2. Dezember 2021
Wahlvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon

 

ERNEUERUNGSWAHL NOTAR/IN

NOTARIATSWAHLKREIS ILLNAU
STADT ILLNAU-EFFRETIKON
GEMEINDE LINDAU
GEMEINDE WEISSLINGEN

AMTSDAUER 2022 - 2026

WAHLANORDNUNG
EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Der Stadtrat Illnau-Effretikon, als Kreiswahlvorsteher­schaft, hat die Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für den Notariatskreis Illnau auf Sonntag, 27. März 2022, ange­ordnet.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis Dienstag, 18. Januar 2022, Wahlvorschläge bei der Kreis­wahlvorsteherschaft eingereicht werden (Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon).

Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2022).

In das Amt des Notars/der Notarin ist jede stimmberech­tigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich wähl­bar, die das vom Obergericht erteilte Wahlfähigkeits­zeugnis vorweisen kann. Das Zeugnis ist gemeinsam mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Ad­resse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hin­weis, ob diese Funktion schon bisher ausgeübt wurde, angege­ben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in den Kreisgemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unter­zeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unter­schrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Ta­gen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen aber auch neue eingereicht werden.

Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Vor­schlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorge­schlagene Person als gewählt, wenn die Voraus­setzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 27. März 2022 eine Urnenwahl.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vor­schrif­ten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Ta­gen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben wer­den.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung erhalten.

2. Dezember 2021
Kreiswahlvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon

 

KANDIDATUREN / WAHLVORSCHLÄGE

Die Fristen zu Eingaben von Kandidaturen und Wahlvorschlägen sind am 18. Januar bzw. 3. Februar 2022 abgelaufen.

Informationen zu den eingegangene Kandidaturen und Wahlvorschläge finden Sie hier.

 

 

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