Wahlanleitung
Panaschieren, kumulieren?
Sie verstehen Bahnhof? Wir fassen die wichtigsten Punkte hier für Sie zusammen.
GESCHÄTZTE STIMMBERECHTIGTE
SIE HABEN DIE WAHL!
WAHLUNTERLAGEN
Die offiziellen Wahlunterlagen erhalten Sie zusammen mit Ihrem Stimmrechtsausweis in Kalenderwoche 9 zugestellt. Begleitet werden diese Unterlagen durch ein separates Couvert mit Wahlwerbung der Ortsparteien, die für Stadtrat und Stadtparlament kandidieren. Pro Haushalt, in welchem stimmberechtigte Personen leben, erhalten Sie einen solchen Umschlag übermittelt.
SMARTVOTE
Eine zusätzliche Hilfe zur Wahl von Personen in den Stadtrat und das Stadtparlament stellt «Smartvote» dar. Vergleichen Sie dabei Ihre Präferenzen mit jenen der kandierenden Personen anhand von politischen Fragen. Aus einer grafischen Aufbereitung (Spinnennetzgrafik, sogenannte «Spider») lassen sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen ablesen. Den entsprechenden Link stellen wir Ihnen ab Februar hier zur Verfügung.
STADTPARLAMENT
Sie erhalten die für die Erneuerungswahl des Stadtparlamentes gedruckten Wahllisten (Wahlzettel) in Kalenderwoche 9 zugestellt.
Das 36-köpfige Stadtparlament wird anhand dieser Listen im Proporzwahlsystem (Verhältniswahlverfahren) gewählt.
ÜBERSICHT
LISTENNUMMER |
|
BEZEICHNUNG |
1 |
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Schweizerische Volkspartei Illnau-Effretikon (SVP) |
2 |
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Sozialdemokratische Partei (SP) |
3 |
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FDP.Die Liberalen |
4 |
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Die Mitte |
5 |
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Grüne |
6 |
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Grünliberale Partei (GLP) |
7 |
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Evangelische Volkspartei (EVP) |
8 |
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Jungliberale Illnau-Effretikon (JLIE) |
Bitte kontrollieren Sie das Set auf seine Vollständigkeit. Ihr Wahlrecht üben Sie mit lediglich einer dieser Listen aus. Das Einwerfen mehrerer Listen führt zu einer ungültigen Stimmabgabe.
PROPORZSYSTEM – KURZ ERKLÄRT:
Die Sitze im Parlament werden zunächst auf die Parteien und danach auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Mit Ihrer Wahl geben Sie nicht nur einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Stimme («Kandidatenstimme»), sondern auch deren oder dessen Partei («Parteistimme»).
Wählen Sie eine der Listen (Wahlzettel) aus.
Sie haben damit nun folgende Möglichkeiten:
Sie können…
- … die von Ihnen gewählte Liste unverändert abgeben;
Wenn Sie den vorgedruckten Wahlzettel unverändert lassen, erhält die Partei so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) aufgeführt sind.
oder
… die von Ihnen gewählte Liste wie nachstehend beschrieben ändern:
STREICHEN
Wollen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten nicht wählen, können Sie diesen Namen streichen. Diese Personen erhalten von Ihnen keine Kandidatenstimmen.
WIE WIRKT SICH EINE STREICHUNG AUS?
Durch Streichungen leer gewordenen Zeilen gehen als sogenannte «Zusatzstimme» an jene Partei, die im Kopf des Wahlzettels genannt ist (Wahlzettelbezeichnung) – es sei denn, Sie schreiben einen anderen Namen hin.
BEACHTEN SIE:
Ihr Wahlzettel ist nur gültig, wenn mindestens ein Name aufgeführt ist. Streichen Sie alle Namen, ist der Wahlzettel ungültig.
KUMULIEREN
Sie können Namen von Kandidatinnen und Kandidaten ein zweites Mal auf Ihren Wahlzettel schreiben, sofern diese nicht bereits doppelt aufgedruckt sind.
Dazu schaffen Sie Platz, indem Sie andere Namen streichen, oder Sie benutzen gegebenenfalls eine leere Zeile. Mit dem Kumulieren geben Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten zwei Stimmen. Bitte erwähnen Sie immer Kandidatennummer und Kandidatennamen. Gänsefüsschen und Vermerke wie «dito» sind ungültig.
ALLERDINGS:
Kein Name darf mehr als zwei Mal auf Ihrer Liste genannt sein. Gesamthaft darf Ihre Liste nicht mehr Namen aufweisen, als sie Linien hat (36 Positionen).
WIE WIRKT SICH EINE KUMULATION AUS?
Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie kumulieren, die Sie also doppelt aufführen, werden von Ihnen zum Nachteil der von Ihnen auf dem Wahlzettel gestrichenen und der nur ein Mal genannten Kandidatinnen und Kandidaten gestärkt. Dagegen hat das Kumulieren auf die Parteistimmenzahl, die für die Verteilung der Sitze an die Parteien massgebend ist, keinen Einfluss.
PANASCHIEREN
Sie können Kandidatinnen und Kandidaten von anderen Wahlzetteln auf Ihren Wahlzettel übertragen. Dazu schaffen Sie Platz, indem Sie andere Namen streichen, oder Sie benutzen gegebenenfalls eine leere Zeile. Auch hier gilt: Maximal 36 Positionen auf dem Zettel dürfen besetzt sein.
WIE WIRKT SICH EINE PANASCHIERUNG AUS?
Mit dem Panaschieren können Sie mehreren Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen Stimmen geben.
Sie stärken dabei jene Partei, von welcher Sie Kandidatinnen und Kandidaten übernommen haben. Sie schwächen damit allerdings die von Ihnen gewählte Liste (Partei, die in der Kopfbezeichnung genannt ist).
WICHTIG:
Sie dürfen nur Namen von Kandidatinnen und Kandidaten einsetzen, die auf einen der Ihnen 8 zugestellten Listen erwähnt sind. Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nicht für die Wahl haben vorschlagen lassen, sind nicht gültig.
ÄNDERN DER WAHLZETTEL BZW. LISTENBEZEICHNUNGEN
Sie können die Wahlzettelbezeichnung am Kopf der Liste durch eine andere ersetzen. Streichen Sie dazu Nummer und Bezeichnung eindeutig und ersetzen Sie sie durch eine Liste Ihrer Wahl. Sind Streichungen und Änderungen nicht eindeutig, gelten sie als nicht erfolgt. Wenn die Listennummer und die Listenbezeichnung nicht übereinstimmen, gilt die Listenbezeichnung.
BEACHTEN SIE:
Ihre Liste darf weniger Kandidatennamen enthalten, als Ihnen Linien zur Verfügung stehen. Die leeren Linien und die durch Streichung leer gewordenen Linien zählen als sogenannte «Zusatzstimmen». Sie gehen an jene Partei, die Sie als neue Wahlzettelbezeichnung verwenden. Bei ausgefüllten Zeilen (oder gedruckten Namen, die Sie stehen lassen) gehen die Parteistimmen weiterhin an die Partei der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.
Enthält eine Liste keine einzigen gültigen Kandidatinnen- bzw. Kandidatennamen, ist sie ungültig.
STADTRAT
Der Stadtrat umfasst 7 Sitze.
Sie erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem Sie im oberen Teil (A.) die Mitglieder des Stadtrates und im unteren Teil (B.) das Stadtpräsidium wählen können
Sie müssen den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Sie können jede Person wählen, die in der Stadt Illnau-Effretikon stimmberechtigt ist. Bitte bezeichnen Sie die Personen, die Sie wählen, eindeutig. Sie können z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.
Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.
A. WAHL DER MITGLIEDER DES STADTRATES
Sie können höchstens 7 Personen in den Stadtrat wählen, wobei Sie jede Person nur ein Mal aufführen dürfen. Ihre Stimme für die Mitglieder des Stadtrates ist auch dann gültig, wenn Sie im unteren Teil (B.) keine Person als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsidenten wählen.
B. WAHL DES STADTPRÄSIDIUMS
Sie können nur 1 Person für das Stadtpräsidium wählen. Ihre Stimme für die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten ist nur gültig, wenn Sie diese Person auch oben (A.) als Mitglied des Stadtrates aufgeführt haben.
SCHULPFLEGE
Die Schulpflege umfasst 8 Sitze.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die offiziellen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf dem Beiblatt in Ihren Unterlagen aufgeführt. Sie müssen die Eintragungen auf diesem Zettel eigenhändig und handschriftlich vornehmen. Sie dürfen Kandidatinnen und Kandidaten nur ein Mal auf dem Zettel aufführen. Bitte bezeichnen Sie Kandidatinnen und Kandidaten eindeutig und so, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind.
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE
Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege umfasst 7 Sitze.
Sie erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem Sie im oberen Teil (A.) die Mitglieder der Kirchenpflege und im unteren Teil (B.) das Präsidium wählen können
Sie müssen den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Sie können jede Person wählen, die in der Evangelisch-Reformierten Landeskirche über Wählbarkeit verfügt. Die Person muss nicht in Illnau-Effretikon wohnhaft sein. Bitte bezeichnen Sie die Personen, die Sie wählen, eindeutig. Sie können z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.
Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.
A. WAHL DER MITGLIEDER DER KIRCHENPFLEGE
Sie können höchstens 7 Personen in die Kirchenpflege wählen, wobei Sie jede Person nur ein Mal aufführen dürfen. Ihre Stimme für die Mitglieder der Kirchenpflege ist auch dann gültig, wenn Sie im unteren Teil (B.) keine Person ins Präsidium wählen.
B. WAHL DES PRÄSIDIUMS
Sie können nur 1 Person für das Präsidium wählen. Ihre Stimme für die Präsidentin oder den Präsidenten ist nur gültig, wenn Sie diese Person auch oben (A.) als Mitglied aufgeführt haben.
BRIEFLICHE STIMMABGABE, STIMMABGABE AN DER URNE
Wie übermitteln Sie dem Wahlbüro Ihre Stimme? Was müssen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe beachten? Sie möchten Ihre Wahlzettel direkt bei der Urne einwerfen? Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, finden Sie hier.
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