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Systemgrenze

Die Systemgrenze definiert den Perimeter, in welchem Emissionen betrachtet und in der Bilanzierung berücksichtigt werden. Für die Bilanzierung von Städten und Gemeinden gibt es verschiedene Standards, um die Systemgrenzen zu definieren. Die Projektgruppe hat die unterschiedlichen Betrachtungsweisen berücksichtigt und folgende Systemgrenze festgelegt:

  • Bereich A:
    rein energiebedingte Treibhausgasemissionen über die ganze Prozesskette für Gebäudeheizungen, Industrieprozesse und Mobilität
     
  • Bereich B:
    nicht-energiebedingte Treibhausgasemissionen innerhalb des Stadtgebiets (direkte Emissionen, z.B. Landwirtschaft, Abfall und Abwasser)
     
  • Bereich C:
    Importbedingte Treibhausgasemissionen ausserhalb des Stadtgebiets (indirekte Emissionen ohne Energie, z.B. Konsumgüter und Baumaterialien) 
Systemgrenz

Für den Absenkpfad mit Netto-Null-Ziel werden «nur» die Bereiche A und B berücksichtigt. Dies umfasst alle direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet und zusätzlich die energiebedingten Emissionen auch noch die vorgelagerten Emissionen ausserhalb des Stadtgebietes.

 

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